Antworten der AfD auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

1. Welche kulturpolitischen Post-Corona-Ziele haben Sie? Wollen Sie sich für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz einsetzen? Werden Sie das BKM zu einem eigenständigen Bundeskulturministerium weiterentwickeln? Wollen Sie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufheben?

 

Der politisch verordnete Lockdown infolge des Corona-Infektionsgeschehens hat Deutschlands Kultur in eine noch nie dagewesene existenzielle Krise geführt. Massive Einnahme- und Einkommensausfälle waren und sind zum Teil immer noch die Folge. Die AfD setzt sich deshalb seit langem für eine vollumfänglich eigenverantwortliche und sofortige Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes im Kultur- und Kreativbereich unter Beachtung hygienischer Sicherheitsmaßnahmen ein. Zu einem für den Kulturbereich derart schädlichen Lockdown, wie wir ihn in diesem und im letzten Jahr erlebt haben, darf es nicht mehr kommen; das wird ein besonderes Anliegen der AfD in der nächsten Legislaturperiode sein.

 

Neben dem Kampf gegen die fortschreitende Ideologisierung der Kulturpolitik und der Förderrichtlinien sehen wir einen  weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit in der Festschreibung der deutschen Sprache als Staatssprache im Grundgesetz. Die Nationalsprache ist das Herz einer Kulturnation; sie ist ein zentrales Element kultureller Identität, in deren Bewahrung wir auch weiterhin eine unserer Hauptaufgaben erblicken. Demselben Ziel dient auch unsere Forderung nach der Gründung einer Deutschen Akademie für Sprache und Kultur sowie nach einem Nationalen Aktionsplan kulturelle Identität.

 

Als AfD bekennen wir uns zur Kulturhoheit der Bundesländer. Entsprechend der Verfasstheit der Kulturpolitik und ihrer aufgabenspezifischen Verortung in der Föderalstruktur liegt deren Schwerpunkt eindeutig bei den Bundesländern und den kommunalen Gebietskörperschaften. Diese Struktur hat sich bewährt und darf nicht weiter aufgeweicht werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir eine weitere Einflussnahme des Bundes auf die Kulturpolitik der Länder kritisch. Auch die Festschreibung eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz und die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums lehnen wir aus diesem Grund ab. Das Missbrauchspotential solcher Neuerungen durch eine von zentraler Stelle organisierte „Staatsideologie“ ist aus unserer Sicht zu groß.

 

2. Welche Schwerpunkte in der AKBP in Europa und international wollen Sie setzen? Welchen Stellenwert wird dabei die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt haben? Wie wollen Sie die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 national und international in der Kultur-, Medien- und Digitalpolitik umsetzen?

 

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) ist als sogenannte dritte Säule der Auswärtigen Politik grundsätzlich gut aufgestellt: das Schulwesen, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das Deutsche Archäologische Institut, das Goethe-Institut und die Deutsche Welle sind Botschafter Deutschlands in der Welt. Mit Sorge betrachten wir allerdings die Schuld-und-Sühne-Politik, die das Auswärtige Amt, befeuert durch den postkolonialistischen Diskurs, in der laufenden Legislaturperiode exzessiver denn je betrieben hat. So beklagte Frau Müntefering bei einer Rede in Windhuk im August 2018 das „schreckliche Unrecht, das unsere Vorfahren begangen haben“. Sie bat „aus tiefstem Herzen um Verzeihung“, gerade auch vor dem Hintergrund „eines wieder aufkommenden Nationalismus und Populismus in der Welt“. Diese Rhetorik ist unserer Ansicht nach nicht nur nicht im Sinne deutscher Interessenpolitik, sie verfehlt auch das Ziel einer Politik der Versöhnung, wie die maßlosen finanziellen Forderungen von namibischer Seite nach dem deutschen Schuldeingeständnis gezeigt haben. Ziel der AfD ist es deshalb, die AKBP pragmatisch und realistisch anstatt moralistisch und ideologisch zu gestalten.

