Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Bayern:
Soloselbstständigenprogramm
Im Rahmen des Soloselbständigenprogramms können seit dem 18. Dezember 2020 Finanzhilfen in Form eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich bis zu 1.180 € für die Monate Oktober bis Dezember 2020 elektronisch beantragt werden.
Umfang: 1.180 Euro pro Antragsmonat
Antragsfrist: Rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 ist die Antragsfrist der 31. März 2021. Für Januar bis Juni 2021 können ab Ende Februar Anträge gestellt werden.
Stipendienprogramm für Künstlerinnern und Künstler beim Einstieg in die professionelle Laufbahn
Um Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen Laufbahn trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, bietet die Staatsregierung ab Anfang des Jahres 2021 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an.
Umfang: 25 Mio. Euro
Antragsfrist: Die Anträge für den ersten Call des Stipendienprogramms können im Zeitraum vom 23.03.2021 – 31.05.2021 gestellt werden.
Spielstätten – und Veranstalterprogramm (Verlängerung)
Auf Grund des anhaltenden pandemischen Geschehens wird das Spielstättenprogramm bis 30. Juni 2021 verlängert und zusätzlich dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte antragsberechtigt sind.
Umfang: 15 Mio. Euro
Antragsfrist: 30. Juni 2021
Kino-Anlaufhilfen
Antragsberechtigt ist, wer in Bayern ein gewerbliches Kino mit regelmäßigem Spielbetrieb betreibt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in der beantragten Kinospielstätte aus dem Verkauf von Kinokarten in der Gesamtsumme einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro im Jahr 2019 erzielt haben.
Umfang: 12 Mio. Euro
Antragsfrist: 30. Juni 2021
Bayerische Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe)
Für die Unternehmen und Soloselbständigen in Bayern, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren (Berchtesgadener Land, Rottal-Inn, Augsburg und Rosenheim) gibt es ein eigenes Hilfsprogramm, das die bundesweite „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (s. Hilfen des Bundes “Novemberhilfe”) ergänzt.
Umfang: keine Angaben
Antragsfrist: Antragsfrist endet am 30.04.2021
Regelung von Ausfallhonoraren
Honorarkräfte, die an staatlichen Einrichtungen ein vertraglich geregeltes Engagement hatten, das Corona-bedingt abgesagt wurde, können mit einem Ausfallhonorar rechnen. Der Freistaat Bayern orientiert sich dabei an den Regelungen des Bundes, wonach abhängig vom Vertragsinhalt die Zahlungen eines kompletten Ausfallhonorar oder aber bis zu 60 Prozent des vereinbarten Honorars – ohne Gegenleistungen – vorgesehen ist. Das gilt auch für nicht-künstlerische Honorarkräfte wie MaskenbildnerInnen oder TechnikerInnen.
Umfang: Bei einem (befristeten) Arbeitsverhältnis wird das Honorar ganz erstattet. Bei einem „freien Dienstverhältnis“ kommt der Freistaat für 60 Prozent bei einer Gage bis 1.000 Euro auf. Ab 1.000 Euro zahlt der Freistaat 40 Prozent bis max. 2.500 Euro.
Antragsfrist: keine
Förderung von Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich
Als verantwortliches Ministerium ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) darum bemüht, staatlich geförderte Projekte (Musik, Theater, Festivals etc.), die aufgrund des Pandemiegeschehens nicht wie geplant durchgeführt werden konnten oder können, flexibel zu handhaben – etwa dadurch, dass Förderzeiträume verschoben, alternative Leistungskomponenten (wie etwa digitale Lösungen) anerkannt und Härtefälle individuell geprüft werden
Umfang: 150 Mio. Euro im Jahr
Antragsfrist: keine
Kulturreferat der Stadt Nürnberg.
Das Kulturreferat der Stadt Nürnberg hat ein spendenfinanziertes Soforthilfeprogramm angestoßen. Bürgerinnen und Bürger können über die Online-Spenden-Plattform „Gut für Nürnberg“ so einen Beitrag leisten zur Erhaltung des vielfältigen Kulturlebens in der Stadt. Die Sparkasse Nürnberg hat mit 25.000 Euro den Grundstock gelegt.
Umfang: spendenabhängig
Antragsfrist: keine
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Bayern)
Hilfsprogramm für Laienmusik (Bayrischer Musikrat)
Das Hilfsprogramm für Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind.
Im Rahmen des Hilfsprogramms können auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die Anmietung von erforderlichen Proberäume gefördert werden.
Umfang: 1.000 Euro pro Laienmusikverein. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro.
Antragsfrist: 30. Juni 2021
Finanzielle Überbrückungshilfen der LfA Förderbank Bayern
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise stehen Darlehensprodukte der LfA Förderbank sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität. Erster Ansprechpartner ist die eigene Hausbank.
Umfang: bis zu 30 Mio. Euro.
Antragsfrist: keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Bayern
Die Hotline der bayerischen Staatsregierung
Die Hotline der bayerischen Staatsregierung (ab 11.04.2020) steht Dir weiterhin offen für Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Ausgangsbeschränkungen, Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler. Zu erreichen ist die Hotline Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 089-122-220.
Stand: 16.03.2021
Archiv:
Soforthilfe Corona: Förderung von soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern mit eigener Betriebsstätte
Umfang: bis zu 50.000 Euro pro Betrieb
Antragsfrist: 31.05.2020
Rettungsschirm “Kultur-Projekte / Kultur-Struktur während der Corona-Krise”
Umfang: 100.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist abgelaufen
Arbeitsgemeinschaft Kultur im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach (ARGE).
Umfang: 100.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen
Förderung Crowdfunding-Kampagne Landeshauptstadt München.
Umfang: bis zu 90%
Antragsfrist: Antragsfrist ist im Mai 2020 abgelaufen