Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 9

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

noch vor gut vier Wochen, Anfang März, war die Welt weitgehend in Ordnung. Stellungnahmen zur Grundrente, zur Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Altersversorgung, zum Jugendmedienschutz und diversen anderen Themen wurden im Deutschen Kulturrat erarbeitet und diskutiert. Kulturpolitische Themen mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 wurden platziert und Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen und Tagungen getroffen. Business as usual.

 

Doch dann kam Corona! Alle diese Vorhaben traten mit Inkrafttreten der Beschränkungen in Folge der Pandemie in den Hintergrund. Der gesamte Kulturbereich, die Künstlerinnen und Künstler, die Kulturwirtschaft und die öffentlichen, wie privaten Kultureinrichtungen sind existenziell betroffen.

 

Grundsicherung (ALG II)

 

Mit einer vereinfachten Grundsicherung (ALG II) wurde vielen Kulturschaffenden ein Weg aus der unmittelbaren existenziellen Not geöffnet. Bis September dieses Jahres gilt, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Wenn man mit einem Partner beziehungsweise einer Partnerin zusammen in einem Haushalt lebt, bildet man allerdings eine so genannte „Bedarfsgemeinschaft“ und wirtschaftet gemeinsam. Das wird bei der Festsetzung der Grundsicherung berücksichtigt.

 

Ein Bündnis der Freien Szene in Berlin hat das Ergebnis vor wenigen Tagen so beschrieben: „Damit schickt die Bundesregierung, obwohl ausreichende Mittel vorhanden sind, alle von Corona-Ausfällen schwer getroffene Selbständigen und Freiberufler*innen und somit die überwältigende Mehrheit der Künstler*innen in Deutschland in die Fürsorge: ALG II.“

 

Ich finde diese Sichtweise falsch. Die Grundsicherung ist keine Fürsorge, es geht nicht um Barmherzigkeit oder Almosen, sie ist das Recht aller Menschen in Deutschland von der Gemeinschaft das Existenzminimum abgesichert zu bekommen. Ich bin froh, dass es gelungen ist, ein deutlich vereinfachtes System der Grundsicherung zu schaffen. Es gibt nach meiner Ansicht keinen nachvollziehbaren Grund, warum Kulturschaffende schlechter oder besser als andere Menschen in Deutschland bei der Absicherung des Überlebens gestellt werden sollten.

 

Betriebskostenzuschüsse Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

 

Das zweite wichtige Thema war in den letzten Wochen, eine Nothilfe für Künstler und kleine Unternehmen auf den Weg zu bringen, deren Handlungsfähigkeit und ökonomische Grundlage von jetzt auf gleich weggerissen wurde. Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Betriebskostenzuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

 

Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstlerinnen und Künstler aufgelegt. Diese Programme sind besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Leider mussten NRW und Berlin ihre zusätzlichen Programme schon einstellen, da die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichten.

 

Kulturunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigte

 

Das nächste Thema ist die Sicherung der Existenz der Kulturunternehmen, die mehr als 10 Beschäftigte haben und denen aufgrund der besonderen Struktur des Kulturbereiches Kredite wenig helfen. Trotzdem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bund keine Zuschussprogramme, sondern Kreditprogramme (10 Jahre Laufzeit, zwei Jahre Tilgungsfrei, 3% Zinsen) anbieten wird.

 

Deshalb sind hier weitere  Bundesprogramme und ergänzende Länderprogramme dringend von Nöten, um Insolvenzen und ein Wegbrechen der kulturellen Infrastruktur zu verhindern. Die Länder haben mit Programmen hier vorgelegt, die sich allerdings mit Blick auf die Zahl der Beschäftigten in den Unternehmen und die zur Verfügung gestellten Volumen sehr unterscheiden.

