Obwohl das Kulturgutschutzgesetz jetzt alle parlamentarischen Hürden überwunden hat, wird der Kampf gegen das Gesetz weitergeführt. Nach dem das Kulturgutschutzgesetz im letzten Jahr in die Nähe des Nationalsozialismus und des SED-Regimes gerückt wurde, ist der heute in Die Welt bemühte Vergleich mit dem Brexit schon fast zivilisiert, wenn aber natürlich auch vollständig unsinnig. Spannend an dem Artikel in der Welt ist, dass er nicht im Feuilleton, sondern auf den Finanzseiten der Zeitung erschienen ist.
„Das Gesetz bringt ein neues bürokratisches Monster hervor“, kritisiert Robert Ketterer, Geschäftsführer des Auktionshauses Ketterer Kunst in der Welt. Und weiter steht dort: „Um die Auflagen zu erfüllen, müssten Hunderte, wenn nicht Tausende neue Beamtenstellen in Deutschland geschaffen werden.“
Lassen Sie uns das Beispiel einmal durchrechnen:
Nehmen wir einmal an, dass nicht tausende neuer Beamtenstellen eingerichtet werden, sondern nur 1.000. Und nehmen wir weiter an, dass jeder dieser tausend Beamten nur zehn Ausfuhrgenehmigungen von Kunstwerken im Jahr zu bearbeiten hätte, was ihnen den Neid aller Kollegen in den Amtstuben unserer Republik einhandeln würde. Und nehmen wir weiter an, das für jeden der Fälle, die diese Beamten zu bearbeiten hätten, es sich um Kunstwerke mit einem Wert von jeweils „nur“ 300.000 Euro handeln würde, wie sie auch beispielhaft im Welt-Artikel genannt werden. Dann würden von deutschen Sammlern und Kunsthändlern Ausfuhren von Kunstwerken, die mindestens 75 Jahre alt sind, von drei Milliarden Euro im Jahr beantragt werden. Da nach den Statistiken des Bundeswirtschaftsministeriums im Einzelhandel mit Kunstgegenständen, also allen Kunstwerken, nicht nur mit den über 75 Jahre alten, im Jahre 2012 in Deutschland „nur“ ein Umsatz von 813 Millionen Euro erzielt wurde, muss der Kunsthandel in den nächsten Jahren eine Umsatzvervielfachung erleben.
Die Welt selbst zeigt in einem Schaubild im Artikel, dass die Ausfuhren von Kunstwerken (zeitgenössische, wie auch Kunst, die älter als 75 Jahre ist) 669,9 Millionen Euro in 2015 betragen haben. Dieser hohe Wert soll offensichtlich suggerieren, dass es schon vor Inkrafttreten des neuen Kulturgutschutzgesetzes zu einer massenhaften Abwanderung von Kulturgut aus Deutschland gekommen sei. Leider klärt Die Welt ihre Leser nicht darüber auf, warum im Jahr 2012 die Ausfuhren von Kunstwerken aus Deutschland im selben Schaubild deutlich höher als 2015 waren, obwohl über das Kulturgutschutzgesetz zu dieser Zeit noch nicht einmal nachgedacht wurde.
Erlauben Sie mir deshalb, meinen Zweifel an den Rechenkünsten des Finanzressorts der Welt hier kundzutun und die Journalisten der Welt zu bitten noch einmal nachzurechnen.