38. KW: Was ist Fotografie?

  1. Was ist Fotografie?
  2. Deutscher Fotorat ist 9. Sektion des Deutschen Kulturrates
  3. Staatsziel Kultur in weiter Ferne
  4. Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur
  5. Jahresbericht 2022 des Deutschen Kulturrates
  6. Isabel Pfeiffer-Poensgen erhielt Deutschen Kulturpolitikpreis
  7. Hacking Gutenberg!
  8. Text der Woche: Die Korrosion der Wirklichkeit. Wie generative KI die Realität zersetzt von Jürgen Scriba
  9. Zum Schluss

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

was ist Fotografie? Eine eigenständige Kunstform oder die Fortsetzung der bildenden Kunst mit anderen Mitteln? Bebildert sie das Geschehen im Sinne eines Abbildes, oder erzählt sie eine eigene Geschichte? Kann die Fotografie auf das technische Mittel, mit dem Fotos erstellt werden, reduziert werden, oder müssen die verschiedenen künstlerischen Möglichkeiten und Ausdrucksweisen betrachtet werden?

 

Die Frage ist für den Deutschen Kulturrat keine akademische Fingerübung. Gestern hat der Deutsche Kulturrat entschieden, dass der „Deutsche Fotorat“ als 9. Sektion und damit als Mitglied aufgenommen wird.

 

Das Urheberrecht ist in dieser Frage eindeutig, hier steht in § 2 Geschützte Werke, zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören auch „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die wie Lichtbildwerke geschaffen werden“. Die Fotografie steht damit gleichberechtigt neben den Sprachwerken, den Werken der Musik, den pantomimischen Werken, also der Theaterkunst einschließlich Werken der Tanzkunst, den Werken der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und den Filmwerken. Natürlich ist die Voraussetzung bei der Fotografie, wie bei allen anderen Kunstformen, dass Werke im Sinne des Urheberrechtes immer persönliche geistige Schöpfungen sein müssen. Würde allein das Urheberrecht zugrunde gelegt, ist die Fotografie ein eigener künstlerischer Bereich.

 

An sich könnte man sagen, was soll diese Aufregung, diese Haarspalterei, was ein künstlerischer Bereich ist, der neue Trend ist doch ohnehin die Aufweichung der Grenzen, die interdisziplinäre, die fluide Arbeit. Ich teile dies ausdrücklich. Immer öfter und schon sehr lange wird in der Kunst interdisziplinär gearbeitet. Jede Opernaufführung ist ein interdisziplinäres Werk, in dem erst im Zusammenwirken von Musik, darstellender Kunst, Bildgestaltung, Design usw. das eigenständige Werk entsteht.

 

An jedem Film und jedem Computerspiel sind zahlreiche Gewerke beteiligt, die Arbeitsteiligkeit zeichnet gerade diese Kunstsparten aus. Und so manche Künstlerin oder mancher Künstler hat auch eine Doppelbegabung und kann in unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen arbeiten.

 

Ich bin trotz der Interdisziplinarität davon überzeugt, dass es so etwas wie ein inneres Grundverständnis künstlerischer Bereiche gibt.

 

Die Fotografie ist Kunst, sie ist Handwerk, sie ist Dokumentation, sie ist Abbild und vieles andere mehr. Und vor allem ist sie unglaublich beliebt. Das Smartphone und soziale Medien führen dazu, dass wir geradezu einer Bilderflut ungeahnten Ausmaßes gegenüberstehen. Mitunter bekommt man den Eindruck, dass alles und jedes abgebildet werden muss.

 

Moderne Digitalkameras erlauben darüber hinaus auch Hobbyfotografen, die sich intensiv mit Fotografie befassen, ganz erstaunliche Aufnahmen in hoher Qualität. Die Fotografie, gerade die Makrofotografie, mit der ich mich in meiner Freizeit befasse, lässt uns unbekannte Welten entdecken, die uns normalerweise verschlossen sind.

