Staatsziel Kultur: Verhandler sollten sich einen Ruck geben

Deutscher Kulturrat erinnert an einstimmigen Beschluss der Kultur-Enquete

Berlin, den 31.03.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, erinnert anlässlich der abschließenden Phase der Koalitionsverhandlungen an die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz. Im Jahr 2005, also vor 20 Jahren, hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Zwischenbericht die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz empfohlen. Die Empfehlung lautet, das Grundgesetz um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Die Enquete-Kommission hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen. Es wird Zeit, diese Empfehlung endlich in die Tat umzusetzen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Olaf Zimmermann sagte: „Beim Staatsziel Kultur haben wir kein Erkenntnis-, sondern ein Vollzugsdefizit. Die Argumente wurden in diversen Anhörungen ausgetauscht, neue sind in der letzten Zeit nicht dazugekommen. Die Verhandler sollten sich jetzt einen Ruck geben und im Koalitionsvertrag vereinbaren, dass das Staatsziel Kultur im Grundgesetz in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt wird.“

 


 

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