Freiheit der Kunst sichern – Antisemitismus und Rassismus im Kulturbereich bekämpfen!

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates erschienen

Berlin, 01.07.2024. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates hat die Stellungnahme „Freiheit der Kunst sichern. Antisemitismus und Rassismus im Kulturbereich bekämpfen!“ verabschiedet.

 

Der Deutsche Kulturrat positioniert sich mit dieser Stellungnahme zur Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur. Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“ und macht eigene Vorschläge, wie Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpft werden können. Weiter positioniert sich der Deutsche Kulturrat gegen Boykottaufrufe gegenüber Künstlerinnen, Künstlern und Kulturinstitutionen.

 

Die Stellungnahme setzt sich im Einzelnen mit den Eckpunkten der Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auseinander: „Förderungen präzisieren“, „Sensibilisierung sicherstellen“ und „Eigenverantwortung stärken“.

 

Zum Eckpunkt „Förderungen präzisieren“ erklärt der Deutsche Kulturrat in seiner Stellungnahme, „dass ein Spannungsverhältnis zwischen der Verdeutlichung gesellschaftlicher Probleme oder Brüche, die der Kunst inhärent sein kann, und der Überschreitung von gesetzlich gezogenen Grenzen besteht. Dies kann jedoch nicht durch entsprechende Klauseln und Definitionsversuche in Zuwendungsbescheiden gelöst werden. Der Deutsche Kulturrat sieht daher keinen Ertrag in einer weiteren Konkretisierung der Fördervorgaben, um Antisemitismus, Rassismus oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken.“

 

Weiter heißt es: „Im Gegenteil birgt dies eher die Gefahr, dass zugleich als „Kollateralschaden“ der Raum für die freie Kunst und Meinungsäußerung zukünftig in Sorge um entsprechende Äußerungen von vorneherein stark eingeschränkt würde und Kulturinstitutionen nicht mehr als grundsätzlich offene Orte wahrgenommen würden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Konkretisierungen von Fördervorgaben ein Einfallstor für instrumentalisierende Einschränkungen der Kulturförderung bspw. durch extremistische Bewegungen bieten.“

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Deutsche Kulturrat positioniert sich seit langem und absolut eindeutig gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in und außerhalb des Kulturbereiches. Der Kulturbereich muss die Verantwortung übernehmen und Antisemitismus und Rassismus in den eigenen Reihen effektiv bekämpfen. Boykottaufrufe wie z. B. durch den BDS gegen Künstlerinnen, Künstler und Kultureinrichtungen lehnen wir entschieden ab. Der notwendige Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus, darf aber nicht die Kunstfreiheit beschädigen. Artikel 5,3 des Grundgesetzes legt dem Staat richtigerweise enge Fesseln an.“

 


 

  • Die komplette Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Freiheit der Kunst sichern – Antisemitismus und Rassismus im Kulturbereich bekämpfen!“ lesen Sie hier.
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