 

Der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt erlaubt jedem Staat, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen, vor allem dann, wenn diese gefährdet scheint. Solange dies nicht zu einer Einmischung fremder Staaten oder Akteure in innere Angelegenheiten führt, findet diese Zielvorgabe unsere Zustimmung. Jeder Staat muss aber auch das Recht haben, seine Leitkultur zu behaupten. Fremdkulturelle Einflüsse, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Lebensart zuwiderlaufen, wollen wir daher nicht unter dem Deckmantel der „Vielfalt“ geschützt oder gar gefördert sehen.

 

Den Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030 stehen wir auch mit Blick auf die AKBP skeptisch gegenüber, da etliche ihrer Ziele ideologisch getrieben sind. Das gilt sowohl für die Ziele, die aus der Behauptung vom menschlich verursachten Klimawandel gezogen werden, als auch im Hinblick auf die Gleichstellung – nicht Gleichberechtigung! – von Männern und Frauen oder für Ziele, die der weltweiten Ungleichverteilung von Vermögen mit teils fragwürdigen Methoden entgegenwirken sollen. So sinnvoll manche Nachhaltigkeitsziele im Einzelnen sein mögen, so problematisch ist das Gesamtpaket der 17 Nachhaltigkeitsziele in seinem planerischen Machbarkeitsanspruch. Die AfD sieht es deshalb als ihre Aufgabe an, im Bereich der AKBP korrigierend und entideologisierend im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu wirken.

 

3. Wollen Sie Kultur-, Medien- und Digitalpolitik enger verbinden? Wenn ja, wie? Geht dies auch mit strukturellen Veränderungen einher? Wie wollen Sie die kulturelle Vielfalt und die Medienvielfalt sichern? Wollen Sie künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung eines ethischen Rahmens fördern?

 

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche ist ein Großtrend, der auch in den Bereichen Kultur und Medien immer mehr an Bedeutung gewinnt. Entsprechend wird sich auch die Kultur in Deutschland – die Literatur, das Theater und die Oper, die Musik und die Kunst – strukturell verändern. Es zeichnet sich ab, dass künstlerische Produktionen künftig zunehmend auch digital stattfinden werden. Hier wirkt das Covid-Infektionsgeschehen noch beschleunigend. Das bedeutet, dass es damit prinzipiell deutlich mehr im Kulturbereich Tätigen möglich wird, ihre Werke einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Damit wird der Zugang zu unserem kulturellen Erbe erheblich erleichtert, was von staatlicher Seite auch unterstützt und gefördert werden sollte. Allerdings wird sich das auf Dauer nur dann positiv auswirken, wenn diese Angebote auch in Einnahmen für die Kulturschaffenden umgemünzt werden können. Es wird also auf innovative Vermarktungsstrategien ankommen, soll der Übergang der Kulturwirtschaft in die digitale Ära auskömmlich gelingen. Die AfD wendet sich auch klar gegen alle Versuche, das bisherige „analoge“ Kulturleben durch ein digitales zu ersetzen. Virtuelle Angebote müssen ein Zusatzangebot bleiben und dürfen nicht zur Verödung des klassischen öffentlichen Raumes führen.

 

