Kunst hat einen Wert: Der Kirchentag zahlt beim Regionalen Kulturprogramm ein Honorar

Das Regionale Kulturprogramm in Berlin versucht, beim Kirchentag die »Künstlerbenachteiligung« zu durchbrechen

Auf den Kirchentagen der letzten Jahrzehnte ist immer wieder die soziale und wirtschaftliche Lage von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern beklagt worden. Sie verdienen im Durchschnitt gerade einmal 16.000 Euro im Jahr, also im Monat rund 1.300 Euro. Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdient durchschnittlich pro Monat rund 3.600 Euro brutto, also fast dreimal so viel.

 

Die Armutsgrenze liegt in Deutschland für eine alleinstehende Person bei einem Einkommen von 979 Euro monatlich. Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler müssen, das zeigt die Statistik der Künstlersozialkasse, in der Regel mit sehr wenig Geld auskommen. Freiberufliche Musikerinnen und Musiker kommen mit etwas mehr als 1.100 Euro Monatsverdienst der Armutsgrenze schon bedrohlich nahe.

 

Wenn man sich diese Zahlen anschaut, ist es eigentlich unverständlich, warum gerade der Kirchentag den meisten freiberuflichen Künstlern, also bildenden Künstlern, Musikern, Schauspielern, für ihre Auftritte auf dem Kirchentag keine Honorare bezahlt, sondern sie zu ehrenamtlicher Arbeit drängt. Natürlich hat der Kirchentag nicht viel Geld, doch erhalten andere Dienstleister selbstverständlich eine Honorierung ihrer Tätigkeit. Oder glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass das Kirchentagsprogramm umsonst gedruckt wird, dass die Messegesellschaft die Veranstaltungshallen kostenfrei zur Verfügung stellt oder dass das Essen und Trinken auf dem Kirchentag vollständig gespendet wird? Nur die künstlerischen Beiträge sollen sehr oft umsonst geleistet werden.

 

Natürlich werden die Künstler nicht gezwungen, ohne Honorierung den Kirchentag mitzugestalten. Doch ganz freiwillig machen sie es eben auch nicht. Künstler brauchen Auftritts- und Ausstellungsmöglichkeiten, um im Markt überhaupt Fuß fassen zu können. Die Aussicht, ein größeres Publikum mit ihrer Kunst zu erreichen, ist verlockend, weil letztlich nur auf diesem Weg eine professionelle Karriere aufgebaut werden kann. Deshalb verdrängen Künstlerinnen und Künstler oftmals die ökonomischen Notwendigkeiten der freiberuflichen Tätigkeit. Ohne ein Mindestmaß an Honorierung kann man nicht überleben.

 

Wir hatten in den letzten Jahren vielfältige Debatten, auch auf Kirchentagen, um die Situation von Arbeitnehmern zu verbessern. Mindestlohn, Praktikumsvergütung, Zeitarbeitsgesetz sind einige der Stichworte. Nur die Künstlerinnen und Künstler lassen wir bei der Honorierung allein.

 

Das Regionale Kulturprogramm in Berlin versucht, bei diesem Kirchentag diese »Künstlerbenachteiligung« zu durchbrechen. Wir zahlen Honorare an die Künstlerinnen und Künstler, die in St. Matthäus, St. Elisabeth und in der Zwinglikirche ausstellen, und auch die freiberuflichen Autorinnen und Autoren dieser Zeitung erhalten ein Honorar für ihre Tätigkeit. Wir wollen nicht, dass Künstlerinnen und Künstler, die in prekären Verhältnissen arbeiten müssen, noch mehr ausgebeutet werden.

 

Vielleicht wird das Beispiel des Regionalen Kulturprogramms in Berlin, Honorare an Künstlerinnen und Künstler zu zahlen, beim nächsten Kirchentag in Dortmund Schule machen und zu einem Umdenken bei den Verantwortlichen führen. Denn die Glaubwürdigkeit des Kirchentages hängt auch davon ab, Missstände nicht nur zu benennen, sondern im eigenen Verantwortungsbereich auch zu beseitigen.

 

Olaf Zimmermann ist Vorsitzender des Regionalen Kulturbeirates »Zeig dich! Kultur zum Kirchentag« sowie Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Der Text wurde der Zeitung „Zeig Dich – Kultur zum Kirchentag“ entnommen.

Olaf Zimmermann
Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber und Chefredakteur von Politik & Kultur.
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