
Museen, Kunsthändler, Sammler und Kunstinteressierte können sich ab sofort über gesetzlichen Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes umfassend informieren. Die Kulturstaatsministerin hat eine entsprechende Handreichung herausgegeben.
Auf rund 400 Seiten bietet die Handreichung neben Gesetzestext und -begründung zahlreiche Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Übersichten für die Praxis. Damit will die Kulturstaatsministerin vor allem helfen, in der Umsetzung und Anwendung der Gesetze auf diesem rechtlich komplexen Gebiet Handlungssicherheit zu schaffen.