Für einen fairen Welthandel

Globalisierung durch CETA sozial und ökologisch gestalten

Die wirtschaftliche Globalisierung hat sich enorm beschleunigt. Sie durchdringt nahezu alle Wirtschaftsbereiche, aber auch die Lebensbereiche der Menschen. Haupttreiber der Beschleunigung sind vor allem die voranschreitende Digitalisierung und die internationale Handelspolitik. Zugleich wurden Zölle und technische Handelshemmnisse durch weitreichende Marktliberalisierungen massiv abgebaut und der weltweite Wettbewerb enorm forciert. In Folge haben sich die weltweiten Handels- und Investitionsströme seit Ende der 1980er Jahre verzehnfacht.
Die positiven Errungenschaften der globalen Verflechtung sind nicht mehr wegzudenken, zu sehr prägen sie unseren wirtschaftlichen und kulturellen Alltag. Die Wohlfahrtsgewinne sind enorm. Zugleich hat sich durch den verschärften Wettbewerb der Druck auf Einkommen und Arbeitsbedingungen massiv erhöht. Dies gilt für Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), aber auch für die zum Teil katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Ländern der Dritten Welt und den sogenannten BRICS-Staaten. Immer stärker wird der erhöhte Wettbewerbsdruck auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen und Sozialstandards geraten unter wachsenden Druck. Zudem sind die Wohlfahrtsgewinne extrem ungleich verteilt. Während das reichste Prozent der Weltbevölkerung deutlich von der Globalisierung profitiert, stagnieren für weite Teile der Mittelklasse in den Industrieländern die Einkommen und die ärmsten fünf Prozent der Weltbevölkerung verzeichnen sogar Realeinkommensverluste.

 

Die Entgrenzung der Märkte erfordert einen grundlegenden politischen Kurswechsel in Richtung einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung. Der Rückfall in nationale Kleinstaaterei oder in einen neuen Protektionismus ist keine Lösung – im Gegenteil. Abschottung und Renationalisierung verschärfen die globalen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen. Gerade der EU kommt eine besondere Verantwortung für den dringend notwendigen Politikwechsel zu. Während die TTIP-Verhandlungen auf der Stelle treten, ist immerhin in das Abkommen mit den Kanadiern Bewegung gekommen. Diese Chance sollte genutzt werden.

 

Aus gewerkschaftlicher Perspektive, das haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) seit Jahren mit Nachdruck gefordert, brauchen wir mehr fairen Welthandel, wenn der Irrweg in nationale Kleinstaaterei verhindert werden soll. Dazu gehören – neben transparenten Verhandlungen und demokratischer Beteiligung der nationalen Parlamente – erstens die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der ILO, zweitens keine Investitionsschutzkapitel mit privaten Schiedsgerichten und drittens der Schutz öffentlicher Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. In diesen drei Kernbereichen zeichnet sich bei den TTIP-Verhandlungen keinerlei Fortschritt ab. Vor den amerikanischen Präsidentschaftswahlen wird sich dies kaum ändern. Gerade deshalb sollte die Chance genutzt werden, beim CETA-Abkommen einen Durchbruch zu erzielen. Die Ausgangslage ist günstig. Während das CETA-Abkommen von der alten kanadischen Regierung unter dem konservativen Regierungschef Stephen Harper verhandelt wurde, der bei den Wahlen im Oktober 2015 abgewählt wurde, hat sich der neue kanadische Premierminister Justin Trudeau neu positioniert. Er will nicht nur einen klaren Kurswechsel in der kanadischen Wirtschafts- und Sozialpolitik, ihm liegt auch an einem neuen transatlantischen Verhältnis mit der EU und er ist offensichtlich daran interessiert, sich von den USA abzusetzen, indem er sich deutlich für fortschrittliche Regeln und Standards in internationalen Handelsabkommen ausspricht. Auch die EU-Kommission hat bereits seit dem Sommer 2014 unter Führung von Jean Claude Junker eine neue Führungsmannschaft. Verhandelt wurde das CETA-Abkommen unter Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso von dem konservativen Handelskommissar Karel de Gucht, der in keiner Weise an einer neuen Handelspolitik interessiert war. Bei seiner Nachfolgerin Cecilia Malmström, die nun zuständig ist, handelt es sich um einen anderen Politikertyp. Die neue Handelskommissarin ist zumindest offen für einen Kurswechsel. Nach den Protesten im Herbst 2015 hat sie eine neue, moderne europäische Handelsstrategie angekündigt. Wenn sie Wort halten und die EU eine seit Langem notwendige Politik für mehr fairen Welthandel vorantreiben will, muss sie die Chance, die sich mit der neuen kanadischen Regierung bietet, ernsthaft nutzen. Die eigentlichen Bremser sitzen nämlich derzeit in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Angesichts der schlechten Verfassung der EU böte ein erfolgreicher Abschluss der CETA-Gespräche zugleich die Chance, Vertrauen bei den EU- Bürgern zurückzugewinnen. Ob dies gelingt, ist keineswegs ausgemacht. Denn zentrale Voraussetzung für mehr Vertrauen der Bürger ist ein Mitspracherecht der nationalen Parlamente bei der Ratifizierung des Abkommens. Die EU-Kommission hat das viel zu lange ignoriert. Noch im Juli konnte sie nur unter massiven Druck davon abgehalten werden, das CETA-Abkommen als „EU only-Abkommen“ durchzupeitschen. Hoffnungsvoll stimmt hingegen, dass die neue kanadische Regierung signalisiert hat, sie bleibe weiterhin für Änderungen in dem als „ausverhandelt“ geltenden Handelsabkommen offen.