 

Gutscheinlösung

 

Außerdem haben wir uns erfolgreich stark gemacht für eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets bei abgesagten Kulturveranstaltungen statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Diese geplante Regelung ist eine wichtige Maßnahme, um die Liquidität von Kultureinrichtungen zu sichern. Hier ist ein Gesetz auf dem Weg.

 

Künstlersozialabgabe

 

Wir kämpfen weiter um einen temporären Entlastungszuschuss bis zu

31.12.2020 zur Künstlersozialversicherung, der den abgabepflichtigen Unternehmen zu gute kommen würde.

 

Kulturinfrastrukturfonds des Bundes

 

Weiter könnte ein großer Kulturinfrastrukturfonds des Bundes helfen, der sowohl Kulturunternehmen, -einrichtungen als auch -vereine in den Blick nimmt. Wichtig erscheint mir vor allem, dass mit Mitteln aus diesem Fonds Kultur in der Zeit der Corona-Krise produziert oder ermöglicht wird. Das könnten Druckkostenzuschüsse für Verlage sein, Investitionshilfen für Online-Shops oder besseres online-Marketing, Arbeitsstipendien für Künstlerinnen und Künstler und vieles andere mehr.

 

Kulturfinanzierung in den nächsten Jahren

 

Nachdem der Kulturbereich erfolgreich bei den Programmen der Bundesregierung eingebunden werden konnte, ist es jetzt Zeit auf der Bundesebene ein eigenes großes Programm aufzulegen, um den Fortbestand der kulturellen Infrastruktur zu sichern. Denn es geht nicht nur darum, die aktuelle Zeit der Ausgangsbeschränkungen zu meisten. Ich fürchte, dass wir uns noch lange mit dem Thema Corona beschäftigen werden. Dazu gehört auch, die Kulturfinanzierung für die nächsten Jahre zu sichern. Schon jetzt ist zu hören, dass die Kommunen mit erheblichen Einbrüchen in den Gewerbesteuereinnahmen rechnen müssen. Auch andere Steuereinnahmen werden zurückgehen.

 

Weiter müssen die Schulden für die großen Programme, die jetzt hoffentlich aus der Not helfen, getilgt werden. Die finanziellen Spielräume werden voraussichtlich in Bund, Ländern und Kommunen enger werden.

 

Es ist darum umso wichtiger, dass besonders die Kommunen ein verlässlicher Partner in der Kulturfinanzierung bleiben. Sie sichern die Infrastruktur vor Ort. Das kulturelle Leben in den zahlreichen Städten und Kreisen, in großen und kleinen, mit und ohne bundesweites Echo, das ist zentral für unser Zusammenleben.

 

Schon heute, nach wenigen Wochen der Ausgangsbeschränkungen, vermissen wir den Austausch miteinander, den gemeinsamen Besuch in einer Bibliothek, das Musizieren zusammen in der Musikschule, das Theater, die soziokulturellen Zentren, kommunale Galerien und viele andere mehr. Sie sind wichtige gesellschaftliche Ankerpunkte und Auftraggeber für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Wenn diese Orte wegbrechen oder infrage gestellt werden, entsteht schnell eine zweite Welle an Notrufen von Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen im Kulturbereich freiberuflich Tätigen. Um diesem vorzubeugen, muss bei der Haushaltsaufstellung der Kulturetat besonders in den Kommunen, aber auch den Ländern und dem Bund darauf geachtet werden, dass sie stabil bleiben. Die Kulturorte sind unverzichtbar für den Kulturbereich. Sie sind aber genauso unverzichtbar für ein lebenswertes Leben!

 

Es müssen daher jetzt neben den aktuellen Nothilfemaßnahmen auch mittel- und langfristige Strategien entwickelt werden, um das kulturelle Leben zu erhalten, denn die Corona-Pandemie wird noch lange Spuren hinterlassen.

