Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Kulturrat legt Vorschläge zur Reform vor

Nur Bund und Berlin sollen dem Stiftungsrat angehören, Diskussion über Herauslösung von Teilen der Stiftung verfrüht

Berlin, den 04.01.2021. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich heute zur anstehenden Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

 

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode vereinbart, die Arbeit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu evaluieren. Der Wissenschaftsrat, der die Evaluierung im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durchgeführt hat, hat sein Gutachten im Sommer 2020 vorgelegt. Nun geht es darum, einen Reformweg zu beschreiten.

 

Als wesentliche Ressource des Reformprozesses sieht der Deutsche Kulturrat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie kennen die Stärken und Schwächen, die inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen aus ihrer täglichen Arbeit und dem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Einrichtungen. Ihre Expertise kann dem Reformprozess wertvolle Impulse geben. Auf sie kommt es bei der Umsetzung der Reform an. Ein Aufbruch kann nur gemeinsam gelingen.

 

Ziel der Reform muss eine effiziente Struktur sein, die vom Leitbild der Good Governance geprägt ist. Dazu zählen:

 

  • die Beteiligung und das commitment der stakeholder, die Beteiligung der Mitarbeiterschaft, die Beteiligung der Nutzer,
  • die Festlegung von klaren Zuständigkeiten der Führungspersonen, die in die Verantwortung für ihre Arbeitsbereiche genommen werden und hierfür die entsprechenden Handlungsspielräume erhalten,
  • eine hohe Autonomie der einzelnen Einrichtungen, die sich zugleich als Teil eines Ganzen verstehen, das von einer gemeinsamen Idee getragen wird,
  • die Etablierung von Strukturen, die Zusammenarbeit ermöglichen und befördern,
  • eine stärkere Dienstleistungs- und Nutzerorientierung,
  • eine agile und serviceorientierte Verwaltung.

 

Bewahrung und Schutz

 

Das ihr anvertraute Erbe muss von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angemessen bewahrt, geschützt und erschlossen werden. Derzeit kann von einer fachgerechten Aufbewahrung nicht immer gesprochen werden, Kulturgüter sind teilweise nicht adäquat untergebracht, nicht ausreichend gesichert und geschützt. Der vorhandene Platz ist unzureichend. Mit Blick auf die Aufbewahrung der Kulturgüter bietet eine große Struktur wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Vorteile, da sich so die Anmietung bzw. der Bau adäquater großer Magazine, die eine professionelle Lagerung gewährleisten, eher rentiert als bei kleineren Einheiten. Weiter sind Investitionen in die Sicherung und den Schutz von Kulturgütern erforderlich. Hierbei müssen zunehmend die sicherheitsrelevanten Aspekte der Objekte berücksichtigt werden.

Forschung

 

Der Deutsche Kulturrat fordert, die Forschungskompetenz in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stärker zu betonen und die Vernetzung der bestehenden wissenschaftlichen Strukturen untereinander sowie mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen voranzutreiben. Auch sollte sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz stärker dem Thema Citizen Science öffnen.

 

Verschiedene Gedächtniseinrichtungen praktizieren dies bereits und bieten Bürgerinnen und Bürgern auf wissenschaftlichem Niveau Partizipationsmöglichkeiten: Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der Erschließung von Objekten, Dokumenten, Schriftwerken usw. Hierin zeigt sich eine Haltung, die Wissenschaft dem sprichwörtlichen Elfenbeinturm entrückt und auf den gesellschaftlichen Diskurs setzt.

Präsentation und Vermittlung

 

Die Präsentation und Vermittlung des Kulturerbes gehört zu den Kernaufgaben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Vermittlung des kulturellen Erbes und des zeitgenössischen Kunstschaffens sind Teil der kulturellen Selbstverständigung in einer Gesellschaft. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist auch ein Magnet für Touristinnen und Touristen, die Deutschland besuchen. Dieser Zielgruppe wird unter anderem mit Umbaumaßnahmen auf der Museumsinsel Rechnung getragen.

Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, dass in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Haltung zu einem offenen Haus, das seine Werke vielen Menschen präsentiert, entwickelt wird. Hierzu gehört auch, die Kommunikation mit dem Publikum zu verbessern.

 

Digitalisierung

 

Die Digitalisierung des kulturellen Erbes ist eine große Herausforderung für alle Kultureinrichtungen in Deutschland. In seiner Stellungnahme „Kulturerbe und Digitalisierung“ vom 31. März 2016 hat sich der Deutsche Kulturrat grundlegend zu diesem Thema positioniert.

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die Digitalisierung alle Arbeitsbereiche einer Kultureinrichtung betrifft, so auch die der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, und nicht losgelöst von anderen Arbeits- und Organisationsprozessen betrachtet werden kann. Die Digitalisierung von Kulturgut ist kein Selbstzweck, sie muss im Kontext von Forschung, Präsentation, Zugänglichmachung und Chance der Teilhabe sowie Sicherung von Kulturgütern gesehen werden. Digital adäquat aufbereitet präsentierte Werke können den Bekanntheitsgrad von Einrichtungen erhöhen und damit deren Stellenwert im kulturellen Leben in Deutschland unterstreichen. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz muss mit Blick auf die Digitalisierung ein besonderes Sensorium für die Zugänglichmachung von Werken auf der einen Seite und den berechtigten Interessen der Rechteinhaber auf wirtschaftliche Auswertung von Kunst und Kultur auf der anderen Seite unter Beweis stellen.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert, für die Digitalisierung sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen bereitzustellen.

Verantwortung

 

Mit der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens im Jahr 1998 besteht seit nunmehr zwei Jahrzehnten die Verpflichtung, Provenienzen zu erforschen und NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zurückzugeben. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernimmt Verantwortung in der Aufarbeitung der Bestände und der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Teilweise hat sie hier eine Vorreiterrolle inne.