Kulturelle Vielfalt und Medienvielfalt sind in Deutschland aus Sicht der AfD seit längerem durch einen starken Konformitätsdruck gefährdet, der die Meinungs- und zum Teil auch die Wissenschaftsfreiheit infrage stellt. Die Propagandisten von linker Identitätspolitik, „Cancel Culture“, politischer Korrektheit, „Diversität“ oder Geschlechtergerechtigkeit verengen zunehmend in aggressiver Art und Weise die Meinungskorridore. Vor diesem Hintergrund tritt die AfD für eine Entideologisierung dort ein, wo öffentliche Fördermittel fließen. Hier muss ein Mindestmaß an politischer Neutralität eingefordert werden. Das gilt im Übrigen auch und gerade für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), in dem der „Haltungsjournalismus“ überhandgenommen hat. Es muss alarmieren, wenn zum Beispiel über 90 Prozent der Volontäre der ARD rot-rot-grüne Präferenzen erkennen lassen. Das spiegelt in keiner Weise die Meinungsvielfalt der Gebührenzahler des ÖRR wider und unterstreicht, dass eine Reform des ÖRR überfällig ist. Hierzu hat die AfD mit der Initiative „Grundfunk“ bereits substanzielle Vorschläge gemacht. Der ÖRR sollte künftig wieder auf seinen ursprünglichen Auftrag ausgewogener Berichterstattung ohne „Volkserziehung“ zurückgeführt werden und zudem als Schaufenster der Regionen fungieren.

 

Beim Thema künstliche Intelligenz ist die Frage nach dem ethischen Rahmen nicht primär zielführend. Die Regulierungsdichte in Deutschland und in der EU in Bezug auf die künstliche Intelligenz (KI) und deren ethische Einhegung ist bereits sehr hoch. Vielmehr steht die Frage im Raum, was getan werden muss, damit der Hochtechnologiestandort Deutschland gegenüber den hier führenden Nationen USA und China – bei denen ethische Fragen im Hinblick auf die KI bei Weitem nicht die Bedeutung wie in der EU haben – nicht den Anschluss verliert. Wird Deutschland hier dauerhaft abgehängt, verlieren wir endgültig die digitale Souveränität und damit beispielsweise auch die Fähigkeit, selbstbestimmt über ethische Fragen in der KI-Entwicklung entscheiden zu können. Dem muss unser Augenmerk gelten und hierzu hat die AfD bereits eine ganze Reihe von einschlägigen Initiativen auf den Weg gebracht.

 

4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage in Kultur und Medien planen Sie? Wie stehen Sie zur verbesserten Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung sowie eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige? Welche Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit planen Sie?

 

Grundlage unserer Politik sind Freiheit und Normalität. Die Freiheit ist auch mit der Eigenverantwortung für die eigene Altersvorsorge verbunden. Das bedeutet für die Selbstständigen, dass sie in erster Linie selbst Sorge tragen für ihre eigene angemessene Altersvorsorge. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle versichert, die keine anderweitige angemessene Altersvorsorge haben. Für die Künstler und Publizisten ist zumeist eine Versicherung über die KSK und der damit verbundenen Entlastung bei den Beiträgen möglich.

 

Eine verpflichtende Arbeitslosenversicherung für Selbstständige entspricht nicht unseren Vorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft. Eine Pflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer ist auch für die übergroße Mehrheit der Betroffenen nicht passend und von diesen auch nicht gewollt, auch nicht nach den Erfahrungen der Corona-Krise.

 

Zumindest was den öffentlich-rechtlichen Sektor angeht, gibt es zum Teil Tarifverträge; darüber hinaus ist auch im Kunst- und Kulturbereich ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn fixiert worden. Abhängig Beschäftigte im Kulturbereich sind überdies in der Regel in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert.

Dennoch muss Sorge dafür getragen werden, dass auch freischaffende Künstler eine angemessene Bezahlung erhalten (siehe hierzu auch unsere Antworten auf Frage 5). Hier sieht die AfD Nachholbedarf; wir werden uns weiter für eine angemessene Bezahlung auch dieser Berufsgruppen einsetzen.

 

Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit lehnen wir ab, weil es sich hier um ideologisch getriebene Initiativen handelt, die leistungsfeindlich und gerade nicht gerecht sind. Stattdessen wollen wir zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen zurückkehren, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist.

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft? Wenn ja, welche? Wollen Sie Honorarmindeststandards etablieren? Wie wollen Sie die Vergabepraxis im Kultur- und Medienbereich künftig gestalten? Werden Sie den Künstlersozialabgabesatz weiterhin stabil halten?