 

Bleiben Sie gesund

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

Corona versus Kultur – Newsletter

 

Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

 

Wenn Sie den Corona versus Kultur – Newsletter regelmäßig erhalten möchten, können Sie sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

 

 


 

Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

 

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

 


 

Maßnahmen des Bundes

 

Hier finden Sie gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

Beratungsleistungen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert befristet bis Ende 2020 Beratungen für Corona-betroffene Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Mit externer professioneller Hilfe sollen Unternehmen spezifisches Know-how aufbauen und Maßnahmen entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser bewältigen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier.

 


 

Maßnahmen der Länder

 

Verschiedene Bundesländer haben inzwischen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen aufgelegt, die auch von Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und Solo-Selbständigen genutzt werden können. Ebenso haben verschiedene Bundesländer Maßnahmen für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen bzw. Projekte auf den Weg gebracht. Hierüber wurde im Corona versus Kultur-Newsletter berichtet. Die Informationen können auch hier abgerufen werden. Die Länder haben in den letzten Tagen die Förderprogramme nachjustiert. Es sind daher die aktuellen Landesförderungen aufgeführt.

 

Baden-Württemberg

 

Solo-Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern können einen Betriebskostenzuschuss aus Bundesmitteln von bis zu 9.000 Euro und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. Nähere Infos hier.

 

Ein eigenes Soforthilfe-Programm aus Landesmitteln richtet sich an Unternehmen mit zu 50 Beschäftigten. Es können Zuschüsse für Betriebskosten von bis 30.000 Euro beantragt werden. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) informiert über verschiedene Kreditprogramme, die jetzt genutzt werden können. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Bayern

 

Die Landes- und die Bundesförderung wurden miteinander verzahnt. Solo-Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Erwerbstätigen können bis zu 9.000 Euro beantragen, Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro, Unternehmen bis zu 50 Erwerbstätigen 30.000 Euro und Unternehmen bis zu 250 Erwerbstätigen 50.000 Euro. Zuschüsse können bei Liquiditätsengpässen zur Deckung von Kosten für gewerbliche Miete und andere Betriebskosten genutzt werden. In FAQ’s wird über die Programme näher informiert. Weitere Infos hier.

 

Über Kreditprogramme informiert die Förderbank Bayern. Nähere Infos hier.

 

Berlin

 

Das Landes- und das Bundesprogramm werden zusammengeführt. Beantragt werden können Betriebsmittelzuschüsse (u.a. für gewerbliche Mieten) von Solo-Selbständigen und Kleinunternehmen bis zu 5 Erwerbstätigen bis zu 9.000 Euro und von Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro. Die Antragstellung Abwicklung erfolgt über die IB-Bank. Nähere Infos hier.

 

Das Rettungsdarlehen Soforthilfepaket I wird ausgesetzt, da die Zahl und das Volumen der eingereichten Anträge, die zur Verfügung stehende Summe übersteigt. Vorliegende Anträge werden bearbeitet. Nähere Infos hier.

 

Brandenburg

 

Das Landes- und das Bundesprogramm werden zusammengeführt. Beantragt werden können Betriebsmittelzuschüsse (u.a. für gewerbliche Mieten) von Solo-Selbständigen und Unternehmen bis zu 5 Erwerbstätigen 9.000 Euro, Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro, Unternehmen bis zu 50 Erwerbstätigen 30.000 Euro, Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten 60.000 Euro. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die ILB. Nähere Infos hier.

 

Bremen

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können Betriebskostenzuschüsse bis zu 9.000 Euro, für Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro Betriebskostenzuschüsse  aus Bundesmitteln beantragen. Nähere Info finden Sie hier.

 

Unternehmen mit mehr als 10 Erwerbstätigen und weniger als 50 Erwerbstätigen können Betriebsmittelzuschüsse bis zu 20.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Speziell für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wurde ein weiteres Förderprogramm aufgelegt. Es können 2.000 Euro als Zuschuss beantragt werden, wenn ab dem 18.03.2020 und bis zum 31.05.2020 eine Notlage eintritt. Einkünfte aus anderen Quellen müssen angegeben werden. Für dieses Förderprogramm stehen 500.000 Euro zur Verfügung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Es wird konzediert, dass die Mittel voraussichtlich nicht reichen werden. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Informationen zu Kreditprogrammen finden Sie hier.

