Berlin, den 10.09.2026. Der Deutsche Kulturrat bedankt sich für die Möglichkeit, zu der Initiative der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der EU-Kommission „KI-Strategie für die Kultur- und Kreativbranchen“ Stellung nehmen zu können. Er hätte sich jedoch angesichts dieser komplexen und weitreichenden Fragestellung einen längeren Beratungszeitraum gewünscht.
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er vereint Verbände und Organisationen aller künstlerischen Sparten und Bereiche des kulturellen Lebens[1]. So gehören dem Deutschen Kulturrat die Sozialpartner im Kulturbereich, Berufsverbände des Kultursektors, der Kultureinrichtungen, der Unternehmen der Kultur- und Kulturwirtschaft sowie der Kulturvereine an. Ziel des Deutschen Kulturrates ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt den Ansatz, in einer KI-Strategie den Kulturbereich insgesamt zu betrachten. Der öffentliche und öffentlich-finanzierte, der gemeinnützige und der erwerbswirtschaftliche Kultursektor sind aufeinander bezogen und stehen in engen Wechselwirkungen.
Im Folgenden geht der Deutsche Kulturrat auf die genannten Leitprinzipien als Inspiration für die KI-Strategie ein:
1. Technologie im Dienste der Kultur
Der Kultur- und Kreativsektor ist technikaffin und nutzt neue Technologien u. a. für die künstlerische Arbeit, für die Vermarktung künstlerischer Werke, für die Zugänglichmachung von Kunst und Kultur sowie deren Erforschung, Bewahrung und Vermittlung. Künstlerinnen und Künstler in den freien und den angewandten Künsten experimentieren mit neuen Technologien und setzen sie für die eigene Arbeit ein. Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen und Kulturvereine verwenden Technologien, auch Künstliche Intelligenz, in der nicht-künstlerischen Arbeit, um Werke zu erschließen, zu vermarkten und zugänglich zu machen. Die Kultur- und Kreativbranche leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Auseinandersetzung mit KI und befördert damit den demokratischen Diskurs.
In seinem Positionspapier „Künstliche Intelligenz: Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur nachhaltig entwickeln“[2] vom 09.10.2024 hat sich der Deutsche Kulturrat u. a. mit folgenden Fragen auseinandergesetzt: KI als Werkzeug für die künstlerische und kreative Arbeit, KI in der nicht-künstlerischen Arbeit in Kunst, Kultur und Medien, KI in der allgemeinen Bildung, KI in der Hochschullehre und Ausbildung, KI und Barrierefreiheit sowie KI und kulturelles Erbe. Auf die Stellungnahme wird ausdrücklich verwiesen.
Immer schon haben sich durch den Einsatz von neuen Technologien die künstlerische und gestaltende Arbeit, die Bewahrung, Erforschung, Zugänglichmachung und Vermittlung von Kunst und Kultur sowie deren Vermarktung verändert. Neue Technologien haben auch zur Schaffung neuer Kunst- und Kulturgattungen beigetragen. Künstliche Intelligenz bietet Künstlerinnen und Künstlern der freien und der angewandten Künste, Kulturunternehmen, Mitarbeitenden in der Wissenschaft und der Vermittlung Chancen, ihre Arbeit und Angebote experimenteller, effektiver und publikumsorientierter zu gestalten.
Der Einsatz generativer KI unterscheidet sich jedoch grundlegend von den bisherigen Veränderungen im Kultur- und Medienbereich durch Technologien. Generative KI wirkt disruptiv auf die bestehenden Kulturmärkte. KI-Anbieter kalkulieren dies bewusst ein. Insbesondere digitale Kulturgüter und -angebote sind vom Aufkommen leistungsstarker KI betroffen. Urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke und Angebote wurden und werden von KI-Anbietern ohne Erlaubnis und ohne Vergütung der Urheberinnen und Urheber sowie sonstiger Rechtsinhaber zum Training generativer KI verwandt. Diese Trainingsdaten werden von KI-Tools dazu genutzt, KI-generierte Produkte zu erzeugen, die auf geschützten Werken basieren. Die KI-generierten Produkte, die urheberrechtlich nicht geschützt sind, werden veröffentlicht. Pointiert kann formuliert werden, dass auf der Grundlage geraubter Werke neue Produkte geschaffen werden, die in Konkurrenz zu den Ausgangswerken treten. Generative KI, die zumeist von international agierenden, nicht-europäischen Technologiekonzernen eingesetzt wird, wirkt daher nicht im Dienst der Kultur, sondern erodiert die wirtschaftliche Grundlage der Rechtsinhaber, also der Urheberinnen und Urheber sowie ihrer Vermarkter, die in künstlerische und kreative Werke und Angebote investieren.
