Vertrauen statt Misstrauen: Durch Bürokratieabbau Ressourcen in der Kultur freisetzen

Vorschläge des Deutschen Kulturrates zum Abbau von Bürokratie und zur Verwaltungsmodernisierung im Zuwendungsrecht

Berlin, den 25.06.2026. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende 21. Wahlperiode (2025-2029) vereinbart haben, Bürokratie abzubauen und die Verwaltung zu modernisieren. Neben dem Abbau bestehender Bürokratie gilt es, insbesondere bei neuen Gesetzgebungsvorhaben darauf zu achten, keine neuen Bürokratiepflichten einzuführen. Hieran müssen neue Gesetze gemessen werden.

 

Als positiv erachtet der Deutsche Kulturrat den von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beim Bundeskanzler ressortübergreifend angestoßenen Prozess zum Bürokratieabbau im Bürgerschaftlichen Engagement. Die interministerielle Arbeitsweise kann dem Thema Schubkraft verleihen.

 

Mit Blick auf die Kulturförderung haben viele Länder in den letzten Jahren Anregungen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen und in deutlichem Umfang Bürokratie abgebaut. Ebenso wurde die EU-Förderung merklich entbürokratisiert und Vereinfachungen eingeführt. Der Bund sollte jetzt nachziehen.

 

Der Deutsche Kulturrat ist davon überzeugt, dass durch Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung in beträchtlichem Maße finanzielle und personelle Ressourcen im Kulturbereich freigesetzt werden können, die der inhaltlichen Arbeit zugutekommen. Das gilt für die geförderten Institutionen (z. B. Vereine, Stiftungen, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts) wie die Bundesverwaltung gleichermaßen.

 

Bürokratieabbau bedeutet im Kern, dass vertraut und nicht misstraut wird und damit kleinteilige Regelungen und deren Kontrolle überflüssig werden. Bürokratieabbau heißt, dass den geförderten Institutionen zugetraut wird, die zugewiesenen Mittel zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

 

Als eine der Trägerorganisationen des Bündnisses für Gemeinnützigkeit hat sich der Deutsche Kulturrat an der Erarbeitung des „Arbeitspapiers: Vorschläge zur Vereinfachung und Modernisierung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts (Bund)“[1] vom 20.11.2025 beteiligt. Auf dieses über den Kulturbereich hinausgehende Papier wird daher explizit verwiesen. Bezogen auf die Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (im Folgenden BKM) hat der Deutsche Kulturrat zu den Erfahrungen aus dem Programm NEUSTART KULTUR Stellung bezogen[2] und appelliert, die dort gewonnenen Erkenntnisse für den Bürokratieabbau zu nutzen.

 

Im Folgenden soll sich auf die Kulturförderung im Sinne von Zuwendungen durch den BKM konzentriert werden. In anderen Stellungnahmen hat sich der Deutsche Kulturrat zum erforderlichen Bürokratieabbau in anderen Rechtsgebieten positioniert[3]. Er wird die dort erhobenen Forderungen weiterverfolgen und in einem zweiten Schritt zusätzliche Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeiten, die über den Bereich der Zuwendungen hinausgehen.

 

Öffentliche Kulturförderung

 

Es versteht sich von selbst, dass geförderte Institutionen – also Vereine, Stiftungen, Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen – sparsam und wirtschaftlich mit Fördermitteln umgehen. Viele geförderte Institutionen verfügen über äußerst knappe eigene finanzielle Mittel bspw. aus Mitgliedsbeiträgen oder Eigenerträgen. Die öffentliche Förderung wird beantragt, um bei institutioneller Förderung die Aufgaben zu erfüllen, bei Projektförderung ein bestimmtes Vorhaben durchzuführen oder aber Mittel bspw. im Bereich der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung zur Unterstützung künstlerischer Prozesse, Vorhaben oder Projekte weiterzuleiten. Bürgerschaftliches Engagement ist ein fester, unverzichtbarer Teil der Arbeit von geförderten Kulturinstitutionen. Hierzu zählen bspw. die Übernahme von Verantwortung in Vorständen, die Mitwirkung in Gremien, Fördervereinen und Jurys und vieles andere mehr.