 

Fotografie ist nicht eindimensional, sondern vielschichtig. Sie ist Dokumentar-, Reportage-, Porträt-, Industrie-, Architektur-, Werbe-, Mode-, Akt-, Natur- und Landschafts-, Genre- und experimentelle Fotografie. Fotografie wird in Museen auf der ganzen Welt gezeigt, sie wird gesammelt und gehandelt, und sie durchdringt den gesamten Kunstbereich. Zudem, wie in allen anderen Kunstformen auch, sind die herausragenden Werke der Fotokunst dünn gesät. Das macht das Suchen nach ihnen so spannend.

 

Pontus Hultén, der mit Harald Szeemann vielleicht wichtigste Ausstellungsmacher des 20. Jahrhunderts, sagte treffend: „Fotografieren ist einfach. Doch die Fotografie ist eine sehr schwierige Kunst.“ So ist es.

 

Und ich freue mich sehr, dass diese „schwierige Kunst“ nun in einer eigenen Sektion im Deutschen Kulturrat präsent ist.

 

Ihr
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

2. Deutscher Fotorat ist 9. Sektion des Deutschen Kulturrates

 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde der Deutsche Fotorat als neues Mitglied des Deutschen Kulturrates aufgenommen. Somit gehören dem Deutschen Kulturrat, dem Dachverband der Bundeskulturverbände, nun neun Sektionen mit wiederum insgesamt mehr als 280 einzelnen Mitgliedsverbänden an. Herzlich willkommen, Deutscher Fotorat!

 


 

3. Staatsziel Kultur in weiter Ferne

 

Die von der Ampelkoalition angestrebte Aufnahme eines Staatsziels Kultur in das Grundgesetz scheint in weite Ferne zu rücken. Dies zeigte eine öffentliche Anhörung des Kulturausschusses am Mittwoch. Die geladenen Sachverständigen zeigten sich nicht nur in der Frage, ob ein solches Staatsziel Verfassungsrang bekommen soll, uneinig, sondern auch in der Frage, wie dies formuliert werden könnte. Ablehnend gegenüber der Aufnahme eines solches Staatsziels äußerte sich vor allem die Unionsfraktion. Sollte diese sich aber dem Ansinnen verweigern, dann wäre die notwendige Zweidrittelmehrheit weder im Bundestag, noch im Bundesrat zu erreichen.

 

Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat und von der SPD-Fraktion als Sachverständiger benannt, erinnerte daran, dass die Enquete-Kommissionen „Kultur in Deutschland“ des Bundestags in der 15. und 16. Legislaturperiode sich einstimmig für die Aufnahme des Wortlautes „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ in einen eigenen Artikel 20b des Grundgesetzes ausgesprochen hätte. Der Kulturrat unterstütze diese Forderung nach wie vor. Während der Coronapandemie, so argumentierte Zimmermann, sei bei den Schutzbestimmungen im Infektionsschutzgesetz der Bedeutung der Kultur erst nach heftigen Protesten der Kulturpolitiker Rechnung getragen worden. Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz hätte geboten, dass dies von Anfang an berücksichtigt wird. Zimmermann wandte sich direkt an die Unionsfraktion und bat sie darum, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Staatsziel noch einmal zu überdenken.

 

Bei den von der Unionsfraktion zur Anhörung eingeladenen Verfassungsrechtlern stieß das Argument Zimmermanns jedoch auf Widerspruch. Die Aufnahme eines Staatsziels hätte in erster Linie symbolischen Charakter, führten Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen, Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin und Klaus F. Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn an, aus dem sich juristisch wenig ableiten lasse. Das Grundgesetz sollte nicht mit zu vielen Erwartungen aufgeladen werden, die sich nicht einlösen ließen, argumentierte Augsberg. So habe der Bund in der Kulturpolitik so gut wie keine Regelungskompetenz. Und die Corona-Pandemie habe eben gezeigt, dass der Kultursektor auch ohne Staatsziel im Grundgesetz geschützt werden könne. Dies sei letztlich eine Frage des politischen Willens und der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten. Waldhoff und Gärditz argumentierten sehr ähnlich. Alle drei Rechtswissenschaftler wandten ein, dass der Kulturbegriff äußerst unbestimmt sei. Zudem könne die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das bundesweit gültige Grundgesetz als Eingriff in die Kulturhoheit der Länder und den Föderalismus verstanden werden. Auch der von der AfD-Fraktion als Sachverständiger benannte Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau schloss sich diesen verfassungsrechtlichen Bedenken an.