Die Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche lassen sich nicht allein auf individuelle Lebensentwürfe und Erwerbsmöglichkeiten von Erwerbstätigen beschränken. Sie können ohnehin schon prekäre Situation von vielen Erwerbstätigen, insbesondere Soloselbstständigen, dramatisch verschärfen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass Erwerbsmöglichkeiten in abhängiger Beschäftigung und Aufträge für Selbstständige aufgrund des Einsatzes von KI entfallen. Aufgaben, für die noch vor wenigen Jahren mehrere, manchmal sogar viele Personen gebraucht wurden, können heute mit Unterstützung von KI von einer oder wenigen Personen wahrgenommen werden. Dies hat erhebliche Folgen für den Arbeitsmarkt Kultur. Der Wegfall an Erwerbsmöglichkeiten in kleinen und mittleren Betrieben und von Soloselbstständigen verläuft eher schleichend und ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Darüber hinaus führt diese Entwicklung zu einer monopol-ähnlichen Konzentration der Wertschöpfung bei Großkonzernen, die zumeist außerhalb Europas ansässig sind.
Die Entwicklung von Deep Learning über Agentensysteme bis zur Robotik macht darüber hinaus die Mensch-Maschine Beziehung zu einer Gestaltungsaufgabe, bei der ethische und kulturelle Anforderungen einschließlich der Vermenschlichung technischer Systeme zu berücksichtigen sind. Hier kann die Kultur- und Kreativbranche Impulsgeber für andere Sektoren sein.
2. Unterstützung für echtes menschliches Schaffen und Schutz der Rechte der Urheber
Kunst und Kultur sind zutiefst menschlich. In der Kunst transzendiert der Mensch die Wahrnehmung seiner Umwelt, seine Erfahrungen und Gefühle. Kunst und Kultur sind konstitutiv für den Menschen. Dieses menschliche Schaffen gilt es zu unterstützen und zu schützen – unabhängig von den Technologien, die zu Hilfe genommen werden.
Der Schutz geistigen Eigentums ist für den Kultur- und Kreativsektor von zentraler Bedeutung. In der „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum „Call for Evidence“ der EU-Kommission vom 13. Mai 2026“[3] vom 25.06.2026 hat sich der Deutsche Kulturrat zum urheberrechtlichen Handlungsbedarf auf der europäischen und der nationalen Ebene positioniert. Auf diese Stellungnahme wird daher nachdrücklich verwiesen.
Des Weiteren müssen die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene die rechtlichen Rahmenbedingungen derart ausgestalten, dass für den erwerbswirtschaftlichen Kulturbereich eine eigenständige und erforderliche Refinanzierung weiterhin möglich ist. Verlässliche und adäquate rechtliche Rahmenbedingungen sind für die bestehenden Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für neue Gründungen unerlässlich. Der hohe Bedarf an Daten, Energie und Kapital von KI-entwickelnden Technologiegiganten darf nicht zu Lasten der Kultur- und Kreativwirtschaft gehen.
Ferner gilt es, mit Blick auf das Training von KI-Systemen zu beachten, dass zunehmend Bestände herangezogen werden, die urheberrechtlich nicht geschützt sind wie z. B. Bau- und Objektdokumentationen oder Inventare. Ihre Nutzung als Trainingsmaterial bedarf eigener Regelungen, die den bewahrenden Einrichtungen die Entscheidungen über Zugang und Weiterverwendung belässt.
Verschiedene Programme auf der europäischen und der nationalen Ebene, in Deutschland von Bund, Ländern und Kommunen, fördern Künstlerinnen und Künstler, ermöglichen Wissenschaftsprojekte, unterstützen Kulturinstitutionen sowie den künstlerischen und kulturellen Austausch. Sie fortzuführen, auszubauen und dabei auf authentische menschliche Kreativität zu achten, ist weiterhin von enormer Bedeutung für die Kultur.
