Stärkung der kulturellen Bildung auf der Bundesebene

Deutscher Kulturrat fordert die Unterstützung einer Plattform „Kulturelle Bildung“ in der Verantwortung der maßgeblichen Bundesverbände und die Einrichtung eines Fonds Kulturelle Bildung

Berlin, den 18.03.2009. Kulturelle Bildung hat eine herausragende Bedeutung für jeden einzelnen Menschen und für die Gesellschaft. Kulturelle Bildung ermöglicht die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur der Vergangenheit und Gegenwart. Kulturelle Bildung ist die Voraussetzung für eigene künstlerische Tätigkeit sowie die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Kulturelle Bildung eröffnet Chancen zur Auseinandersetzung mit Geschichte und Traditionen. Kulturelle Bildung schafft Voraussetzungen und Neugier für die Begegnung mit anderen kulturellen Traditionen.

 

Kulturelle Bildung wird an verschiedenen Bildungsorten formal und nonformal vermittelt. In den Bildungsplänen der Länder für die vorschulische Erziehung ist kulturelle Bildung ein wesentlicher Bestandteil. Die Fächer Kunst und Musik gehören zum Fächerkanon in den allgemeinbildenden Schulen von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe. Darüber hinaus wird das Fach Theater/Darstellendes Spiel inzwischen in einigen Schulstufen unterrichtet. Tanz ist Gegenstand des Sport- sowie des Musikunterrichts. Film, Baukultur und Design gehören zu den Gegenständen des Kunstunterrichts. Das Fach Deutsch befasst sich mit deutscher Sprache und Literatur. Neben dem Unterricht in den eingeführten Schulfächern werden Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen künstlerischen Disziplinen angeboten. Die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen, außerschulischen kulturellen Bildungseinrichtungen sowie kulturellen Vereinen mit der Schule gewinnt mit der Ausweitung des Ganztagsangebots an Bedeutung. In der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung gibt es eine gewachsene Tradition an Angeboten. Seit dem Jahr 1992 ist die kulturelle Kinder- und Jugendbildung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch XIII) gesetzlich geregelt. Daraus leitet sich die Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung auf Bundes- aber auch auf Länderebene ab.

 

Nach wie vor ist die kulturelle Bildung Bestandteil der Erwachsenenbildung auch wenn die Reform der Weiterbildungsgesetze der Länder die berufliche Erwachsenenbildung gestärkt und die kulturelle Erwachsenenbildung geschwächt hat. Kulturelle Bildung für Seniorinnen und Senioren gewinnt an Bedeutung. Bereits heute gibt es mit dem Bundesaltenplan ein Förderinstrument zur Unterstützung von Vorhaben der kulturellen Seniorenbildung.

 

Kulturelle Bildung findet also in Kindertageseinrichtungen, in Schulen, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Vereinen, in Erwachsenenbildungseinrichtungen, in Kultureinrichtungen, in Hochschulen, in Kirchen, in Altersheimen und an vielen anderen Orten statt.

 

Zugleich wird kulturelle Bildung aber auch durch die Eltern, Freunde, durch die Medien usw. vermittelt.

 

Bereits seit Jahrzehnten gibt es sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene eine Vielzahl von Verbänden sowie bundeszentralen Einrichtungen, die sich für die kulturelle Bildung einsetzen. Sie verfolgen teilweise fachpolitische Anliegen, teilweise spartenspezifische Themen und zum Teil übergreifende Fragestellungen. In Stellungnahmen und Positionspapieren beziehen sie zu Fragen der kulturellen Bildung Stellung. Die bestehenden bundeszentralen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zur kulturellen Bildung sind bereits seit Jahrzehnten in der Aus- und Weiterbildung der Akteure und Multiplikatoren der kulturellen Bildung aktiv. Der Deutsche Kulturrat hat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände mit seinen drei Konzeptionen Kulturelle Bildung (1988, 1994, 2005) das Feld umfassend vermessen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen kultureller Bildung unterbreitet. Weiter hat der Deutsche Kulturrat eine Reihe von Stellungnahmen zum Thema kulturelle Bildung vorgelegt, in denen die Positionen aus den Bundeskulturverbänden gebündelt werden.

 

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ hat in ihrem Schlussbericht (Drucksache 16/7000) empfohlen, eine Bundeszentrale für kulturelle Bildung einzurichten.

 

Der Deutsche Kulturrat sieht wie die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ eine Reihe von Aufgaben auf Bundesebene zur Stärkung der kulturellen Bildung. Zu diesen Aufgaben zählen:

  • Verdeutlichung der gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst und Kultur,
  • Beförderung des interdisziplinären Austausch,
  • Einbeziehung von Migranten und deren Organisationen,
  • Stärkung der Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Einrichtungen
  • Öffnung des Bildungsbegriffs,
  • Stärkung der kulturellen Seniorenbildung,
  • Verbesserung der Vernetzung in Europa,
  • Erstellung und Bereithalten eines Glossars zur kulturellen Bildung unter Einbeziehung der Debatten im UNESCO-Kontext,
  • Identifizierung der übergreifenden Fragestellungen,
  • Service für Multiplikatoren im Bereich der kulturellen Bildung,
  • Service für „Endverbraucher“.

 

Der Deutsche Kulturrat befürwortet daher die Einrichtung einer Plattform Kulturelle Bildung in der Verantwortung der maßgeblichen Bundesverbände, um diese Aufgaben auf Bundesebene zur Stärkung der kulturellen Bildung wahrzunehmen. Eine solche Plattform sollte von den maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der kulturellen Bildung gebildet werden, da sie durch ihre Verbindung zu den Praxisfeldern der kulturellen Bildung am ehesten den Vernetzungs- und Diskussionsbedarf sehen. Diese Plattform bedarf der finanziellen Unterstützung des Bundes. Weiter sieht der Deutsche Kulturrat das Erfordernis zur Einrichtung eines Fonds Kulturelle Bildung. Dieser Fonds sollte wie die bestehenden spartenspezifischen Fonds staatsfern Mittel vergeben. Er sollte von Bundesverbänden der kulturellen Bildung getragen und durch Bundesmittel unterstützt werden. Mit den Fördermitteln sollten die Akteure der kulturellen Bildung vor Ort gestärkt werden.

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