 

Der zeitliche Druck ist jedoch erheblich. Auf dem für den 27. Oktober 2016 vorgesehenen EU-Kanada-Gipfel soll das Abkommen unterzeichnet werden. Bis dahin sind noch zahlreiche verbindliche Klarstellungen vorzunehmen, wenn der verbal erhobene Anspruch einer fairen und modernen Handelspolitik umgesetzt werden soll, vor allem die Bestimmungen zum Investitionsschutz sind aufgrund der fehlenden EU-Kompetenz auszunehmen. Falls dies nicht gelingt, ist allerdings Entschleunigung angesagt. Gründlichkeit muss bei einem so komplexen Thema Vorrang vor Schnelligkeit haben. Auf keinen Fall darf CETA vorläufig zur Anwendung kommen, bevor die EU-Mitgliedstaaten und ihre Parlamente dem Abkommen zugestimmt haben – mit dem Rechtsstatus eines „gemischten Abkommens“.

 

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass erste Schritte gemacht sind, um eine sozial-ökologische Gestaltung der Globalisierung für einen fairen Welthandel zu ermöglichen. Anders als die USA, die lediglich zwei der Kernarbeitsnormen der ILO ratifiziert haben, sind es bei den Kanadiern immerhin acht dieser Kernarbeitsnormen. Erst Anfang Juni hat die neue kanadische Regierung die Konvention 138 zum Mindestalter von Arbeitnehmern ratifiziert. Und für den September ist die Ratifizierung der Konvention 98 über kollektive Tarifverhandlungen angekündigt. Dieser Fortschritt ist anzuerkennen, genauso wie die im Abkommen definierte Zielsetzung, dass Handelsziele nicht dazu dienen dürfen, Schutzstandards für Arbeit und Umwelt zu unterlaufen. Allerdings fehlt es weiterhin an Sanktionsmechanismen für den Fall, dass Arbeitnehmerrechte oder Umweltschutzbestimmungen doch verletzt werden. Hier besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf. Was vor allem benötigt wird sind »internationale Harmonisierungsabkommen«, mit denen die Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards gestärkt und Verstöße rechtlich sanktionierbar werden. Dazu gehört auch die Stärkung der ILO!

 

Bewegung ist auch in die Auseinandersetzung um den privaten Investorenschutz gekommen. Im Rahmen der Rechtsförmigkeitsprüfung des Freihandelsabkommens mit Kanada wurden intransparente private Investitionsgerichte durch öffentlich legitimierte Investitionsgerichte ersetzt, die perspektivisch in einen internationalen Handelsgerichtshof münden sollen. Dies ist ein erkennbarer Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Bestimmungen zu den internationalen Schiedsgerichtsverfahren (ISDS). Dazu gehört, dass zukünftig keine privaten Schiedsrichter mehr bestellt werden können, Berufungsverfahren möglich sind und auch dritte Parteien, wie z. B. Gewerkschaften, Stellungnahmen abgeben können. Jedoch bleiben zahlreiche kritische Punkte offen, die klärungsbedürftig sind, unter anderen die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Richter. Auch das Problem der Sonderrechte für Investoren ist damit nicht gelöst. Auf jeden Fall sind öffentliche Dienstleistungen von dem Investitionsschutzkapitel von CETA vollständig auszunehmen. Sie dürfen auf keinen Fall zum Spielball internationaler Schiedsgerichtsverfahren gemacht werden.
Die größten Unsicherheiten und Klarstellungsbedarfe gibt es mit Blick auf öffentliche Dienste und die öffentliche Daseinsvorsorge, die im europäischen aber auch im kanadischen Gesellschaftsmodell einen hohen Stellenwert für den sozialen und territorialen Zusammenhalt darstellen. Erhebliche Risiken ergeben sich vor allem aus dem sogenannten „Negativlistenansatz“, wonach die in CETA geregelten Marktzugangsverpflichtungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bereiche der Daseinsvorsorge gelten, die nicht explizit aufgeführt werden. Die Gewerkschaften haben sich von Anfang an für den Positivlistenansatz ausgesprochen, wonach alle Bereiche explizit aufgeführt werden müssen. Im Kern muss klargestellt werden, dass die Liberalisierung nicht die demokratischen Gemeinwohlziele verdrängen kann. Deshalb müssen auch künftige Liberalisierungen wieder rückgängig gemacht werden können. Nur so ist sichergestellt, dass die Handlungsspielräume für die Entscheidungen zukünftiger Regierungen nicht eingeschränkt werden.
Wie groß die Risiken für die kommunale Daseinsvorsorge sind, haben zwischenzeitlich zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland, den EU-Mitgliedstaaten und in Kanada unmissverständlich signalisiert. Bis zum förmlichen Abschluss des CETA-Vertrages sind Änderungen rechtstechnisch und politisch möglich. Wer das Abkommen in seiner jetzt vorliegenden Fassung für sakrosankt erklärt, setzt weiterhin auf eine grenzenlose Liberalisierung und auf eine „marktkonforme Demokratie“, die den berechtigten Interessen der Bürger widerspricht. Mit dem Regierungswechsel in Kanada besteht die Chance auf ein europäisch-kanadisches Reformbündnis für einen fairen Welthandel. DGB und EGB werden mit den kanadischen Gewerkschaften weiterhin für ein solches Reformbündnis kämpfen und fordern die EU-Kommission auf, dabei eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

Reiner Hoffmann
Reiner Hoffmann ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
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