Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

 

MV-Schutzfonds Kultur

Freischaffende professionelle Künstlerinnen und Künstler können ein Überbrückungsstipendium aus dem MV-Schutzfonds Kultur in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Stipendium dient zur Sicherung der künstlerischen Arbeit. Es können sich auch die Künstlerinnen und Künstler bewerben, die bereits ein Stipendium erhalten haben

 

Umfang:  2.000 pro Antrag

Antragsfrist: 31. März 2021

Weitere Informationen.

 

 

Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement

Mittel aus dem Soforthilfe-Fonds für’s Ehrenamt. Anträge können – solange die Gelder reichen – noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Gern auch zum zweiten Mal. Vorrang haben aber Vereine, die zum ersten Mal die Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen.

 

Umfang: keine Angabe

Antragsfrist: 31. März 2021

Weitere Informationen.

 

 

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium

Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in MV können eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium neu auf. Soloselbstständige können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Hilfe wird nicht auf andere Programme angerechnet.

 

Umfang: 2.000 Euro

Antragsfrist: 31. März 2021

Weitere Informationen.

 

 

Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Mecklenburg-Vorpommern)

 

Aktuell keine

 

 

Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

„Kultur ist immer“

Hinweise und Links zu Kultur aus Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus

Weitere Informationen.

 

Service Hotline

Für Unternehmen, auch für die aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, wurde eine Service-Hotline eingerichtet.

Die Rufnummer 0385-588 11311 steht von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie Samstags und Sonntags von 10 bis 14 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen.

 

Stand: 16.03.2021

 


 

Archiv:

 

100.000 Euro für Bibliotheken

Umfang: 100.000 Euro

Antragsfrist: Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2020.

 

Corona-Soforthilfe Mecklenburg-Vorpommern 1.Phase

Umfang: bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000,00 Euro.

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 31. Mai 2020 abgelaufen.

 

Corona-Soforthilfe Mecklenburg-Vorpommern 2. Phase

Umfang: finanzielle Hilfen in Höhe von 30 bis 70 Prozent der Fixkosten.

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 31. Dezember abgelaufen.

 

digitale Alternativen zu Kulturangeboten

Umfang: keine

Antragsfrist: Online vom 5.5. bis zum 10.5.2020

 

Fonds „innovativ neu eröffnen“ Phase 3a

Umfang: 500 mal 18.000 Euro

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. September 2020 abgelaufen

 

Projektstipendien Phase 3b

Umfang: bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstler; bis zu 18.000 Euro für  freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen

 

Hessen–Mikroliquidität

Umfang: keine

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.8.2020 abgelaufen

Voraussichtliche Fortsetzung 2021!

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