Arbeitslosengeld I für Kulturschaffende verbessern

Resolution des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 26.06.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert eine Anschlussregelung zum Arbeitslosengeld I-Bezug für kurz befristet Beschäftigte, die endlich – wie im Koalitionsvertrag versprochen – „den Besonderheiten von Erwerbsbiografien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt.“ Da die bestehende Regelung zum 31.12.2015 ausläuft, fordert der Deutsche Kulturrat, rechtzeitig gesetzgeberische Schritte zu ihrer Neufassung im Sozialgesetzbuch III vorzunehmen.

 

Die im Grunde vernünftige Regelung konnte bisher die Zielgruppe der kurz befristet Kulturbeschäftigten kaum erreichen, weil sie an zwei Vorbedingungen krankt: Zum einen werden alle, die ein höheres Jahresarbeitsentgelt als 34.020 Euro haben, vom Bezug des Arbeitslosengeldes I ausgeschlossen, obwohl sie weiterhin zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet sind. Diese Regelung ist systemwidrig. Zum anderen ist das Befristungskriterium 10 Wochen insbesondere für Filmteamleute bei Dreharbeiten und für gastierende Theaterschauspieler viel zu kurz gefasst.

 

Der Deutsche Kulturrat rät dringend,

  • die Verdienstgrenze zu streichen und
  • das Befristungskriterium von 10 auf mindestens 14 Wochen anzuheben.

 

Die Regelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte ist vom Grundsatz her unverzichtbar! Ohne sie ginge der Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die allgemeine Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern, an den Bedürfnissen der kurz befristet beschäftigten Kulturschaffenden weitgehend vorbei. Die im Koalitionsvertrag als eine von mehreren Maßnahmen gedachte Rahmenfristverlängerung sollte aber eine ergänzende Flankierung der Regelung zur verkürzten Anwartschaftszeit sein.

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