Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Bremen:
Stipendienprogramm (aus Mitteln des Bremen-Fonds)
Der Senator für Kultur bietet ein Stipendienprogramms an: Es sollen freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land Bremen Produktionshilfen in Form von Einzelstipendien gewährt werden.
Umfang: 2,8 Mio. Euro
Antragsfrist: 31.12.2021
Der Senat hat am 31. März 2020) beschlossen, Mieter/innen öffentlicher Immobilien auf Antrag die Miete zunächst bis zu drei Monaten zinslos zu stunden.
Anträge auf Stundungen sollen in einem schnellen, unbürokratischen Verfahren bewilligt werden. Die Nachzahlung des gestundeten Betrags soll innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Umfang: keine
Antragsfrist: keine
Der Bremer Senat erhöht ab 2021 seinen Kulturetat um 10 Mio. auf 92 Mio. Euro
Umfang: keine
Antragsfrist: keine
Persönliche Härtefälle, denen aufgrund der Einnahmeausfälle nach versuchter Ausschöpfung der genannten derzeitigen Möglichkeiten Existenznot droht, melden sich bitte beim Senator für Kultur.
Dort wird geprüft, ob Hilfe im Einzelfall möglich ist.
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Bremen)
Keine Aktuellen Projekte
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Bremen
Telefonhotline der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet eine Telefonhotline mit arbeitsrechtlichen Informationen an. Unter der Telefonnummer 0421/36301-11 für Bremen bzw. 0471/92235-11 für Bremerhaven erhalten Ratsuchende entsprechende Auskünfte. Zusätzlich beantwortet die Arbeitnehmerkammer unter *protected email* für die Stadt Bremen und *protected email* für die Stadt Bremerhaven auch schriftliche Anfragen.
Task-Force
Der Senator für Kultur hat zum Umgang mit der Corona-Krise eine Task-Force ins Leben gerufen. In einem Organigramm finden Sie alle Ansprechpartner.
Online-Seminar Kunst und Kultur im Digitalen Raum
Der Senator für Kultur führt in Kooperation mit den „Denkzellen“ Online-Seminare durch – u.a. eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Kunst und Kultur im Digitalen Raum“.
Stand: 16.03.2021
Archiv:
Zusätzliches Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise
Umfang: 10 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 2.April 2020 abgelaufen
Fortsetzungsprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise
Umfang: bis zu 3.000 Euro pro Antrag
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 31.August abgelaufen.
Sonderfonds der VGH-Stiftung
Umfang: bis zu 2.000 Euro pro Antrag
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. Juni abgelaufen.
Künstler-Sofortprogramm
Umfang: 500.000 Euro
Antragsfrist: Frist endete am 4. Mai 2020