Berlin, den 25.06.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ruft die Bundesregierung auf, aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ einen Fonds Kulturstättensanierung („Kulturmilliarde“) in Höhe von einer Milliarde Euro vorzulegen (analog zur „Sportmilliarde“). Der Deutsche Kulturrat unterstützt mit dieser Resolution das Positionspapier „Die Sanierung von Kulturbauten – gemeinsame Kraftanstrengung zum Erhalt unserer Kulturinfrastruktur“ des Deutschen Städtetags[1]. Ebenso verweist der Deutsche Kulturrat auf seine Stellungnahme „Öffentliche Kulturfinanzierung sichern!“[2] vom 09.01.2025.
Die Kommunen sind die wesentlichen Träger der Kulturfinanzierung. Sie tragen 39 % der öffentlichen Kulturausgaben, die Länder 37,6 % und der Bund 23,4 %[3]. In den letzten Jahren hat sich in den Kommunen ein beträchtlicher Investitionsstau bei öffentlichen Kulturbauten aufgebaut. Viele öffentliche Kultureinrichtungen sind in einem desolaten Zustand. Sie werden weder den aktuellen haustechnischen Anforderungen, den gestiegenen Standards bei technischer Ausstattung, Brandschutz und energetischer Sanierung noch den Anforderungen nach Barrierefreiheit gerecht. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, Kulturbauten zu sanieren und dabei ihre städtebauliche Bedeutung im Blick zu halten. Ebenso müssen die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs berücksichtigt werden, das gilt sowohl mit Blick auf die Mitarbeitenden als auch die Nutzenden oder das Publikum. Das Augenmerk sollte wie bei der „Sportmilliarde“ auf die Sanierung von Kulturbauten und nicht auf den Neubau gelegt werden.
Der Deutsche Kulturrat erkennt an, dass mit dem beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) angesiedelten Förderprogramm „KulturInvest“ Fördermittel für Baumaßnahmen im Kulturbereich bereitgestellt werden. Diese Fördermittel sind zur Sanierung und Modernisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern von nationaler Relevanz sowie zur Konzeption neuer Ausstellungsformate vorgesehen. Sie dienen nicht dazu, die Kulturbauten in den Kommunen im größeren Stil zu sanieren.
Es ist daher dringend erforderlich, zusätzlich eine „Kulturmilliarde“ zur Sanierung von Kulturbauten in den Kommunen auf den Weg zu bringen. Ähnlich der „Sportmilliarde“ sollte der Bundesanteil an den Sanierungsmaßnahmen mindestens 45 % betragen, bei Kommunen in der Haushaltssicherung sollte der Bundesanteil bis auf
75 % gesteigert werden können. Um eine möglichst große Wirksamkeit zu entfalten, sollte das Programm mit anderen Förderprogrammen zur Sanierung von öffentlichen Gebäuden kumuliert werden können.
Wesentlich sind aus Sicht des Deutschen Kulturrates schlanke, bürokratiearme Antrags- und Umsetzungsstrukturen. Die Erfahrungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der Umsetzung der „Sportmilliarde“ sollten nutzbringend in die Konzeption dieses neuen Förderprogramms einfließen. Es bietet sich daher an, die „Kulturmilliarde“ bei diesem Ministerium anzusiedeln und zugleich sicherzustellen, dass Expertinnen und Experten aus dem Kultursektor einschließlich der Denkmalpflege in die Konzeption des Programms einbezogen werden.
Der Deutsche Kulturrat fordert zugleich Länder und Kommunen auf, mit eigenen Finanzmitteln die Umsetzung der „Kulturmilliarde“ zu ermöglichen und darüber hinaus ausreichend Finanzmittel (Sach- und Personalmittel) für den Betrieb der Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
[1] Das Papier kann hier https://www.staedtetag.de/positionen/positionspapiere/2026/sanierung-kulturbauten-gemeinsame-kraftanstrengung heruntergeladen werden.
[2] Siehe hier: https://www.kulturrat.de/positionen/oeffentliche-kulturfinanzierung-sichern/
[3] Siehe hierzu der jüngste Kulturfinanzbericht des Statistischen Bundesamts https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Kultur/Publikationen/Downloads-Kultur/kulturfinanzbericht-1023002249004.pdf?__blob=publicationFile&v=2