 

Hamburg

 

Solo-Selbständige und Unternehmen können eine Förderung als Betriebsmittelzuschuss beantragen. Dabei gelten folgende Bestimmungen: aus der Bundesförderung können Solo-Selbständige eine Förderung bis zu 9.000 Euro als Betriebsmittelzuschüsse beantragen. Zusätzlich können Solo-Selbständige als Kompensation 2.500 Euro aus Landesmitteln als Honorarausfall beantragen. Die Förderhöchstsumme sind damit 11.500 Euro. Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können bis zu 9.000 Euro Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln beantragen und zusätzlich 5.000 Euro aus Landesmitteln. Die Förderhöchstsumme sind 14.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen können bis zu 15.000 Euro Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln und bis zu 5.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Die Förderhöchstsumme sind 20.000 Euro.

 

Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Erwerbstätigen können bis zu 25.000 Euro als Landeszuschuss beantragen. Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 250 Erwerbstätigen können bis zu 30.000 Euro Betriebsmittelzuschuss beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Hessen

 

Die Landes- und Bundesförderung wurden zusammengeführt und die Bundesförderung aufgestockt. Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können 10.000 Euro Betriebsmittelzuschuss beantragen. Die Bundesmittel werden hier um 1.000 Euro aufgestockt. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können 20.000 Euro Betriebsmittelzuschuss beantragen. Die Bundesmittel werden hier um 5.000 Euro aufgestockt. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können 30.000 Euro aus Landesmitteln als Betriebskostenzuschuss beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Solo-Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern können Betriebsmittelzuschüsse aus Bundesmitteln bis zu 9.000 Euro beantragen. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können Betriebsmittelzuschüsse aus Landesmitteln bis zu 15.000 Euro beantragen. Unternehmen mit 11 bis 24 Mitarbeitern können 25.000 Euro Zuschuss aus Landesmitteln beantragen und Betriebe mit 25 bis 49 Mitarbeitern 40.000 Euro aus Landesmitteln. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Niedersachsen

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können einen Betriebsmittelzuschuss in Höhe von 9.000 Euro aus Bundesmitteln beantragen. Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können einen Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln bis zu 15.000 Euro beantragen. Sollten bereits Mittel aus der Niedersachsen-Soforthilfe (gültig bis 31.03.2020) beantragt und ausgezahlt worden sein, werden diese auf die genannten Summen angerechnet.

 

Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten können einen Betriebsmittelzuschuss aus Landesmitteln von bis zu 20.000 Euro beantragen und Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten einen Zuschuss aus Landesmitteln von bis zu 25.000 Euro. Nähere Infos hier.

 

Nordrhein-Westfalen

 

Künstlerinnen und Künstler können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Nähere Infos und FAQ’s finden Sie hier.

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro als Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln beantragen und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können 25.000 Euro als Betriebskostenzuschuss aus Landesmitteln beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können bis 2,5 Mio. Euro durch die Bürgschaftsbank NRW und ab 2,5 Mio. Euro das Landesbürgschaftsprogramm (Merkblatt zu Landesbürgschaften für KMU und Großunternehmen in der Corona-Krise) gesichert werden. Der Bürgschaftsrahmen wird massiv ausgeweitet – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW. Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Rheinland-Pfalz

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro als Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln beantragen und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro. Zusätzlich können Sofortdarlehen in Höhe von 10.000 Euro beantragt werden. Die Sofortdarlehen laufen sechs Jahre und sind bis Ende 2021 tilgungsfrei. Werden Zuschüsse und Sofortdarlehen beantragt, ergibt sich bei Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern ein Mittelzufluss von 19.000 Euro und bei Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ein Mittelzufluss von 25.000 Euro.

