Kulturfonds Energie: Infoveranstaltung jetzt online

Aufzeichnung auf YouTube jetzt abrufbar + Homepage freigeschaltet + Infotelefon erreichbar

Berlin, den 20.02.2023. Mehr als 2.500 Vertreterinnen und Vertreter von Kulturorten haben am vergangenen Mittwoch und Donnerstag die drei Infoveranstaltungen zum Kulturfonds Energie des Bundes verfolgt. Zusammen mit den Ländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien führte der Deutsche Kulturrat die Informationsveranstaltungen durch.

 

Referentinnen und Referenten:

 

  • Dr. Kathrin Hahne | BKM Bund
  • Olaf Zimmermann | Deutscher Kulturrat
  • Birthe Becker | Behörde für Kultur und Medien Hamburg
  • Leo Irudayam | SAP
  • Christine Fürst | BKM Bund
  • Moderatorin: Melanie Seifart | Kreativ Kultur Berlin

 

Jetzt steht die Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung auf YouTube öffentlich zur Verfügung. Außerdem ist nun auch die Webseite freigeschaltet, sodass sich die potenziellen Antragstellenden bereits informieren und mit dem Verfahren vertraut machen können. Die kostenfreie Service-Hotline ist montags – freitags von 9:00 – 17:30 Uhr unter 0800 6645685 oder per Mail unter ed.ei1711709941grene1711709941-sdno1711709941frutl1711709941uk@ec1711709941ivres1711709941 erreichbar.

 

Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an:

 

  • Öffentliche und private Kultureinrichtungen, die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen wie z.B. Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen in geschlossenen Räumen (z.B. auch Clubs mit durchgängig kuratiertem Programm), Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen sowie soziokulturelle Zentren, wenn diese überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden
  • Einrichtungen für die kulturelle und künstlerische Bildung sowie Einrichtungen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in denen kulturelle Vermittlungs- und Bildungsprogramme zu den zentralen Aufgaben gehören wie z.B. Jugendkunst- und Musikschulen
  • Kulturveranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, für die Öffentlichkeit zugänglich sind, Einnahmen aus dem Ticketverkauf erzielen und bei denen Miete für den Veranstaltungsort nachgewiesen werden kann. Hierzu gehören z.B. Aufführungen der darstellenden Kunst, Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik), Konzerte/Livemusikveranstaltungen aller Genres, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos, Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen, Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten in geschlossenen Räumen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturfonds Energie des Bundes ist ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise auf die Kulturorte in Deutschland. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Alle, die an den Informationsveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, können die erste Session nun auf YouTube nachsehen und die Homepage des Energiefonds besuchen. Machen Sie Gebrauch von den Angeboten.“

 


 

Informationen:

 

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