 

Schon aus eigenem Interesse werden die knappen öffentlichen Mittel wirtschaftlich eingesetzt, um einen möglichst großen künstlerischen oder auch kulturpolitischen Ertrag zu gewährleisten. Als ein wesentliches Hemmnis in der sparsamen Mittelverwendung erweisen sich bürokratische Vorgaben, deren Erfüllung Personal bindet, das in der inhaltlichen Arbeit fehlt.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass das Bundesverwaltungsamt in zunehmendem Maße Online-Veranstaltungen zur Kulturförderung für Zuwendungsempfänger anbietet, um den Informationsfluss zu verbessern. Diese bessere Information ändert die bürokratischen Vorgaben aber nicht, sondern erläutert sie nur.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert mit Blick auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau:

 

  • den Vorrang der Festbetragsfinanzierung einzuführen
  • das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns abzuschaffen
  • das Mittelanforderungsverfahren zu vereinfachen
  • die Mittelverwendungsfrist zu verlängern
  • die 20 %-Grenze bei der Überschreitung von Einzelansätzen abzuschaffen
  • einheitliche Bagatellgrenzen für Rück- und Zinsforderungen einzuführen
  • Gemeinkostenpauschalen zu etablieren
  • die Quote an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu erhöhen
  • einen einheitlichen Abgabetermin für Erfolgskontrolle, Sachbericht und Verwendungsnachweis festzulegen
  • den einfachen Verwendungsnachweis bis zu einer Fördersumme von 100.000 Euro einzuführen
  • auf Zwischennachweise zu verzichten
  • die Verwendungsnachweise bei Mischfinanzierungen zu vereinheitlichen und eine Prüfinstanz zu etablieren
  • das Bundesreisekostengesetz zu aktualisieren
  • die Bewirtungsrichtlinie anzupassen
  • die Digitalisierung voranzutreiben

 

Begründungen

 

Vorrang der Festbetragsfinanzierung

 

Die Festbetragsfinanzierung sollte als prioritäre Finanzierungsform etabliert werden. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand beträchtlich, da die Einzelpositionen des Finanzierungsplans nicht verbindlich sind und der konkrete Fehlbedarf nicht detailliert nachgewiesen und geprüft werden muss. Die Festbetragsfinanzierung schafft bei den geförderten Institutionen Anreize, für Teilbereiche zusätzliche Mittel zu akquirieren und damit förderunschädlich das Budget zu erhöhen.

 

Abschaffung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

 

Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns sollte abgeschafft werden, wie es von Ländern in der Kulturförderung bereits praktiziert wird. Da die Zuwendungsbescheide teilweise erst Monate nach dem Projektbeginn eintreffen, würde diese Maßnahme zumindest Antragsteller und Bewilligungsbehörde von Bürokratie entlasten. Die Bewilligung oder Ablehnung der Fördermittel sollte generell beschleunigt werden, da die Überbrückung der Zeiträume zwischen Antragstellung und Genehmigung Zuwendungsempfänger vor finanzielle Probleme stellt.

 

Vereinfachung von Mittelanforderungsverfahren

 

Bei Zuwendungen bis 100.000 Euro sollte die Zuwendung in einer Summe zu Projektbeginn ausgezahlt werden. Bei der Förderung von jährlich wiederkehrenden Projekten sollte die Zuwendung in monatlich gleich hohen Raten ausgezahlt werden. Mit dem Anforderungs- und Abrufverfahren geht Deutschland einen aufwändigen Sonderweg, der einmalig in Europa ist und dessen Vollzugsaufwand in keinem Ertrag zu möglichen Zinsersparnissen steht. Mit einer Auszahlung in Raten ist dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genüge getan.

 

Verwendungsfrist für Mittelanforderungen

 

Die Verwendungsfrist für Mittelanforderungen sollte auf mindestens sechs Monate verlängert werden. Aktuell beträgt bei Bundesförderung die Mittelverwendungsfrist sechs Wochen, die Länder praktizieren deutlich längere Mittelverwendungsfristen von bis zu sechs Monaten. Insbesondere wenn – bedingt durch Verzögerungen bei der Vergabe oder Beschaffung – die Mittel nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist verbraucht werden, ist eine Rückzahlung erforderlich und kurze Zeit später eine erneute Anforderung. Hieraus entstehen erhebliche Bürokratiekosten bei Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern. Das trifft insbesondere auf jene Institutionen zu, die Mittel weiterleiten und einerseits eigene Liquidität sichern müssen, um Mittelabrufen von Letztempfängern zu entsprechen und andererseits den genauen aktuellen Mittelbedarf von Letztempfängern nicht exakt abschätzen können. Da insbesondere Letztempfänger oftmals nur eine sehr dünne Liquiditätsdecke haben, ist eine schnelle Zahlung unabdingbar.