3. Schutz und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und Inklusion sowie breiterer Zugang zu vielfältigen kulturellen Inhalten und Wissen, insbesondere für junge Menschen
Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (im Folgenden: Konvention Kulturelle Vielfalt) ist die Europäische Union die Verpflichtung eingegangen, die kulturelle Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Diese Verpflichtung gilt technologieneutral und gewinnt mit Blick auf KI an Relevanz.
Hinsichtlich Barrierefreiheit bietet KI Ansätze, um die Teilhabechancen von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Dazu gehören automatische Untertitelungen für Hörbehinderte und Taube, das Vorlesen für sehbehinderte und blinde Menschen oder auch automatisierte Gebrauchsübersetzungen. Die technologischen Lösungen können aber die menschliche Arbeit und Interaktion nicht ersetzen.
Kulturdaten, also zum einen Digitalisate von urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken und Angeboten sowie von naturkundlichen, technischen und historischen Objekten und Beständen und zum anderen deren Metadaten, in denen die Werke und Angebote strukturiert beschrieben und Dokumentationszusammenhänge dargestellt werden, können einen wichtigen Beitrag zu Wissenschaft und Forschung leisten. Gedächtniseinrichtungen kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Sie verbürgen Authentizität, Erschließung und Herkunft der Daten und übernehmen damit über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinausgehende Datenverantwortung. Ihre Arbeit gewinnt an Bedeutung, da automatisierte Wissensaggregatoren offen Inhalte vermitteln, ohne die Einrichtungen und Werkschaffenden sichtbar zu machen oder an der Wertschöpfung zu beteiligen. Kulturdaten sind zudem nicht nur knapp, sondern strukturell ungleich verteilt: Kulturgüter sind Einzelfälle, ihre Dokumentationsdichte variiert erheblich zwischen Gattungen, Epochen und Regionen. Wesentliches Kontextwissen liegt außerhalb der Daten. Automatisiert schlussfolgernde Systeme sind hier besonders fehleranfällig: Sie zeigen Lücken nicht an, sondern überbrücken sie plausibel. Darüber hinaus bilden sie das Übergewicht gut dokumentierter Bestände ab. Generativ erzeugte Rekonstruktionen lassen sich zudem nicht auf Quellen und Befunde zurückführen; ihre Erkenntnisgrundlage bleibt unbestimmt. Fachliche Steuerung und Kontrolle sind im Kulturbereich daher Voraussetzung verlässlicher Ergebnisse – insbesondere dort, wo Entscheidungen irreversible physische Folgen haben können.
Im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (u. a. NFDI4culture, NFDI4Memory, NFDI4Objects, Text+) wurden in Deutschland sehr erfolgreich entsprechende Vorarbeiten geleistet, die europäisch und international anschlussfähig sind und eine Basis für europäische Wissenschafts- und Bildungsstrukturen bilden können, um unabhängiger von ausländischen Diensten zu werden.
Gleichwohl dürfen die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Mit Sorge sieht der Deutsche Kulturrat, dass mit Hilfe von generativer KI erstellte Produkte verschiedene Kulturmärkte schwemmen. Sehr viele dieser generierten Produkte zielen auf einen engen, vermeintlichen Massengeschmack ab und blenden Vielfalt, heterogene Ausdrucksformen und Diversität aus. Es besteht die Gefahr, dass die Vielfalt und Unterschiedlichkeit kultureller Perspektiven an Sichtbarkeit verlieren und von Menschen geschaffene Werke und Angebote weniger wahrgenommen werden. Dies zusammen mit dem Rückgang an Erwerbs- oder Erlösmöglichkeiten kann zu einem erheblichen Verlust an kultureller Vielfalt führen. Im Ergebnis wirkt sich das auch auf den Kulturdiskurs und die Demokratie aus. Darüber hinaus ist weder die Vermarktung urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Werke und Angebote in dem Fall ökonomisch tragfähig, noch wird der Erhalt und die Entwicklung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas gestützt.
Ebenso besteht die Gefahr, dass durch den niedrigschwelligen Zugang zu leistungsstarken Tools für generative KI Deep Fakes und Fake News in größerem Umfang produziert und verbreitet werden. Hierfür werden u. a. geschützte Bilder und Medien- und Kulturmarken oder aber menschliche Stimmen und Abbilder rechtswidrig genutzt oder in einen anderen, mitunter sogar kompromittierenden Zusammenhang gestellt. Die Persönlichkeits- und Markenrechte werden verletzt. Die Nutzenden werden durch Deep Fakes und Fake News getäuscht. Im schlimmsten Fall können sie sogar demokratiegefährdend wirken.