 

Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten können ein Sofortdarlehen aus Landesmitteln in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen, sie erhalten dann einen Zuschuss in Höhe  30% des Darlehens, im Höchstfall beträgt der Mittelzufluss 40.000 Euro. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Daneben gibt es weitere Darlehensprogramme des Landes. Informationen finden Sie hier.

 

Saarland

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können Betriebskostenzuschüsse bis zu 9.000 Euro, für Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln beantragen. Nähere Info finden Sie hier.

 

Das Landesprogramm wurde eingestellt. Antragsteller, die bereits Mittel aus dem Landesprogramm erhalten haben, können eine ergänzende Förderung aus dem Bundesprogramm beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Sachsen

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können Betriebskostenzuschüsse bis zu 9.000 Euro, Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Eine Übersicht über Darlehen und Zuschüsse für Solo-Selbständige und Unternehmen in Sachsen finden Sie hier.

 

Als Landesprogramm bietet Sachsen ein Darlehensprogramm an. Eine Kombination des Darlehensprogramms mit anderen Programmen ist möglich. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Sachsen-Anhalt

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können Betriebskostenzuschüsse bis zu 9.000 Euro, Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Künstlerinnen und Künstler können eine Soforthilfe in Höhe von 400 Euro beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Aus Landesmitteln können Betriebskostenzuschüsse von Unternehmen mit bis zu 25 Erwerbstätigen bis zu 20.000 Euro beantragt werden sowie von Unternehmen bis zu 50 Erwerbstätigen bis zu 25.000 Euro. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Kleinen und Kleinstunternehmen, die durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, stellt die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Schleswig-Holstein

 

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen können Betriebskostenzuschüsse bis zu 9.000 Euro, Unternehmen bis zu 10 Erwerbstätigen 15.000 Euro Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmittel beantragen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Aus Landesmitteln ist ein Zuschussprogramm für Unternehmen zwischen 10 und 49 Mitarbeitern geplant. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Informationen zu Krediten finden Sie hier.

 

Gemeinnützige Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, die keine Landesförderung erhalten, sich wirtschaftlich am Markt betätigen, für die die gewährte kommunale Förderung weitergezahlt werden, aber die keine Bundesprogramme vorrangig in Anspruch nehmen können, können eine Landesförderung von bis zu 30.000 Euro beantragen. Die zugehörige Förderrichtlinie wird noch erarbeitet. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Thüringen

 

Das Landes- und das Bundesprogramm werden miteinander verrechnet.  Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro als Betriebsmittelzuschuss aus Bundesmitteln beantragen und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro. Sollten bereits Anträge auf Zuschüsse aus Landesmitteln gestellt worden sein, werden diese mit den Bundesmitteln verrechnet.

 

Aus Landesmitteln können Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern einen Zuschuss von 20.000 Euro beantragen und Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitern einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Nähere Infos finden Sie hier.

 


 

Kostenfrei als E-Paper: Neue Politik & Kultur mit dem Corona-Schwerpunkt wurde schon von mehr als 36.000 Leserinnen und Leser geladen!

 

Wie kleinteilig, wie differenziert und auch wie extrem verletzlich der Kultur- und Medienbereich ist, zeigt sich in der Corona-Pandemie überdeutlich.

 

Viele Kultur- und Medienschaffende sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Wie kann es nun weitergehen? Was kann getan werden?

 

In der aktuellen Ausgabe 4/2020 von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, kommen mehr als 40 Autorinnen und Autoren zu Wort.

 

Hier als E-Paper kostenfrei laden (pdf).

 


 

Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich

 

Hier sind Informationen über Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich nach Sparten gebündelt.

 

Hier kommen Sie zu den Informationen.

