Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg:
Nothilfefonds für Kunst und Kultureinrichtungen
Zwei Förderlinien des Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen, die regelmäßig durch das Kunstministerium des Landes gefördert werden oder in besonderem Landesinteresse sind, sind noch immer aktiv. Zum einen können Betroffene in der Förderlinie „Durchführung eines Spiel- bzw. Veranstaltungsbetriebs unter coronabedingten Einschränkungen“ Gelder beantragen, um ihre coronabedingten Mehraufwendungen zu finanzieren; Zum anderen können unter der Förderlinie „Existenzsicherung“ Gelder beantragt werden, um die Existenz der Einrichtung zu sichern.
Umfang: 32,5 Mio. Euro
Antragsfrist: Für das Haushaltsjahr 2021 ist die Antragsstellung seit dem 01.01.2021 möglich.
Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für Kultureinrichtungen und Amateurvereine
Für das Jahr 2021 ist eine erneute Ausschreibung des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ geplant. Analog zum Vorjahr werden digitale Formate, künstlerische Konzeptionen und kleinere analoge Veranstaltungen gefördert, die trotz der bestehenden Einschränkungen umgesetzt werden können. Die Ausschreibung erfolgt, sobald konkrete Öffnungsperspektiven in Aussicht stehen.
Umfang: 3 Mio. Euro
Antragsfrist: bis 18.04.2021
Soforthilfe für die Vereine der Breitenkultur
Erneuter Sonderzuschuss für die Vereine der Breitenkultur in der Corona-Pandemie. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt über die Landes- und Regionalchorverbände direkt an die Vereine der Amateurmusik, des Amateurtheater, der Heimatpflege und weiterer Vereine der Breitenkultur sowie die Kunstvereine. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Sobald die Mittel verfügbar sind, werden die Mittel an die Vereine weitergegeben.
Umfang: 10 Mio. Euro
Antragsfrist: keine
Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Für das Jahr 2021 ist ein Stipendienprogramm mit einem Budget von 15 Millionen Euro geplant. Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro werden Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützt, neue Projekte zu planen und ihre Arbeit fortzusetzen. Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (Musik, Bildende Kunst, Literatur, neue Medien, Kleinkunst) mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg. Über die Ausschreibung wird zeitnah auf dieser Seite informiert.
Umfang: 15 Mio. Euro
Antragsfrist: 31.03.2021 – 28.04.2021
Land beteiligt sich mit 5 Millionen am bundesweiten Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen
Um mögliche pandemiebedingte Drehausfälle von Film- und Fernsehproduzentinnen und -produzenten aus Baden-Württemberg abzusichern, beteiligt sich das Land an einem Ausfallfonds von Bund und Ländern. Die Mittel stammen aus dem Corona-Nothilfefonds des Landes für Kunst- und Kultur.
Umfang: 5 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsstellung seit dem 04.01.2021 möglich
Das Land Baden-Württemberg fördert Kulturinstitutionen mit Mitteln aus den Corona-Nothilfefonds.
Mit knapp 765.000 € aus den Töpfen der Corona-Nothilfefonds werden Kulturinstitutionen in Baden-Württemberg gefördert. Zu den bislang neun Empfängern der Fördergelder zählen unter Anderem das Theater Lindenhof, die Freilichtspiele Neuenstadt und die Musikakademie Schloss Weikersheim.
Umfang: 765.000 €
Antragsfrist: läuft
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Baden-Württemberg)
Maßnahmen für den Film- und Fernsehbereich der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
- Beteiligung von 551.000 Euro für nationales Maßnahmenpaket für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen
- Verzicht auf fällige Darlehensrückzahlungen aus Produktions- und Verleihförderungen.
- Jedes Kino, das im Jahr 2019 einen Kinopreis der MFG bekommen hat, erhält eine nachträgliche Erhöhung von 5.000 Euro.
- Verzicht auf alle 2020 fälligen Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen von hiesigen Kinos.
- Förderung von 20 dokumentarischen Kurzfilme als Kaleidoskop über Corona-Geschichten; der Gesamtumfang des Programms umfasst 200.000 Euro. (Frist abgelaufen)
Umfang: 1,3 Mio. Euro
Antragsfrist: Fristende der Förderung von 20 dokumentarischen Kurzfilmen, ansonsten keine Frist.
Wüstenrot-Stiftung Ludwigsburg
Die Wüstenrot-Stiftung in Ludwigsburg unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen aus der Region Stuttgart dabei, im Jahr 2021 Projekte mit freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern durchzuführen.
Umfang: 1 Mio. Euro. Pro Vorhaben zwischen 1.000 und 20.000 Euro
Antragsfrist: Start war der 04.12.2020
iRights Info Leitfaden
iRights Info hat einen Leitfaden zu Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich erstellt.
Umfang: keine
Antragsfrist: keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg
Freier Eintritt in Landesmuseen und ZKM für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten ein Jahr lang freien Eintritt in die Dauerausstellungen der staatlichen Museen und des ZKM. Zur Finanzierung des freien Eintritts stellt das Ministerium den staatlichen Museen und dem ZKM insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, soweit keine Kompensation durch Dritte erfolgt.
Corona-Hotline zur Beratung von Künstlerinnen, Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden bei der MFG Baden-Württemberg
Künstlerinnen, Künstler, Kultur- und Kreativschaffende erhalten über die neue Corona-Hotline eine erste Beratung zu aktuellen Fragen rund um die Corona-Hilfen. Unter der Hotline sind von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr Expertinnen und Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 / 90715-413.
#CoolTour
Unter #CoolTour wird auf digitale Angebote von Kultureinrichtungen des Landes verwiesen.
Stand: 16.03.2021
Archiv:
Tilgungszuschuss Corona
Umfang: Bis zu 150.000 Euro je Antragssteller
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 24.02.2021 abgelaufen
Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für Kultureinrichtungen und Amateurvereine
Umfang: 7,5 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist abgelaufen
Programm „Kultur Sommer 2020“ für Kultureinrichtungen und Amateurvereine
Umfang: 2,5 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist abgelaufen
Erhöhung der Chorleiter-/Dirigentenpauschale
Umfang: Die für 2021 geplante Erhöhung der Dirigenten- und Chorleiterpauschale auf 500 Euro wird vorgezogen.
Antragsfrist: keine
Soforthilfe Corona
Umfang: Soforthilfe-Programm aus Landesmitteln richtet sich an Unternehmen mit zu 50 Beschäftigten. Es können Zuschüsse für Betriebskosten von bis 30.000 Euro beantragt werden.
Antragsfrist: Antragsfrist ist im Mai 2020 abgelaufen
Überbrückungshilfe Corona der L-Bank
Umfang: Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm.
Antragsfrist: Die erste Antragsfrist endete im Mai 2020. Die zweite Frist endete im Dezember 2020.
Corona-Hilfspaket der Landesregierung
Umfang: Solo-Selbständige und Kleinunternehmen können aus Landesmitteln bei der Soforthilfe 1.180 Euro als pauschalierte Kosten für den Lebensunterhalt beantragen.
Antragsfrist: keine