 

Mit ähnlicher Verbindlichkeit sollte sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihrem Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten widmen. Als national bedeutsamer und international anerkannter Einrichtung kommt ihr hier eine herausgehobene Verantwortung zu. Sie sollte den nationalen und internationalen Diskurs hierzu vorantreiben. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz finanziell und personell so auszustatten, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden kann.

 

Struktur

 

Dem Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören die 16 Länder und der Bund an.

 

Angesichts der Entwicklungen in den letzten Jahren spricht sich der Deutsche Kulturrat dafür aus, dass nur noch der Bund und das Sitzland Berlin künftig dem Stiftungsrat angehören. Sollte man sich dazu entscheiden, dass weiterhin alle Länder und der Bund im Stiftungsrat vertreten sind, müsste sich dies auch in der Finanzierung ausdrücken.

 

Um die Stiftung Preußischer Kulturbesitz stärker in der Zivilgesellschaft zu verankern und Impulse aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen, fordert der Deutsche Kulturrat die Einrichtung eines Beirates gesellschaftlicher Gruppen, der die Diversität der Gesellschaft widerspiegelt.

Finanzierung

 

Als Hemmschuh bei der Finanzierung erweist sich die Komplementärfinanzierung von Bund und dem Land Berlin. Bundesmittel konnten in der Vergangenheit teilweise nicht genutzt werden, weil das Land Berlin die Komplementärfinanzierung nicht aufbringen konnte.

Die zweite Herausforderung sind die unstreitig vorhandenen finanziellen Mehrbedarfe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die auch vom Wissenschaftsrat in seinem Gutachten konstatiert wurden. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz finanziell in die Lage versetzt wird, ihren Aufgaben nachzukommen. Mehraufgaben müssen auch im Haushalt entsprechend unterlegt werden.

 

Die Strukturfrage hat eine unmittelbare Rückwirkung auf die Finanzierung. Wenn der Bund und das Sitzland Berlin den Stiftungsrat bilden, sollte die Finanzierung in einem jeweils für zehn Jahre bestehenden Finanzierungsabkommen geregelt werden. Ein Vorbild hierfür könnte der Hauptstadtkulturvertrag sein. Wenn weiterhin der Bund und alle 16 Länder im Stiftungsrat vertreten sind, hieße dies auch, dass die Länder sich dynamisch an der Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligen müssen und gemeinschaftlich 25 Prozent des Etats beisteuern. Die Aufteilung dieses Anteils obläge den Ländern.

 

Organisationsform

 

Der Wissenschaftsrat hat empfohlen, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in verschiedene Einrichtungen aufzuteilen. Ein solches Vorgehen kann für große Einrichtungen wie die Staatlichen Museen oder die Staatsbibliothek zu Berlin sinnvoll sein, für die kleineren Einrichtungen sind jedoch erhebliche Nachteile zu befürchten.

 

Allerdings ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates die Größe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gar nicht das Kernproblem, sondern die Organisationsform und die Verantwortlichkeiten. Insofern ist es nicht vordringlich, über die Herauslösung einzelner Einrichtungen zu sprechen, sondern eher darüber welche Modelle der akademischen Selbstverwaltung oder anderer Organisationsformen großer öffentlicher Institutionen sich als innovationsfähig, flexibel und dynamisch erwiesen haben und als Vorbild für den Reformprozess dienen können. Dabei gilt es insbesondere, die Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben besser zu erfüllen, Projekte nachhaltig umzusetzen, bei Erfolg in den Betrieb zu implementieren und ihnen mehr Finanzautonomie einzuräumen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die Strukturdebatte ergebnisoffen anzugehen und vor einer möglichen Herauslösung von Einrichtungen andere Modelle genau zu prüfen.

 

Der Deutsche Kulturrat regt an, im Zuge der Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch zu erwägen, ob die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu einer Forschungsgesellschaft ähnlich der Max-Planck-Gesellschaft oder im internationalen Kontext der Smithsonian Institution weiterentwickelt werden könnte. Sie könnte ein Dach für weitere außeruniversitäre geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsinstitute bilden und zugleich Forschungsmuseen beherbergen. Bereits heute gehören der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Einrichtungen verschiedener kultureller Sparten an. Diese Stärke könnte weiterentwickelt werden.

 

Stiftungsname

 

Die Diskussion um einen neuen Namen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sollte nach Auffassung des Deutschen Kulturrates im Moment zurückgestellt werden, bis die Fragen zu Aufgaben, Struktur und Organisation geklärt sind.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Wissenschaftsrat, der die Evaluierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Auftrag von Kulturstaatsministerin Grütters durchgeführt hat, hat sein Gutachten im Sommer 2020 vorgelegt. Jetzt geht es darum, die vom Wissenschaftsrat benannten Probleme beherzt anzugehen und zu lösen. Der Deutsche Kulturrat hat deshalb einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, in dem die verschiedenen Aufgabenbereiche der Stiftung Preußischer Kulturbesitz klar benannt werden. Im Lichte der Erfüllung dieser Aufgaben, schlagen wir vor, dass in der Zukunft nur noch der Bund und das Sitzland Berlin dem Stiftungsrat angehören sollen. Aus unserer Sicht ist die Größe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht, wie der Wissenschaftsrat beschreibt, das Kernproblem, sondern die Organisationsform und die Verantwortlichkeiten. Nach unserer Ansicht ist es nicht vordringlich, über die Herauslösung einzelner Einrichtungen aus dem Stiftungsverbund zu sprechen, sondern darüber mit welcher Organisationsform die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihre umfänglichen Aufgaben am besten erfüllen kann.“

 

 


 

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ kann hier abgerufen werden.

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