Berlin, den 27.09.2018. Mit großem Interesse hatte der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, dem Koalitionsvertrag entnommen, dass „eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt“ im Jahr 2018 geschaffen werden soll. Hieran knüpfte sich die Erwartung, dass ein seit einem Jahrzehnt bestehender Missstand endgültig beseitigt wird.
Überwiegend kurz befristet Beschäftigte aus dem Kulturbereich, insbesondere der Theater- und Filmbranche, zahlen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, erhalten bei Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen allerdings kein Arbeitslosengeld, weil sie die Voraussetzungen strukturell nicht erfüllen können.
Nun soll im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ die Rahmenfrist von 24 auf 30 Monate erhöht werden. Diese Regelung hilft zwar manchen gastweise an Theatern Beschäftigten, läuft aber bei den kurz befristet Beschäftigten in der Filmbranche sowie vielen, die in Theatern en suite spielen, ins Leere.
Um die Situation der kurz befristet Beschäftigten tatsächlich sachgerecht zu verbessern, bedarf es folgender weitergehender Regelungen:
- die Rückkehr zur früheren Rahmenfrist von drei Jahren
- das Befristungskriterium von 10 auf mindestens 14 Wochen zu erhöhen
- die Verdienstgrenze zu streichen oder zumindest auf die
Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung anzuheben
Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich bei den anstehenden Beratungen zum „Gesetz zur Stärkung der Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ für eine tatsächliche Verbesserung der Situation der in der Kultur- und Medienbranche kurz befristet Beschäftigten einzusetzen.