Eilmeldung: Absagefrist beim Corona-Sonderfonds Kultur wird verlängert

Deutscher Kulturrat begrüßt erweitere Regelungen

Berlin, den 20.12.2021. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bund und Länder kulturpolitisch die Initiative ergriffen haben, jetzt die Absagefrist für Veranstaltungen beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu verlängern. Heute wurde sich auf eine Verlängerung der Frist zur Registrierung und Anzeige der Absage vom 23.12.2021 auf den 31.01.2022 geeinigt.

 

Die freiwillige Absage im Rahmen der Ausfallabsicherung des Sonderfonds greift damit nun unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben

 

Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Mit der Ausnahmeregelung sollte der klare Anreiz gesetzt werden, durch Absagen Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit der freiwilligen Absage soll gerade nicht die Planung neuer Veranstaltungen im Bewusstsein des hohen Risikos von öffentlich-rechtlich verfügten Einschränkungen oder Absagen bzw. ausbleibender Nachfrage erleichtern.

 

Die FAQ (sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq) sowie die technische Umsetzung dieser Regelung auf der IT-Plattform werden so schnell wie möglich erfolgen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Kulturstaatsministerin, der Finanzminister, die Kulturminister der Länder und der Deutsche Kulturrat als Mitglied des Lenkungsausschusses von Bund und Ländern für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen versuchen durch ständiges Nachsteuern der Hilfsangebote, die Corona-Krise für den Kulturbereich etwas zu erleichtern. Vor zwei Wochen wurde der Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angepasst, vor einer Woche wurde das Infektionsschutzgesetz in letzter Minute etwas kulturfreundlicher gemacht, vor drei Tagen wurde beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III Plus auch bei coronabedingter „freiwilliger“ Schließung von Kulturorten genutzt werden kann. Und heute wurde die Absagefrist beim Sonderfonds Kultur verlängert. Alle diese Maßnahmen verbessern die Situation des Kulturbereiches, der sich jetzt seit fast zwei Jahren in der Corona-Krise gefangen ist. Eine wirkliche Befreiung aus der Bedrängnis wird wohl erst möglich sein, wenn die Pandemie beherrschbar gemacht wird. Deshalb ist die Bereitschaft sich impfen zu lassen, die beste Kulturförderung.“

 


 

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