 

Die Förderung von Kultureinrichtungen muss transparent sein. Die staatliche Kulturförderung darf nicht dazu missbraucht werden, die politische Willensbildung zu beeinflussen. Vereine und Stiftungen, die staatlich gefördert werden, müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die AfD bekennt sich zur Kulturhoheit der Bundesländer und will die kulturpolitischen Aktivitäten des Bundes daher auf den Raum begrenzt wissen, den das Grundgesetz vorgibt (vgl. Art. 30 GG).

 

Freischaffende Musiker, die in freien Ensembles, solistisch sowie als Aushilfen in öffentlich geförderten Orchestern arbeiten, erhalten in der Regel im Vergleich zu festangestellten Musikern keine angemessene Bezahlung. Ein großer Teil des Konzertbetriebs aber wird gerade von den freien Musikern in Kulturveranstaltungen verantwortet. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) veröffentlicht regelmäßig entsprechende Empfehlungen für Mindesthonorare. Wir als AfD treten dafür ein, dass alle erwerbstätigen Bürger eine faire Vergütung für ihre Leistungen erhalten.

 

6. Werden Sie nach der Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Urheberrecht ergreifen? Wenn ja, welche Akzente wollen Sie setzen? Planen Sie Veränderungen im Steuerrecht, insbesondere Umsatzsteuerrecht, für den Kultur- und Medienbereich? Wenn ja, welche?

 

Die Folgen der beschlossenen Urheberrechtsrichtlinie für die Nutzer sind noch nicht abzusehen. Wir gehen davon aus, dass die Gerichte über viele Rechtsfragen werden entscheiden müssen. Weder haben die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen ihr Versprechen, Upload-Filter nicht zuzulassen, eingehalten, noch haben sie einen geeigneten Interessensausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern geschaffen. Wir werden uns auch weiterhin für die Meinungsfreiheit im Internet sowie eine faire Vergütung für Urheber einsetzen, wie wir das in der 19. Legislaturperiode mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen dokumentiert haben.

 

7. Wie wollen Sie das Bundesprogramm ,,Kultur macht stark“ weiterentwickeln? Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Bildung in der außerschulischen Bildung? Werden Sie sich für Kultur und kulturelle Bildung im ländlichen Raum stark machen? Wenn ja, was planen Sie?

 

Die Stärkung ländlicher Räume sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben.

 

Wir wollen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Deutschland, die Wahrung und zukunftsfähige Weiterentwicklung regionaler Identität in allen Teilräumen des Landes. Die Lebensweisen und Werte von Stadt und Land sind gleichrangig und ergänzen sich. Mit einer traditionsbezogenen, familienfreundlichen und selbstbewussten Gestaltung des ländlichen Lebensraumes wollen wir unsere Heimat wieder ins Gleichgewicht bringen.

 

Das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ hat sich zum Ziel gesetzt, vor allem bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Bildungschancen und „gesellschaftliche Teilhabe“ zu ermöglichen. Was auf dem ersten Blick sinnvoll zu sein scheint, erweist sich auf den zweiten Blick als höchst problematisch, und zwar unter anderem deshalb, weil hier über den Umweg der Verbände, die vom Bund gefördert werden, die Kulturhoheit der Länder (und Kommunen) unter der Hand ausgehebelt wird. Hinzu kommt noch etwas anderes: Aus unserer Sicht muss die Schule das Zentrum aller Bildungsanstrengungen bleiben, und zwar deshalb, weil nur sie alle Kinder erreicht. Offenbar traut die Bundesregierung den Schulen nicht mehr zu, dieser Aufgabe zu entsprechen, sonst bedürfte es keiner „außerschulischer“ Programme wie „Kultur macht stark“.