Eine kritische und konstruktive Begleitung der KI-Entwicklungen ist darüber hinaus notwendig, da generative KI gesellschaftliche Vorurteile und Diskriminierung reproduziert und verstärkt.
KI- und Medienkompetenz müssen als zentrale Kultur-, Bildungs- und Teilhabekompetenz gestärkt werden, damit alle Generationen KI kritisch, kreativ, selbstbestimmt und rechtssicher nutzen und anwenden können. Insbesondere Selbstständige aus dem Kultur- und Kreativsektor, Kleinst- und Kleinunternehmen und gemeinnützige Organisationen benötigen einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu professionellen und rechtssicheren KI-Angeboten. Zentrale Schutzstandards wie die vertrauliche Verarbeitung von Eingaben, der Ausschluss einer Verwendung zum Training von KI-Modellen ohne ausdrückliche Zustimmung sowie transparente Speicher- und Löschfristen dürfen nicht von der Unternehmensgröße oder der finanziellen Leistungskraft der Nutzenden abhängen.
Mit Blick auf die Kultur- und Kreativbranche spielt die junge Generation eine besondere Rolle. Sie sollten nicht nur als Anwendende, sondern als Ko-Produzierende in der Entwicklung von KI-Anwendungen in neuen Schnittfeldern von Kunst, Bildung, Forschung, Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Gemeinwohl gesehen werden.
4. Langfristige Nachhaltigkeit und Souveränität der Kreativwirtschaft in der EU
Die Kultur- und Kreativwirtschaft in der EU, also die Urheberinnen, Urheber sowie sonstigen Rechtsinhaber, braucht adäquate Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, um sich weiterentwickeln und am Markt bestehen zu können. Auf die Bedeutung des Urheber- und Leistungsschutzrechts für die Vermarktung geschützter Werke und die Refinanzierung kultureller Angebote wurde bereits eingegangen und auf den Handlungsbedarf auf der europäischen und nationalen Ebene verwiesen. Ebenso ist angesichts des Rückgangs an Arbeitsplätzen und Aufträgen an gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige aus den Kultur- und Kreativbranchen zu denken, damit sie sich neue Erwerbsmöglichkeiten erschließen können.
Ebenfalls muss der reflektierte Umgang mit KI in Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Hochschulen und Universitäten vermittelt werden. Als zentral sieht der Deutsche Kulturrat an, dass hier das menschliche Schaffen und die praktische Auseinandersetzung mit widerständigem Material nicht verloren gehen.
Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft schafft spannende Werke und kulturelle Angebote, die lokal, regional, national, europaweit und international nachgefragt werden. Jedoch herrscht mit Blick auf die technologische KI-Infrastruktur aktuell eine hohe Abhängigkeit von internationalen Technologiekonzernen. Es besteht daher auch im Sinne des europäischen Kultur- und Kreativsektors die Notwendigkeit digitaler europäischer Souveränität, um europäischen Standards beispielsweise im Urheber- und Leistungsschutzrecht oder auch im Datenschutz gerecht zu werden. Hierzu könnte eine europäisch vernetzte gemeinwohlorientierte Wissens- und Dateninfrastruktur ein Baustein sein. Voraussetzung sind die Einhaltung des Urheber- und Leistungsschutzrechts und des Datenschutzes, transparente Herkunftsnachweise, klar geregelte Nutzungsrechte und Vergütungsmodelle sowie offene und interoperable Standards. Eine solche Infrastruktur könnte die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas sichtbarer machen, den Zugang zu verlässlichem Wissen verbessern und zugleich die technologische Souveränität Europas stärken.
Technologiepolitik, Kulturwirtschaftspolitik und Forschungspolitik widersprechen sich nicht. Im Gegenteil, erforderlich ist eine Technologiepolitik, die die verschiedenen Perspektiven und Besonderheiten der europäischen Märkte im Blick hat, europäische Rechtsstandards einhält und auf Synergien zwischen Technologieunternehmen und Unternehmen des Kultur- und Kreativsektors angelegt ist.
