NEUSTART KULTUR – Kulturinfrastrukturförderung

Hinweis: Informationen zu den
Programmen für Solo-Selbständige
und Unternehmen der Kultur- und
Kreativwirtschaft finden Sie hier!

 

 

 

Kultursommer 2021

 

Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

 

Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden. Interaktionen zwischen Künstlern und Publikum können unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzverordnungen gestaltet und künstlerische Arbeiten, die während des Lockdowns entstanden sind, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert werden.

 

Die Förderung wird insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.

 

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

NEUSTART KULTUR

 

Im Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.02.2021 steht: „Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise: Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.“

 

Unserer Bitte nach Aufstockung des Programmes wurde damit entsprochen.

 

  • Einen Überblick über die NEUSTART KULTUR-Zukunftsförderprogramme der Kulturfonds finden Sie hier.
  • Informationen zu den NEUSTART KULTUR-Programmen für pandemiebedingte Investitionen finden Sie hier.
  • Eine Vorstellung der NEUSTART KULTUR-Digital-Programme finden Sie hier.

 

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.

 

In über 50 Teilprogrammen, die in enger Abstimmung mit den unterschiedlichen Dachverbänden der kulturellen Sparten entwickelt und realisiert wurden, sind bereits fast 900 Millionen Euro und damit rund 90% des gesamten NEUSTART KULTUR-Programms konkret belegt. 421 Millionen Euro des Programms wurden mittlerweile von den mit der Abwicklung betrauten Verbänden und Fonds bewilligt.

 

Das Programm ist folgende vier Programmlinien gegliedert:

 

  • Pandemiebedingte Investitionen (bis zu 250 Millionen Euro)
  • Stärkung der Kulturinfrastruktur (bis zu 480 Millionen Euro)
  • Alternative, auch digitale Kulturangebote (bis zu 150 Millionen Euro)
  • Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste und Mehrbedarfe bei bundesgeförderten Häusern und Projekten (bis zu 100 Millionen Euro)

 

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Programme, in der auch vermerkt ist, ob noch Bewerbungen möglich sind. Manche Programme arbeiten nach dem „Windhundprinzip“, d.h. die Mittel werden nach dem Datum der Antragstellung und Prüfung durch die Mittel vergebende Institution vergeben, solange Mittel vorhanden sind. In anderen Programmen findet eine Jurierung durch eine Fachjury nach fachlichen bzw. künstlerischen Qualitätskriterien statt.

 

Auf der Seite Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie bei den Institutionen, die die Mittel vergeben, finden Sie weiterführende Informationen. Hier Sie die spartenspezifischen Informationen zu:

 

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