 

Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto – er gehörte der damaligen Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ an – widersprach den vorgebrachten Argumenten vehement. Der Bundestag habe 1994 den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ in Artikel 20a Grundgesetz verankert. Es sei deshalb nur folgerichtig, wenn den kulturellen Lebensgrundlagen ein gleichwertiger Schutz als Staatsziel eingeräumt werde. Zudem sei es falsch, dass aus einem Staatsziel sich juristisch nichts ableiten lasse. So habe das Bundesverfassungsgerichts sich in seiner Entscheidung zum Bundesklimaschutzgesetz von 2021 das Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“als eine „justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll“ aufgewertet.

 

Die Wissenschafts- und Kulturministerin Bettina Martin (SPD) von Mecklenburg-Vorpommern betonte, dass sie ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nicht als einen Angriff auf die Kulturhoheit der Länder interpretiere. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss von der Bundesakademie für Kulturelle Bildung wies darauf hin, dass in fast allen Verfassungen der Länder der Schutz des kulturellen Lebens beziehungsweise der Kultur aufgeführt werde. Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz (GG) zu verankern, würde diese Bekenntnisse bundesseitig stützen. Noch wichtiger jedoch als ein Staatsziel wäre die konkrete Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Erfüllung ihres kulturellen Auftrags, führte die von der Linksfraktion benannte Sachverständige an.

 

Strittig war in der Anhörung jedoch nicht nur die prinzipielle Frage einer Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. So wollen SPD, FDP und Grüne gemäß ihres Koalitionsvertrages „Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern“ und „treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein“. Unterstützung für eine solche Formulierung kam von der Musikwissenschaftlerin Susanne Binas-Preisendörfer von der Universität Oldenburg. Es gebe eben nicht „die Kultur“. Die Kulturschaffenden in Deutschland wollten einen dynamischen Kulturbegriff, argumentierte die von den Grünen eingeladene Sachverständige. Auch Bonaventure Soh Bejeng Ndikung, Intendant des Hauses der Kulturen der Welt in Berlin, warb für einen möglichst offenen Kulturbegriff. Für ihn sei ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz „eine Selbstverständlichkeit“, sagte der von der SPD benannte Sachverständige. In Deutschland lebten Künstler aus aller Welt. Für sie wäre dies ein Zeichen, dass auch ihre Kultur wertgeschätzt wird.

 

Olaf Zimmermann hingegen plädierte dafür, die ursprüngliche von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ beizubehalten. Letztlich sei Kultur immer vielfältig und schon aus rein pragmatischen Gründen sollte man diese Formulierung wählen, um die Chance auf die Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu erhalten.

 

Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz? Der Kulturausschuss diskutiert. Gespräch von Vladimir Balzer mit Olaf Zimmermann im Deutschlandfunk Kultur am 20. September 2023, 23:08 Uhr (8 Minuten)

 

Öffentlichen Anhörung zum Staatsziel Kultur in der Mediathek des Deutschen Bundestages zum Nachsehen (2 Stunden 11 Minuten)

 

Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates „CDU: Adieu Staatsziel Kultur? Will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirklich die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz verhindern?“ vom 21.09.2023.

 


 

4. Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur

 

Im aktuellen Report werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Der Datenreport geht sowohl auf Soloselbstständige als auch auf abhängig Beschäftigte im Kulturbereich ein.

 

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Ab dem 05.10.23 beträgt der Preis dann regulär 22,80 Euro (versandkostenfrei).

 

Der Titel „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit“ macht deutlich, dass es noch viel zu tun gibt. Nach wie vor besteht eine geschlechtsspezifische Segregation der Berufe im Arbeitsmarkt Kultur und nach wie vor gibt es einen deutlichen Gender-Pay-Gap. Der Datenreport schließt mit Vorschlägen der Autorin und des Autors ab, wie die Situation zu verbessern ist.

 

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Pressevertreterinnen und -vertreter können ein elektronisches Rezensionsexemplar unter ed.ta1733877969rrutl1733877969uk@ts1733877969op1733877969 anfordern.

 

 

 

Gabriele Schulz, Olaf Zimmermann

Baustelle Geschlechtergerechtigkeit
Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur

ISBN 978-3-947308-36-1, 236 Seiten, 22,80 Euro

 


 

5. Jahresbericht 2022 des Deutschen Kulturrates

 

Jedes Jahr veröffentlicht der Deutsche Kulturrat e.V. einen Jahresbericht, um einen Einblick u. a. in die Arbeitsschwerpunkte, die Beratungsfunktion, die Veranstaltungen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Projekte und die Mitarbeiterstruktur zu geben.

 

 

 


 

6.  Isabel Pfeiffer-Poensgen erhielt Deutschen Kulturpolitikpreis

 

Gestern am 21.09.2023 hat der Deutsche Kulturrat den Deutschen Kulturpolitikpreis an Isabel Pfeiffer-Poensgen, ehemalige parteilose Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, verliehen. Mit der Auszeichnung wurde das außergewöhnliche kulturpolitische Engagement von Isabel Pfeiffer-Poensgen gewürdigt. Die Laudatio von Carsten Brosda und die Dankesworte von Isabel Pfeiffer-Poensgen erscheinen in wenigen Tagen in der neuen Politik & Kultur.

 

Die Preisverleihung fand im Wilhelm-von-Humboldt-Saal der Staatsbibliothek zu Berlin statt. Nach der Begrüßung durch den Generaldirektor der Staatsbibliothek zu Berlin, Prof. Dr. Achim Bonte und den Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, hielt der Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Carsten Brosda, die Laudatio.

 


 

7.  Hacking Gutenberg!

 

Christian Höppner, der Präsident des Deutschen Kulturrats, beim Drucken. Der Deutsche Designtag hatte am Mittwoch, den 19. September im Anschluss an die Sprecherratssitzung des Deutschen Kulturrates zu einem kleinen Empfang geladen in die experimentelle Letterpress-Werkstatt p98a von Erik Spiekermann. Hier wird das kulturelle Erbe des Buchdrucks in Workshops lebendig erfahrbar und alte Verfahrensweisen mit modernsten Digitaltechniken kombiniert: Hacking Gutenberg!

 


 

8. Text der Woche: Die Korrosion der Wirklichkeit. Wie generative KI die Realität zersetzt von Jürgen Scriba

 

Gretchen von Wirsing, eine kurzzeitige Geliebte Goethes, wäre wohl unbekannt geblieben, hätten sie nicht namhafte Literaturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler vor einigen Jahren wiederentdeckt und erkannt, dass sie es war, die Schiller und Goethe zusammenbrachte. Nach einschlägiger Forschung kann als gesichert gelten, dass sie Goethes Arbeit am „Faust“ inspirierte und gar als Vorlage für das berühmte Gretchen im Hauptwerk des Großdichters diente.

 

Jürgen Scriba ist Geschäftsführer der Deutschen Fotografischen Akademie und Leiter der Arbeitsgruppe „Technischer Fortschritt“ des Deutschen Fotorats, die sich derzeit mit KI-Systemen beschäftigt.

 

 


 

9. Zum Schluss

 

WUNDERBAR. Auf der gestrigen Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates sagt Kulturstaatsministerin Claudia Roth Basishonorare für Künstlerinnen und Künstler fest zu.

 

 

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