 

Neue Meldungen aus dem Kultur- und Medienbereich:

 

  • Musik: Die Manfred-Strohscheer-Stiftung und das Magazin Oper! sammeln Spenden für Sängerhilfe. Hier sollen freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus dem Opernbereich Unterstützung beantragen können. Die Manfred-Strohscheer-Stiftung hat als Grundstock 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Nähere Infos hier. (03.04.2020)
  • Musik: Die Initiative Musik stellt in ihrem März-Newsletter klar, dass alle Förderzusagen für die Künstler- und Infrastrukturförderung bestehen bleiben. Alle Geförderten sollen bestmöglich unterstützt werden. Mögliche Anpassungen der Vorhaben sollen im Einzelfall geklärt werden. Nähere Infos hier. (03.04.2020)
  • Soziokultur: Der Fonds Soziokultur hat ein adhoc-Förderprogramm „Inter-Aktion“ mit einem Volumen von 250.000 Euro aufgelegt. Zielgruppe des Programms sind gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft. Beantragt können 5.000 Euro werden. Ziel ist es, besondere Formate in „kontaktfreien Zeiten“ zu entwickeln. Anträge können bis 02.05.2020 gestellt werden. Die Förderentscheidungen fallen Mitte Mai. Nähere Infos hier.
  • Darstellende Kunst: Der Fonds Darstellende Künste schreibt die Förderung #takecare aus. Es stehen hierfür 250.000 Euro bereit. Die Förderhöchstsumme beträgt 5.000 Euro, davon sollen 90% Honorarausgaben sein. Gefördert werden freischaffende darstellende Künstlerinnen und Künstler, die in den letzten zehn Jahren eine Förderung vom Fonds Darstellende Künste erhalten haben. Bei den Vorhaben muss die künstlerische Idee sowie die ergebnisoffene und produktionsunabhängige Beschäftigung im Vordergrund stehen. Nähere Infos hier. (03.04.2020)
  • Darstellende Kunst: Digital-Stage will ein Audio-Video-Konferenzsystem mit Punkt-zu-Punkt Verbindungen, das speziell für die Bedürfnisse von Musik, Tanz, Theater und bildender Kunst entwickeln. Nähere Infos hier.

 


 

Aus der Mitgliedschaft des Deutschen Kulturrates

 

Viele Mitgliedsverbände der Sektionen des Deutschen Kulturrates stellen speziell für den jeweils vertretenen Bereich Informationen zusammen, bieten Webinare, Mailberatung oder auch Hotlines an. Wir haben in einer Online-Recherche zusammengestellt, was alles stattfindet bzw. welche Informationen es gibt. Zu den Informationen kommen Sie hier:

 

 

Neue Meldungen aus der Mitgliedschaft des Deutschen Kulturrates:

 

  • Kulturelle Bildung: Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (www.bkj.de) hat eine Stellungnahme „Bedrohte Infrastruktur Kultureller Bildung schützen – Fachkräfte, Einrichtungen und Angebote absichern“ veröffentlicht und damit mittelfristige Perspektiven in den Blick genommen. Nähere Infos hier.Weiter wurde eine Serviceseite Corona-Hilfe eingerichtet. Nähere Infos hier. (03.04.2020)
  • Museen: Der Deutsche Museumsbund hat sich mit der VG Bild-Kunst zu aktuellen Möglichkeiten der Online-Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ausgetauscht. Auf der Seite des Museumsbunds sind die Hinweise veröffentlicht worden, ebenso wird auf die Möglichkeit zum Abschluss eines Erprobungsvertrags mit der VG Bild-Kunst zur Nutzung von Werken auf Social Media-Plattformen hingewiesen. Nähere Infos hier. (03.04.2020)

 


 

Geschäftsstelle

 

Auch die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates ist im Krisenmodus. Zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung wird die Präsenz in der Geschäftsstelle drastisch verringert und soweit möglich auf mobiles Arbeiten von zuhause umstellen. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zeit nur per Mail.

Vorheriger ArtikelCorona versus Kultur – Newsletter Nr. 8
Nächster ArtikelCorona versus Kultur – Newsletter Nr. 10