 

Abschaffung der 20%-Grenze bei der Überschreitung der Einzelansätze

 

Die 20 %-Grenze zur Über- und Unterschreitung der Einzelansätze sollte abgeschafft und damit die Gesamtausgaben als verbindlich erklärt werden. Einige Länder praktizieren dies bereits. Es sollte ausreichen, wenn im Sachbericht fachlich erläutert wird, warum Einzelansätze überschritten und durch Minderausgaben in anderen ausgeglichen wurden.

 

Einheitliche Bagatellgrenze für Rück- und Zinsforderungen

 

Eine einheitliche Bagatellgrenze für Rück- und Zinsförderung von mindestens 500 Euro sollte festgelegt werden, wie es in einigen Ländern in der Kulturförderung schon üblich ist. Größere Zeiträume zur Mittelverwendung werden Zinsforderungen vermutlich ohnehin obsolet machen oder zumindest deutlich reduzieren. Dies trägt zu einer erheblichen Reduzierung der Bürokratiekosten beim Bundesverwaltungsamt oder dem BKM bei. Ferner würde sich die Anzahl an erforderlichen Rückzahlungen bei nicht verwendeten Mitteln bei der prioritären Ausreichung von Festbetragsförderungen deutlich reduzieren. Damit würde Bürokratieaufwand bei den Zuwendungsnehmern und den Zuwendungsgebern beträchtlich reduziert. In den Fällen, in denen eine Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung gewährt wird, würde sich durch eine Anhebung der Bagatellgrenze die Zahl der Rückzahlungen ebenfalls spürbar reduzieren.

 

Einführung von Gemeinkostenpauschalen

 

Gemeinkostenpauschalen für Kosten wie z. B. allgemeiner Geschäftsbedarf, Porto, Telekommunikation, technische Infrastruktur, KI, Jahresabschluss, Versicherungen usw. in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtbudgets sollten eingeführt werden. Als Vorbild dient die „Projektpauschale“ bei der Forschungsförderung des Bundes. In der EU-Förderung und in der Kulturförderung der Länder sind entsprechende Pauschalen ebenfalls schon länger üblich. Gemeinkostenpauschalen reduzieren den Aufwand bei der Erstellung und Prüfung von Verwendungsnachweisen erheblich und vermeiden, dass teilweise Kleinstsummen von unter einem Euro in Verwendungsnachweisen belegt und nachgewiesen werden müssen. Es sollte sich stattdessen im Zuge der Antragstellung und -prüfung darauf konzentriert werden, schlüssig auszuweisen, welche Kosten in der Gemeinkostenpauschale zusammengefasst werden.

 

Erhöhung der Selbstbewirtschaftungsmittel

 

Der Prozentsatz an Selbstbewirtschaftungsmitteln sollte von aktuell 20 % auf 40 % erhöht werden. Selbstbewirtschaftungsmittel eröffnen Spielräume, um wirtschaftlicher mit Mitteln umzugehen und überjährig Mehrbedarfe durch Minderausgaben in Vorjahren auszugleichen. Dieses Prinzip der überjährigen Selbstbewirtschaftung sollte ohne festgelegte Budgets auf einzelne Jahre des Zeitraums vollständig erhalten bleiben. Hierdurch entsteht eine größere Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung und größere Vorhaben können durch Einsparungen in Vorjahren aus eigener Kraft finanziert werden.

 

Einführung eines einheitlichen Abgabetermins für Erfolgskontrolle, Sachbericht und Verwendungsnachweis

 

Als einheitlicher Abgabetermin für Erfolgskontrolle, Sachbericht und Verwendungsnachweis sollte der 30.06. eines jeden Jahres etabliert werden. Derzeit muss bei Projekten, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres dauern, am 28. Februar die Erfolgskontrolle und am 30.06. der Sachbericht und Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Bei anderen Projekten muss zwei Monate nach Projektende die Erfolgskontrolle und sechs Monate nach Projektende der Sachbericht und Verwendungsnachweis eingereicht werden. Werden mehrere Projekte bearbeitet, entsteht hieraus eine Mehrbelastung. Dies trifft insbesondere auf Zuwendungsempfänger zu, deren Arbeit vornehmlich auf ehrenamtlichen Schultern liegt oder die einen kleinen Personalstamm mit Mischarbeitsplätzen haben. Ein einheitlicher Termin für die Nachweise würde einen besseren Einsatz des Personals ermöglichen und die Zuwendungsempfänger spürbar entlasten.

