Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 10

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der föderale Wirrwarr ist komplett. Immer mehr verzweifelte Künstlerinnen und Künstler und kleine Kulturunternehmer, aber auch Journalisten und Politiker melden sich bei uns und bitten um Entwirrung.

 

Ich gebe zu, der Kulturföderalismus in Deutschland ist schon in Nicht-Krisenzeiten oft gewöhnungsbedürftig, jetzt in der Corona-Krise sind die Unterschiede schwer zu ertragen. In dem einen Bundesland gibt es zusätzlich zu den Förderungen des Bundes etwas, im nächsten etwas anderes und in manchen Bundesländern müssen die Künstler und Kulturunternehmer gänzlich auf eine spezifische Landesförderung verzichten.

 

Was gibt es wo?

 

Für ALLE:

 

Bundesmittel Solo-Selbständige und Kleinunternehmen (Stand: 09.04.2020)

 

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bei Liquiditätsengpässen auf Antrag eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

 

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

 

Ist die Soforthilfe des Bundes nur für das Weiterzahlen der laufenden Betriebskosten wie Miete, Leasing usw. gedacht? Und wer Probleme hat, seine Privatausgaben wie Miete und Einkäufe zu bestreiten, darf den Zuschuss für alle Ausgaben, beruflich wie privat einsetzen?

 

Das Soforthilfeprogramm des Bundes unterstützt entsprechend den am 23. März 2020 beschlossenen Eckpunkten kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe durch einen Zuschuss bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Diese laufenden Betriebskosten können unter anderem gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen umfassen, bezogen auf die drei der Antrag-stellung folgenden Monate. Dagegen können Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Damit auch insofern die Existenz von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung, und Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. (Quelle)

 

Warum gibt es jetzt doch anders als geplant in manchen Bundesländern Doppelzahlungen von Land/Bund, in anderen Ländern dagegen nicht?

 

Es gibt das einheitliche Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-selbständige“, für das die Länder die Antragsbewilligung und Auszahlung übernommen haben. Mit diesem Soforthilfeprogramm deckt der Bund bereits rund 90 Prozent der etwa 3 Millionen kleinen Unternehmen und Soloselbständigen ab. Zusätzlich haben zahlreichen Bundesländer eigene Soforthilfeprogramme aufgelegt. Die Länder haben die Möglichkeit, besondere regionale Probleme oder höheren Bedarf, der beispielsweise aufgrund von höheren Gewerbemieten in Großstädten entstehen kann, durch eigene Hilfsprogramme aufzufangen. Eine Kombination des Soforthilfeprogramms des Bundes mit anderen öffentlichen Hilfen, beispielsweise mit einem Landesprogramm, ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Beispielsweise kann ein Antragsteller, der bereits Soforthilfe aus einem Landesprogramm erhalten hat, noch zusätzlich Soforthilfe aus dem Bundesprogramm bis zur Höchstgrenze des Zuschusses erhalten, wenn er die Voraussetzungen für die Soforthilfe nach dem Bundesprogramm erfüllt und der Förderhöchstbetrag nicht erreicht wurde. (Quelle)

 

–> Übersicht des Deutschen Kulturrates zu den Hilfsmaßnahmen des Bundes

 

 

Nur in dem jeweiligen Sitzland:

 

Landesmittel Solo-Selbständige und Kleinunternehmen (Stand: 09.04.2020)

 

  • Baden-Württemberg: Es können für drei Monate jeweils 1.180 Euro also insgesamt 3.540 Euro an Unterstützung für laufende Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Beantragung der Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln.
  • Bayern: Ausschließlich Bundesprogramm
  • Berlin: Nur noch Bundesprogramm. Soforthilfepaket I ist wegen Überzeichnung ausgesetzt.
  • Brandenburg: Ausschließlich Bundesprogramm
  • Bremen: Förderprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Es können bis zu 2.000 Euro beantragt werden.
  • Hamburg: Solo-Selbständige können zusätzlich zu den Bundesmitteln 2.500 Euro als Kompensation für Honorarausfälle beantragen. Kleinunternehmen können zusätzlich 5.000 Euro an Landesmitteln beantragen.
  • Hessen: Programm für Künstlerinnen und Künstler ist noch in Arbeit.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Land richtet Überbrückungsstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2.000 Euro ein.
  • Niedersachsen: Ausschließlich Bundesprogramm
  • Nordrhein-Westfalen: Künstlerinnen und Künstler können eine einmalige Soforthilfe aus Mitteln des Kulturministeriums beantragen. Die Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums ist auf Bundesmittel umgestellt.
  • Rheinland-Pfalz: Ausschließlich Bundesprogramm
  • Saarland: Ausschließlich Bundesprogramm. Das Landesprogramm wurde aufgrund von Überzeichnung eingestellt.
  • Sachsen: Förderprogramm „Denkzeit“ der Kulturstiftung des Landes soll aufgelegt werden.
  • Sachsen-Anhalt: Künstlerinnen und Künstler können eine Soforthilfe von 400 Euro beantragen.
  • Schleswig-Holstein: Kulturhilfefonds wurde aufgestockt. Künstlerinnen und Künstler können dort Hilfen beantragen.
  • Thüringen: Ausschließlich Bundesprogramm

 

–> Übersicht des Deutschen Kulturrates zu den Hilfsmaßnahmen der Länder

 

 

Wenn Sie weitere Informationen haben, teilen Sie sie uns bitte mit. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert.

 

Geben Sie bitte diesen „Corona versus Kultur – Newsletter“ weiter und verweisen Sie auf unser Webangebot.

 

Wer den Corona versus Kultur – Newsletter noch nicht regelmäßig bekommt, kann sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates (www.kulturrat.de/#newsletter) eintragen.

 

Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage

 

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


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