Kultur-Enquete: Steuerpolitik für Kunst und Kultur

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den steuerpolitischen Vorschlägen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“

Berlin, den 09.04.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ mit den steuerpolitischen Rahmenbedingungen für den Kulturbereich in Deutschland auseinandergesetzt und konkrete Handlungsempfehlungen zu deren Verbesserung unterbreitet hat.

 

Der Deutsche Kulturrat betont bereits seit vielen Jahren, dass ein kulturfreundliches Steuerrecht einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des kulturellen Lebens in Deutschland leisten kann. Ein kulturfreundliches Steuerrecht kann zu mehr bürgerschaftlichem Engagement ermutigen. Es kann den Markt für Kulturgüter stärken z.B. durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz und es kann den Kulturaustausch befördern durch eine unbürokratische Besteuerung ausländischer Künstler.

 

Im vergangenen Jahr wurde mit dem „Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagement“ ein wichtiger Schritt unternommen, um das bürgerschaftliche Engagement – auch im Kulturbereich – zu unterstützen. Es ist sehr positiv, dass die Enquete-Kommission den über diese Reform hinausgehenden Handlungsbedarf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements skizziert und konkrete Handlungsempfehlungen unterbreitet hat. Darüber hinaus war es besonders wichtig, dass die Enquete-Kommission durch ihren breit angelegten Untersuchungsauftrag Handlungsempfehlungen in weiteren steuerpolitischen Handlungsfeldern gemacht hat.

 

Im Folgenden nimmt der Deutsche Kulturrat zu einzelnen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Stellung. Er bezieht sich dabei auf folgende Handlungsempfehlungen der Bundestagsdrucksache 16/7000:

 

  • die Handlungsempfehlung 8, Seite 190,
  • die Handlungsempfehlungen 1 bis 12, Seite 257 sowie
  • die Handlungsempfehlung 5, Seite 370 der Bundestagsdrucksache 16/7000.

 

In der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich der Deutsche Kulturrat auf die steuerpolitischen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission. Diese Stellungnahme steht im Kontext der weiteren Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zu Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“.

 

Einkommenssteuer

Als besonders wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat eine Reform der beschränkten Steuerpflicht für ausländische Künstlerinnen und Künstler noch in dieser Wahlperiode. Die von der Enquete-Kommission unterbreiteten Empfehlungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dazu gehört auch die vorgeschlagene Dynamisierung der Grenzbeträge in § 50 a Abs. 4 Einkommenssteuergesetz. Der Deutsche Kulturrat erinnert jedoch an seinen eigenen Vorschlag „Besteuerung ausländischer Künstler unkompliziert regeln! – Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler“ einer grundlegenden Veränderung der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler, der über eine Reparatur am bestehenden System hinausgeht und das System der Besteuerung ausländischer Künstler grundlegend reformiert. Der Deutsche Kulturrat zieht eine solche grundlegende Reform, die auf europäischer Ebene ebenso vorangetrieben werden könnte, einer kleinen Lösung im Rahmen des bestehenden Systems vor.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass das Anliegen der Enquete-Kommission positiv ist, den Status von Künstlern als Selbstständige oder als Nicht-Selbstständige im Bereich der Sozialversicherung und der steuerlichen Veranlagung einheitlich festzustellen. Der Deutsche Kulturrat sieht bei der vorgeschlagenen Lösung, die bindende Feststellung des Status als Selbstständiger bzw. Nicht-Selbstständiger von der Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung abhängig zu machen, noch Diskussionsbedarf.

 

Umsatzsteuer

Mit Nachdruck unterstützt der Deutsche Kulturrat die Empfehlung der Enquete-Kommission, am ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kulturgüter festzuhalten.

 

Ebenso unterstützt der Deutsche Kulturrat die Empfehlung der Enquete-Kommission, dass gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen ein Wahlrecht eingeräumt werden sollte, ob sie die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Dieses Optionsrecht sollte auch für privatwirtschaftliche Kulturbetriebe gelten. Der Deutsche Kulturrat sieht hier insbesondere einen Handlungsbedarf auf der europäischen Ebene.

 

Kultursponsoring

Der Deutsche Kulturrat unterstützt die Empfehlung der Enquete-Kommission, dass die Vorschläge der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2007 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich des Kultursponsorings auch in den noch offenen Punkten vollständig umgesetzt werden sollte. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht die Bedeutung einer kostenfreien verbindlichen Auskunft der Finanzämter in Fragen des Kultursponsorings für die Rechtssicherheit von Sponsoren sowie Gesponsorten.

 

Beratung für gemeinnützige Organisationen

Damit das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt wird, begrüßt der Deutsche Kulturrat die Forderung der Enquete-Kommission, dass die Länder Beratungsangebote für gemeinnützige Vereine schaffen bzw. stärken sollen.

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