Sie sind unteilbar und universell – das war die unmissverständliche Botschaft, als vor 70 Jahren die Menschenrechte von der UNO verabschiedet wurden. Nie waren sie vollständig oder gar überall umgesetzt, aber stets ein zentraler Referenzrahmen für nationale Verfassungen und Rechtssetzung. Heute allerdings scheinen Machthabende auf der ganzen Welt wieder weniger verstehen zu wollen, dass Menschenrechte Völkerrecht sind. Sie ignorieren ihre Pflicht, die Menschenrechte zu achten. Menschen in Autokratien, aber zunehmend auch in demokratischen Ländern werden eingeschüchtert, bedroht, angegriffen und oft weggesperrt, wenn sie ihre Menschenrechte verteidigen und einfordern.
Es bleibt ein Hoffnungszeichen, dass sich überall auf der Welt Menschen unerbittlich und in großer Zahl für universelle Werte wie Menschenwürde und Freiheit einsetzen. Die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt mit ihren Partnerinnen und Partnern diese Menschen. Menschenrechte, Demokratie und ökologische Nachhaltigkeit – das ist der Dreiklang, der die Arbeit der Stiftung prägt. Unsere Stärke liegt darin, soziale, geschlechterpolitische und ökologische Anliegen menschenrechtsbasiert zu denken und stets eng mit demokratiepolitischen Fragestellungen zu verknüpfen. Bei Themen wie dem Zugang zu Land, Wasser und Ressourcen oder reproduktiven Rechten, geht es immer auch um Menschenrechte und demokratische Teilhabe. Demokratische Parlamente und zivilgesellschaftliche Einmischung, Pressefreiheit, Gewaltenteilung und rechtsstaatliche Verfahren sind essenziell für die Demokratie und Voraussetzung für garantierte Menschenrechte. Wir verstehen uns als Förderin dieser demokratischen Grundsätze und unterstützen Menschen, die sich mit demokratischen und gewaltfreien Mitteln für ihre Rechte einsetzen.
So unterstützt die Stiftung lokale Gemeinschaften in Argentinien, Simbabwe, Kenia und Indien, deren Lebensgrundlagen von Großprojekten, wie dem Abbau von Mineralien, Lithium und Diamanten oder großen Infrastrukturprojekten bedroht sind. Konkret hat die Stiftung gemeinsam mit ihnen sogenannte (Biocultural) Community Protocols – BCPs oder CPs – entwickelt, die sie dabei unterstützen, ihre Rechte kennenzulernen, ihre Interessen zu definieren und sie gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten. Dabei geht es im Kern auch darum, internationale Abkommen wie die ILO-Konvention 169, die die Rechte Indigener besonders schützen soll, auch juristisch einzufordern und gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen in der Praxis weiterzuentwickeln.
Ein weiteres Beispiel für die Stiftungsarbeit ist die Strafverfolgung von Folter und Kriegsverbrechen des Assad-Regimes in Syrien. Hier arbeiten wir mit unserer Partnerorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) daran, eine strafrechtliche Verfolgung von Folterverbrechen zu ermöglichen. Mehrere Strafanzeigen wurden bereits vor der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingebracht. Die deutsche Justiz nutzt das sogenannte Weltrechtsprinzip, um auch in Deutschland diese Verbrechen juristisch aufzuarbeiten, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und so durch Rechtspraxis Recht durchzusetzen.
Doch das Eintreten für Menschenrechte darf nicht allein Aufgabe der Zivilgesellschaft sein. Die Durchsetzung der Menschenrechte gehört in alle Ressorts der Bundesregierung. Menschenrechte sind kein Nischenthema, sondern ein Gesamtauftrag, der auch für Unternehmen und das Wirtschaftsministerium gelten muss.
Denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar – sie gelten für alle auf der Welt.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 6/2018.