Quellen zur Kolonialgeschichte

Eine verflochtene Überlieferung

Die deutsche Herrschaft über die „Schutzgebiete“ und Kolonien in Afrika, im Pazifischen Ozean und in China währte mit maximal 35 Jahren – von 1884 bis 1919 – nur vergleichsweise kurz. Dennoch ist aus dieser Zeit eine Vielzahl archivischer Quellen überliefert, die für die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte zur Verfügung stehen und einer gründlichen Auswertung harren – im kritischen Bewusstsein dessen, dass sich darin weit überwiegend die Sicht der Kolonialmacht spiegelt, die keinesfalls allein die Geschichtsschreibung bestimmen darf.

 

Die erhaltenen über 10.000 Akten des zentralen Bundesarchiv-Bestands Reichskolonialamt können nahezu vollständig online genutzt werden. Sie geben Einblick in die Entstehung grundlegender politischer Entscheidungen und rechtlicher Regelungen, den Verwaltungsaufbau in den Kolonien, Wirtschafts- und Verkehrsinfrastrukturen, Beziehungen zu den Einheimischen, bewaffnete Auseinandersetzungen, Forschungsexpeditionen, Missions- und Schulwesen und mehr. Allerdings ist die Überlieferung nicht lückenlos: Rund 30 Prozent der Anfang 1945 noch im Reichsarchiv befindlichen Unterlagen des Bestands wurden beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 zerstört, darunter Akten zum Etat- und Rechnungswesen, Eisenbahnsachen und die Unterlagen der Schutztruppen.

 

Die schriftliche Überlieferung der deutschen Lokalverwaltung in den Kolonien ist – mit teilweise abenteuerlichen Zwischenstationen – in der Regel dort verblieben und wird heute überwiegend in den Nationalarchiven der Nachfolgestaaten verwahrt. Dieser Zustand entspricht dem bewährten Kontinuitätsprinzip, wonach Verwaltungsunterlagen möglichst an dem Ort aufbewahrt werden sollten, auf den das Handeln der überliefernden Stelle sich wesentlich bezieht. Zudem verbleiben sie in ihrem Entstehungszusammenhang, der eine kontextorientierte Auswertung ermöglicht.

 

Restitutionsfragen stellen sich deshalb im archivischen Bereich zwischen der Bundesrepublik und den Nachfolgestaaten der deutschen Kolonien faktisch nicht. Abgesehen davon, dass es sich bei dem in Deutschland aufbewahrten Archivgut um originär deutsche Unterlagen handelt, die im Unterschied etwa zu musealen Objekten nicht entfremdet wurden, würde der Versuch, die Unterlagen des Reichskolonialamts nach geografischen Betreffen auseinanderzudividieren, überall dort schnell an seine Grenzen stoßen, wo es um raumübergreifende Fragen der Kolonialverwaltung geht.

 

Mit der Digitalisierung und Bereitstellung der Akten über das Internet möchte das Bundesarchiv aber die orts- und zeitunabhängige Benutzung ermöglichen und ist bestrebt, denselben Weg auch für weitere im eigenen Haus aufbewahrte sowie für solche Bestände zu eröffnen, die außerhalb Deutschlands liegen. Teilweise kann dabei an Kooperationsprojekte vor allem aus den 1960er und 1970er Jahren angeknüpft werden, in deren Rahmen Verfilmungen von Beständen der deutschen Lokalverwaltung in den „Gouvernements“ durchgeführt und Kopien der Mikrofilme an das Bundesarchiv übergeben wurden, die jetzt als Basis für die Digitalisierung dienen können. Ein Beispiel ist der Bestand Gouvernement von Kamerun: Der Inhalt der bis 1985 entstandenen Mikrofilme wurde vom Bundesarchiv digitalisiert und steht online zur Verfügung, während die andere Bestandshälfte nur in Yaoundé benutzt werden kann. Auch mit DFG-Mitteln werden Digitalisierungen durchgeführt, etwa von den Mikrofiches des Bestands Kolonialverwaltung in Togo. Die Auswahl der verfilmten Akten war dabei selbstverständlich zeitgebunden und würde angesichts veränderter Fragestellungen heute wohl teilweise anders getroffen.

 

Um zu einer vollständigen Digitalisierung und Online-Bereitstellung der außerhalb Deutschlands aufbewahrten Unterlagen zur lokalen Kolonialverwaltung zu kommen, bedarf es verlässlicher Partnerschaften mit den dortigen Archiven und/oder weiterer interessierter Akteure vor Ort. In Kamerun konnten mit Unterstützung des Auswärtigen Amts und des Goethe-Instituts einige Erfolge erzielt werden. Bei der Sicherung und Erschließung solcher Bestände Hilfestellung zu leisten, bleibt ein zentrales Anliegen des Bundesarchivs.

 

Einen genauen Überblick über die Zugänglichkeit der eigenen Bestände zur Kolonialgeschichte sowie einen nach den einzelnen Kolonien geordneten geografischen Einstieg bietet das Bundesarchiv in der Rubrik „Entdecken“ auf seiner Internetseite bundesarchiv.de. Der im Herbst 2019 online veröffentlichte, mit Förderung des Auswärtigen Amts von der Fachhochschule Potsdam erstellte „Archivführer Deutsche Kolonialgeschichte“ weist darüber hinaus viele außerhalb Deutschlands befindliche Bestände nach. Dort finden sich auch nützliche Tipps zur Entzifferung und aktenkundlichen Einordnung der mitunter sperrigen Quellen, die aber für die Beschäftigung mit der verflochtenen Kolonialgeschichte, für die Provenienzforschung zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten und als oft erste schriftliche – und bildliche! – Zeugnisse des Zusammenlebens der einheimischen Bevölkerung von hoher Bedeutung sind.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 03/2020.

Tobias Herrmann
Tobias Herrmann ist Referatsleiter im Bundesarchiv.
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