 

Einführung des einfachen Verwendungsnachweises bis zu einer Fördersumme von 100.000 Euro

 

Der einfache Verwendungsnachweis sollte bei einer Fördersumme bis zu 100.000 Euro eingeführt werden. Ein einfacher Verwendungsnachweis mit einem kurzen Sachbericht und einer Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ist bei einer Fördersumme von bis zu 100.000 Euro sachgerecht und war bis 2006, seinerzeit bis zu einer Summe von 50.000 Euro, möglich. Er wird von verschiedenen Ländern in der Kulturförderung praktiziert und spart Bürokratiekosten ein. Gerade bei der Weiterleitung von Mitteln an Letztempfänger, die teilweise ausschließlich mit bürgerschaftlich Engagierten arbeiten, erleichtert der einfache Verwendungsnachweis die Projektabwicklung. Es kann dadurch zusätzlich das politisch gewünschte bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

 

Verzicht auf Zwischennachweise

 

Bei überjährigen Projekten sollte auf Zwischennachweise verzichtet werden. Der Mittelabfluss kann anhand des Mittelabrufs nachvollzogen werden. Die Erstellung von Zwischennachweisen verursacht vor allem Bürokratiekosten bei Zuwendungsnehmern und Zuwendungsgebern. Ihr Aussagewert ist nicht zu erkennen, zumal kostenwirksame Änderungen im Projektverlauf ohnehin dem Zuwendungsgeber angezeigt werden müssen.

 

Verwendungsnachweise bei Mischfinanzierungen vereinheitlichen und eine Prüfinstanz einführen

 

Bei Mischfinanzierungen sollten die bestehenden Möglichkeiten in den Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung angewendet, die Verwendungsnachweise vereinheitlicht und einer der Förderer als Prüfinstanz etabliert werden. Viele Vorhaben werden durch Bund, Land und Kommune oder mehrere Bundesförderungen mischfinanziert. Sowohl die Vorgaben als auch die Anforderungen an die Verwendungsnachweise sind uneinheitlich, das führt nicht zuletzt durch Mehrfachprüfungen zu einem großen Bürokratieaufwand. Es bietet sich daher an, bei Mischfinanzierungen einen der Zuwendungsgeber als rechnerische Prüfinstanz festzulegen, die die anderen Zuwendungsgeber über das Prüfungsergebnis informiert. Als Kriterium könnte der Anteil am Gesamtvolumen des Vorhabens herangezogen werden. Ein Sachbericht sollte allen Förderern zugehen.

 

Bundesreisekostengesetz aktualisieren

 

Die im Bundesreisekostengesetz festgelegten Sätze für Hotelkosten sollten aktualisiert werden. Ein Ansatz von 70 Euro/Nacht Hotelkosten entspricht nicht den aktuellen Preisen. Das führt dazu, dass inzwischen bei praktisch jeder Hotelübernachtung begründet werden muss, warum höhere Hotelkosten entstanden sind. Dies bindet Personal bei den Zuwendungsempfängern und führt zu Bürokratiekosten den Zuwendungsgebern, da die Begründungen jeweils geprüft werden müssen. Der Satz für Hotelkosten sollte nicht im Gesetz, sondern per Verwaltungsvorschrift festgelegt werden und müsste derzeit mindestens 100 Euro betragen.

 

Weiter sollte der Katalog der Begründungen für die PKW-Nutzung im Rahmen der großen Wegstreckenentschädigung (0,30 Euro/km ohne Deckelung) erweitert werden. Der Deutsche Kulturrat begrüßt im Grundsatz, dass Zuwendungsempfänger in der Regel öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollen und geht mit, dass die Nutzung eines PKW einer eigenen Begründung bedarf. Der Katalog der Begründungen sollte bspw. mit Blick auf bürgerschaftlich Engagierte oder auch Künstlerinnen und Künstler, die auf Tour sind, erweitert werden, damit die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden können. In den Ländern wird dies bereits praktiziert.