 

In der digitalen Bildung sehen wir eine Chance für die Verbesserung der Bildungsperspektiven aller Bürger. Um die Voraussetzungen dafür zu verbessern, müssen eine flächendeckende, anbieteroffene Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen und ein leistungsfähiges, flächendeckendes Mobilfunknetz umgehend ermöglicht werden. Hierzu wollen wir regionale Strukturen auch beim Glasfaser- und Funknetzausbau nach dem Vorbild des „nationalen Roamings“ fördern. Der derzeitige Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland ist von Insellösungen und „Weißen Flecken“ in den ländlichen Gebieten und Parallelstrukturen in den Ballungsräumen geprägt. Eine bessere und flächendeckende Koordination ist hier zwingend erforderlich.

 

8. Werden Sie sich für die kulturelle lntegration und den Zusammenhalt in Vielfalt in Deutschland einsetzen? Was planen Sie konkret? Welche Relevanz hat in diesem Zusammenhang die Erinnerungskultur für Sie? Was wollen Sie tun, um Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten?

 

Die kulturelle Integration der Zuwanderer wird über die Zukunft unserer Kultur und Gesellschaft entscheiden. Die politische Auseinandersetzung darüber ist deshalb von existenzieller Bedeutung für unser Land. Grundsätzlich müssen wir zu einer deutlichen Reduzierung der bisherigen Massenzuwanderung kommen, wenn uns die Integrationsprobleme in Deutschland nicht aus den Händen gleiten sollen. Eine Aufhebung der Gebietshoheit, wie es 2015 der Fall war, darf es nie mehr geben. Wir wollen und müssen kulturell integrieren; aber so, dass unsere Nation und unsere Kultur deutlich sichtbar und erhalten bleiben. Bei der Integration sehen wir Zuwanderer und Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache.

 

Die Parallelgesellschaften, die sich in etlichen Städten Deutschlands herausgebildet haben, zeigen indes an, dass viele Integrationsbemühungen ins Leere laufen, weil die obengenannten Maximen nicht hinreichend beachtet werden. Schon gar nicht kann hier von einem „Zusammenhalt in Vielfalt“ gesprochen werden, das gehört in den Bereich des Wunschdenkens.

 

Aus diesen gravierenden Fehlentwicklungen müssen endlich Konsequenzen gezogen werden, unter anderem im Sinne eines umgehenden Stopps der Massenzuwanderung. Das ist im Übrigen auch das beste Mittel gegen Fremdenfeindlichkeit, die immer dann virulent wird, wenn die Möglichkeiten der sogenannten Aufnahmegesellschaft missachtet werden.

 

Dass der steigende Antisemitismus in Deutschland zunehmend mit der muslimischen Zuwanderung zusammenhängt, muss nicht mehr eigens erörtert werden. Auch aus diesen Gründen ist ein sofortiger Stopp der Massenzuwanderung vonnöten.

 

Mit Blick auf die deutsche Erinnerungskultur sind wir der Auffassung, dass die Fokussierung auf die Zeit des Nationalsozialismus zugunsten einer erweiterten Geschichtsbetrachtung aufzubrechen ist, die auch die positiven, identitätsstiftenden Aspekte deutscher Geschichte einschließt. Dies erscheint auch deshalb als geboten, weil die aktuelle Ausweitung der aktuell in Deutschland praktizierten Erinnerungskultur auf die Kolonialzeit befürchten lässt, dass die deutsche Geschichte nur noch auf die Kategorien Schuld und Sühne heruntergebrochen wird. Der ausschließliche Negativbezug auf die deutsche Geschichte verhindert, dass das generationenübergreifende Zusammengehörigkeitsgefühl, das nationale und kulturelle Identität begründet, positiv weitergetragen werden und identitätsstiftend wirken kann. Eine zukunftsgewandte Erinnerungspolitik muss aber eine Identifikation mit dem eigenen Herkommen ermöglichen, soll es nicht zu einem Bruch kommen, der die Deutschen von ihren historischen Wurzeln abschneidet und ihnen damit die Zukunft raubt.

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