Meinung im Netz

Medienkompetenz muss gefördert werden

Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes nicht umsonst von der Pressefreiheit abgegrenzt. In Bezug auf die Medien ist neben der Presse die Rede von Berichterstattung in Rundfunk und Film – das Internet findet naturgemäß (noch) keine Berücksichtigung. Schaut man sich die Formulierungen genau an, fällt auf, dass zwischen Meinung und Berichterstattung unterschieden wird. Darin kommt die besondere Rolle zum Ausdruck, die der Journalismus bei der Herstellung einer demokratischen Öffentlichkeit spielt. Es geht in erster Linie darum, Informationen zu vermitteln. Meinung zu „machen“ ist nicht die erste Aufgabe des Journalismus. Gleichwohl bedeutet das nicht, dass professionelle Medien frei von jeglicher Meinungsäußerung sind. Konkret hat sich ausgeprägt, dass Bericht und Kommentar getrennt werden. Auch wenn es immer wieder Tendenzen der Vermischung gab und gibt, lassen sich die meisten Medienschaffenden von dieser berufsethischen Linie leiten.

 

Aber nicht alle „Filme“ oder anderen Beiträge, die im Internet kursieren, lassen sich als Journalismus einordnen. Die Schwierigkeit besteht heute darin, dass die Übertragungswege nicht mehr inhaltlich das Medium und die Verlässlichkeit bestimmen. Eine Tageszeitung, ein Radiosender, ein Fernsehkanal – das sind klar zuzuordnende Genres, bei denen wir gelernt haben, wie wir sie einzuordnen haben. Serviert wurde uns dort stets eine ganze Bandbreite an Angeboten: Neben Information die Unterhaltung, die Satire, die Reklame. Im Internet drohen diese Grenzen zu verschwimmen. Ein Video wie das des YouTube-Künstlers Rezo vor der Europawahl über die CDU hätte sich in der analogen Zeit in der Rubrik „Buntes“ oder „Kommentar“ gefunden, nicht im eher sachlich orientierten Nachrichtenteil.

 

Es geht um diese Entscheidung – und nicht, wie aus der Netzgemeinde gern unterstellt wird, um Zensur. Die Äußerungen der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer nach der Europawahl zeugten genauso von einem problematischen Kulturverständnis wie die Befürchtung, jegliche Kritik an „YouTubern“ wolle deren Geschäftsmodell zerstören. Ähnliche Vorwürfe waren bereits bei der Diskussion um ein europäisches Leistungsschutzrecht erhoben worden.

 

Dabei geht es bei Unterhaltung, Satire und Kommentierung eben um ein Genre, das sich nicht alleine an nachrichtlichen Kriterien orientiert. Journalisten sind zurückhaltend bei der Äußerung von Meinungen, das »Machen« von Meinungen ist allenfalls ein Mittel des Boulevards. Was im Netz geschieht, ist oftmals Kunst. So etwas hat es schon immer gegeben: Buchautoren oder Musiker sprachen sich für oder gegen die Wahl bestimmter Parteien aus und begründeten das auch inhaltlich wie zugespitzt. Warum soll das entsprechenden Protagonisten in der digitalen Welt nicht erlaubt sein?

 

Vor allem zeigt die Debatte über das „Rezo-Video“, wie unbeholfen nicht nur in den Unionsparteien die digitale Welt und das junge Politik-Publikum wahrgenommen werden. Die Instrumente öffentlicher Kommunikation haben sich verändert, und die CDU scheint wacker im analogen Zeitalter stecken geblieben zu sein. Debattenbeiträge werden heute eben auch digital im Netz ausgeliefert, und sie können nicht (mehr) ignoriert werden – auch wenn sie kein Journalismus sind.

 

Statt nach Verboten oder Regulierungen zu rufen, sollte konsequent auf Medienkompetenz gesetzt werden. Das Internet ist nicht nur bei jungen Menschen längst zur wichtigsten Quelle für Information, Anregung und Unterhaltung geworden. Was da allerdings Meinung ist und was objektive Berichterstattung, lässt sich zuweilen schwierig unterscheiden. Bei den „großen Marken“ des Journalismus – ob alt oder neu – ist diese Orientierung meist gegeben. Bei einigen neuen Produkten wie Videos oder Blogs fehlt vielen diese Einordnung. In Zeiten, in denen an manchen Schulen nahezu kein Politikunterricht mehr stattfindet, braucht man gar nicht erst zu fragen, ob zumindest die Medienkompetenz auf dem Lehrplan steht. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften werden in Bildungseinrichtungen oft vernachlässigt. Das zu ändern wäre eine adäquate politische Forderung, statt die Meinungsfreiheit mit verschwurbelten Äußerungen zur Disposition zu stellen, wie Kramp-Karrenbauer es gemacht hat.

 

Denn selbst der Vergleich, dass mehrere Chefredakteure deutscher Tageszeitungen vor einer Wahl eine Partei kollektiv kritisieren, ist keine Horrorvorstellung: Man muss nur beharrlich schlecht genug regieren oder ein so gesellschaftsfeindliches Politikbild vermitteln, dass die öffentliche Empörung hochschlägt. Dann braucht es gar keine Absprache zwischen den Chefetagen der etablierten Medien – dann kann jeder Schreiber selbst zu dem Schluss kommen, dass eine Partei als unwählbar eingeschätzt wird. Mit einer solchen Meinung muss man sicher vorsichtig sein, sie ist in einer Demokratie die absolute Ausnahme. Dass sie aber möglich ist, ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes genauso gedeckt wie unabhängige Berichterstattung oder provozierende Kunst.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 07-08/2019.

Frank Überall
Frank Überall ist Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).
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