Deutschland ist ein föderaler Staat. Wer hat sich darüber nicht schon öfter mokiert. Keine Einheitlichkeit, manche Prozesse dauern ewig lang und gerade in der Bundeskulturpolitik sind den Verantwortlichen oft die Hände gebunden, weil eigentlich (fast) immer die Länder das Sagen haben.
Auch ich habe diese Situation in den letzten drei Jahrzehnten oft kritisiert. Durch meine Tätigkeit für den Deutschen Kulturrat zieht sich wie ein roter Faden der Einsatz um mehr kulturpolitische Verantwortung des Bundes. Und jetzt bin ich froh, dass in Deutschland der Föderalismus als Staatsprinzip klipp und klar im Grundgesetz verankert ist.
Die aktuellen politischen Entwicklungen haben mich sehr nachdenklich gemacht.
Zum einen der wachsende Rechtsextremismus, der erfolgreich durch Wahlen abgesichert werden könnte. Jüngst hat der AfD-Parteivorsitzende für Sachsen-Anhalt gesagt: »Unser Ziel ist die Alleinregierung für eine Politik ohne faule Kompromisse!«. Dieses Ziel ist nicht mehr undenkbar und was das für die Kultur bedeuten würde, kann man schwarz auf weiß im »Regierungsprogramm« der Partei nachlesen. Das Ende der Kunstfreiheit in Sachsen-Anhalt ist kein an die Wand gemaltes Schreckgespenst, sondern könnte Wirklichkeit werden. Aber unser föderaler Staat lässt eine schnelle Machtergreifung nicht so einfach zu. 16 Bundesländer bieten eine politische Vielfalt und damit auch Sicherheit und die mehr als 10.000 Kommunen in Deutschland sind auch weiterhin ein Garant für Abwechslung.
Aber auch die Bundeskulturpolitik gibt großen Anlass zur Sorge. Seit die Bundeskulturpolitik 1998 »wachgeküsst« wurde und mehr Sichtbarkeit und auch mehr Kompetenz erhielt, gab es einige unumstößlich scheinende Regelungen. Die wichtigste sicherlich: Die Kunst ist frei. Das steht nicht nur so im Grundgesetz, sondern wurde auch von allen Verantwortlichen der Bundeskulturpolitik, egal aus welcher Partei sie stammten, gelebt. Der Staat ist dafür da, die Rahmenbedingungen so positiv wie möglich zu gestalten, damit der gesamte Kulturbereich so unabhängig wie möglich seine Arbeit machen kann. Und es war bislang auch Konsens, dass die öffentliche Bundeskulturförderung so staatsfern wie möglich erfolgen soll. Dieses Einvernehmen wurde in dieser Legislaturperiode infrage gestellt. Ich gebe zu, das hätte ich nicht für möglich gehalten.
Deshalb ist es gut, dass die Kommunen, die Länder und auch der Bund, in unterschiedlicher Stärke und trotzdem gemeinsam für die Kulturpolitik verantwortlich sind.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026