 

Anpassung der Bewirtungsrichtlinie

 

Bei Bewirtungskosten sollten angemessene Pauschalen eingeführt werden. Die aktuelle Richtlinie für Bewirtungskosten entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Bei Letztempfängern, die Konzerte oder Touren veranstalten, ist das Catering für Konzertteams und Künstlerinnen und Künstler branchenüblich. Teilnahmelisten für Verpflegung verursachen einen zusätzlichen Aufwand bei Zuwendungsempfängern und prüfenden Stellen. In vielen geförderten Kulturinstitutionen ist es üblich und ein Zeichen des Dankes, dass bürgerschaftlich Engagierte bei Sitzungen oder Veranstaltungen verpflegt werden. Es ist vollkommen sachfremd, hierfür Kosten den bürgerschaftlich Engagierten in Rechnung zu stellen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass oftmals bürgerschaftlich Engagierte nicht nur ihre Zeit zur Verfügung stellen, sondern zusätzlich Kosten für Reise übernehmen oder als Selbstständige einen Einnahmeausfall zu verkraften haben. Dieses Engagement für die Kultur sollte Wertschätzung erfahren, was u. a. durch Bewirtung erfolgen kann. Ebenso sollte bei Tagesveranstaltungen, Workshopformaten und Weiterbildungen eine dem Umfang nach angemessene Bewirtung möglich sein.

 

Digitalisierung vorantreiben

 

Digitalisierung und KI bei Antragstellung, Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen sollten weiter vorangetrieben werden. Dabei muss die Interoperabilität gewährleistet sein. Bereits hinterlegte Stamm- und Organisationsdaten könnten bei Folgeanträgen dazu beitragen, dass nicht erneut alle Daten manuell eingetragen und vergleichbare Unterlagen mehrfach aufbereitet werden müssen. Kompatible Formulare würden die Antragstellung sowie die Verwendungsnachweisführung erleichtern. In einigen Ländern wurde dies bereits umgesetzt. Auch auf Bundesebene sind erste Ansätze erkennbar, es bestehen aber noch beträchtliche Potenziale.

 

Wenn KI für die Bearbeitung von Förderanträgen bei den Zuwendungsgebern eingesetzt wird, muss gewährleistet bleiben, dass die letzte Prüfung und Entscheidung bei Menschen verbleibt.

 

Der Abbau von Bürokratie wird sowohl die geförderten Institutionen als auch den Bund entlasten. Durch Bürokratieabbau können Kosten reduziert werden, die freiwerdenden finanziellen und personellen Ressourcen sollten dem eigentlichen Zweck der Kulturförderung, der Unterstützung von Kunst und Kultur und ihren Akteuren, zugutekommen.

 

Neben dem Abbau von Bürokratie kommt es darauf an, nicht neue Bürokratie aufzubauen. Neue Gesetze müssen daran gemessen werden, ob sie den Anforderungen an Bürokratiearmut gerecht werden.

 

Neben der bereits erfolgten Umsetzung des Bürokratieabbaus bei Länder- und EU-Kulturförderung die für den Bund als Vorbild dienen kann, können Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihrer Expertise dazu beitragen, Verwaltungsprozesse transparenter, verständlicher und effizienter zu gestalten.

 

Zusammenfassend hält der Deutsche Kulturrat fest: Vertrauen statt Misstrauen spart Bürokratie, setzt Energien frei und spart Geld.

 

[1] Siehe: https://buendnis-gemeinnuetzigkeit.org/wp-content/uploads/Arbeitspapier-Zuwendungs-und-Haushaltsrecht_mit-Impressum-20.11.2025.pdf

[2] Siehe Stellungnahme „NEUSTART KULTUR: Erfahrungen nutzen, um Passgenauigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeskulturförderung zu stärken“ vom 19.01.2024 https://www.kulturrat.de/positionen/bundesfoerderprogramm-neustart/

[3] Siehe hierzu z.B.: Stellungnahme „Steuerrecht vereinfachen – Bürokratie im Kulturbereich abbauen“ vom 01.10.2025 https://www.kulturrat.de/positionen/steuerrecht-vereinfachen-buerokratie-im-kulturbereich-abbauen/

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