Mit Blick auf die ökologischen UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 ist dabei zu beachten, dass für KI erhebliche Ressourcen an Strom und Wasser notwendig sind. Hinzu kommt der bauliche und räumliche Bedarf: Rechenzentren und die für ihren Betrieb erforderliche Energieerzeugung beanspruchen Flächen, prägen Ortsbilder und sind – auch in innerstädtischen Lagen – baukulturell zu integrieren. Abwärmenutzung, Flächeneffizienz, Nutzung vorhandener Bausubstanz und Gestaltungsqualität sollten daher von Beginn an Bestandteil ihrer Planung sein. Die genannten Aspekte müssen bei der europäischen Technologieförderung berücksichtigt und überdies die Forschung an ressourcenschonenden Modellen vorangetrieben werden.
5. Vorsorge und zukunftssichere Politikgestaltung
Vorsorge bedeutet, ethische Anforderungen nicht nachträglich an fertige KI-Systeme anzulegen, sondern von Beginn an in deren Entwurf, Training und Betrieb zu verankern. Verschiedene Fach- und Berufsverbände haben bereits disziplinspezifische Ethikgrundsätze entwickelt, in denen Sorgfaltsanforderungen, Prüfpflichten und Verantwortlichkeiten in den jeweiligen Fachgebieten aufgeführt werden. Initiativen für vertrauenswürdige KI sollten diese fachlichen Ethikkonzepte aufgreifen und sich daran orientieren.
Zukunftssicherheit schließt Resilienz ein, d. h. Einrichtungen müssen arbeitsfähig bleiben, wenn Systeme ausfallen oder Modelle abgekündigt werden. KI-Systeme sollten daher ihre Datengrundlage offenlegen, Annahmen und Unsicherheiten kenntlich machen und fachliche Interventionen ermöglichen; die so dokumentierte Nachvollziehbarkeit muss über den Lebenszyklus einzelner Modelle hinaus Bestand haben.
Zukunftssichere Politikgestaltung schließt auch die Frage der Systemarchitektur ein. Nicht jede fachliche Aufgabe erfordert ein universelles, energieintensives Modell. Maßgeschneiderte, auf den fachlichen Bedarf zugeschnittene und energieoptimierte KI-Anwendungen können bessere Ergebnisse bei erheblich geringerem Ressourcenverbrauch erzielen. Sie entsprechen damit zugleich den nachhaltigkeitspolitischen Verpflichtungen der Europäischen Union. Die Ausrichtung auf ressourcenschonende, fachspezifische KI-Systemarchitekturen sollten daher als Kriterien in den Programmen oder den Nachfolgeprogrammen von Kreatives Europa, Digitales Europa und Horizont Europa im Rahmen des Mittelfristigen Finanzrahmens 2028-2034 verankert werden.
In der bereits erwähnten Konvention Kulturelle Vielfalt wird darauf abgestellt, dass Kunst und Kultur einen Doppelcharakter haben: Sie sind Kulturgut und Handelsware. Diese beiden Dimensionen von Kunst und Kultur müssen bei einer KI-Strategie der EU im Blick sein, um den europäischen Kultur- und Kreativsektors weiterzuentwickeln, Erwerbsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle zu sichern, den Zugang zu Kunst und Kultur barrierearm zu gewährleisten und die kulturelle Vielfalt zu unterstützen. Bei der Ausgestaltung, Folgenabschätzung und erforderlichen Evaluation der europäischen KI-Strategie müssen die unterschiedlichen Auswirkungen auf abhängig Beschäftigte, selbstständig und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen der verschiedenen Betriebsgrößen berücksichtigt werden. Insbesondere sind Einkommens- und Auftragsverluste, der Zugang zu sicheren KI-Infrastrukturen und mögliche Konzentrationseffekte fortlaufend zu untersuchen.
[1] Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind: Deutscher Musikrat, Rat für darstellende Kunst und Tanz, Deutsche Literaturkonferenz, Deutscher Kunstrat, Rat für Baukultur und Denkmalkultur, Deutscher Designtag, Deutscher Medienrat, Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung, Deutscher Fotorat.
[2] https://www.kulturrat.de/positionen/kuenstliche-intelligenz-rahmenbedingungen-fuer-kunst-und-kultur-nachhaltig-entwickeln/
[3] https://www.kulturrat.de/positionen/call-for-evidence/