Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein:
#KulturhilfeSH
Freischaffende, hauptberufliche Künstlerinnen und Künster aus Schleswig-Holstein können sich seit dem 17. Februar und längstens bis zum 15. Mai für ein Stipendium aus Landesmitteln in Höhe von 2.000 Euro bewerben. Insgesamt stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt, bis keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Die Abwicklung der Stipendien erfolgt durch den Landeskulturverband Schleswig-Holstein.
Umfang: bis zu 2.000 Euro pro Antrag
Antragsfrist: 15.05.2021
Mehr Fördermittel für die Kultur vom Land
Kultureinrichtungen wie die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten, aber auch die kulturellen Dachverbände erhalten in diesem Jahr zusätzliche Fördergelder vom Land. Kulturministerin Karin Prien freute sich über diese Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landtages. „Die vergangenen Monate haben uns schmerzlich gezeigt, wie sehr wir einen Besuch in unseren Museen, in den Theatern und Kinos vermissen. Wie gerne wir wieder gemeinsam Kultur genießen möchten. Auch die Kunst- und Kulturschaffenden warten darauf, wieder arbeiten zu können. In dieser Phase setzen wir bewusst ein Zeichen für die Kultur und stellen zusätzliche 3,9 Millionen Euro im Haushalt des Kulturministeriums für institutionelle Zuschüsse, Projekte und Investitionen zur Verfügung“, betonte sie heute (16. März) in Kiel.
Umfang: 3,9 Mio. Euro
Antragsfrist: noch nichts bekannt
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Schleswig-Holstein)
Aktuell keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein
kulturfinder.sh
Mit einem sprichwörtlichen Fingerstreich hat am 12.05.2020 Kulturministerin Karin Prien im Zentrum für Digitalität und Kultur (ZDK) der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek (SHLB) die neue Anwendung kulturfinder.sh der Fachhochschule Kiel vorgestellt. Die App bietet Informationen über alle Kultureinrichtungen des Landes digital und geobasiert an einem Ort vereint.
Stand: 15.01.2021
Archiv:
Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein
Umfang: bis zu 30.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen
„Soforthilfe Kultur II“
Umfang: Maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses.
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.November 2020 abgelaufen
„Freie Szene“: Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Kulturförderung
Umfang: bis zu 500.000 Euro jährlich
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.Juni abgelaufen
Kulturhilfefonds Schleswig-Holstein
Umfang: keine Angabe
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen