Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer ist unser letzter „Corona versus Kultur – Newsletter“ erschienen. Ein bisschen hatte ich gehofft, dass wir im Herbst keine neuen Newsletter versenden müssten. Doch leider weit gefehlt.
Das Robert Koch Institut meldet heute Morgen eine 7-Tage-Inzidenz von 201,1. Der bisherige Rekordwert war auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle am 22.12.2020 mit 197,6 erreicht worden. Damit werden nun bundesweit neue Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus unumgänglich und auch der Kulturbereich ist wieder existentiell betroffen.
Beispiele:
Sachsen: Von heute an haben nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Sachsen. Dazu zählen auch die Kultureinrichtungen.
Bayern: Seit gestern gelten verschärfte Coronaregeln. Zu Kultureinrichtungen in geschlossenen Räumen haben jetzt nur noch Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem PCR-Test, keinem Schnelltest, (3G+) Zugang.
Berliner: Der Senat plant laut einem Zeitungsbericht im Tagesspiegel die Einführung der 2G-Regeln beim Besuch von Kultureinrichtungen.
Baden-Württemberg: Plant die höchste Gefahrenstufe des geltenden Warnsystems auszurufen. Damit würde dann 2G-Regeln beim Besuch von Kultureinrichtungen gelten.
Schleswig-Holstein: Hier soll wohl auch weiterhin die 3G-Regel gelten. Gesundheitsminister Heiner Garg hat gestern Abend im ARD-Bericht aus Berlin gesagt, dass er strenge 2G-Regeln nicht für sinnvoll hält.
Die vierte Welle rollt und sie wäre vermeidbar gewesen. Menschen sterben, die Einschränkungen werden notgedrungen wachsen und auch der Kulturbereich, der gerade anfing, sich zu erholen, wird wieder massiv getroffen.
Warum? Weil die Politik sich nicht traut, das offensichtlich notwendige, eine allgemeine Impfpflicht, anzuordnen. Für den Kulturbereich bedeutet das nicht Gutes. Es sind nicht nur die neuen Einschränkungen, sondern auch die regionalen Unterschiede, die uns zu schaffen machen. Einmal mehr hat sich unser Land im föderalen Wirrwarr verirrt und nicht rechtzeitig gehandelt.
Sie erhalten ab sofort wieder unseren „Corona versus Kultur – Newsletter“. Leider!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann
Damit trotz der widrigen Umstände Kulturveranstaltungen durchgeführt werden können, hat der Bund einen Sonderfonds Kulturveranstaltungen in einer Größenordnung von zweieinhalb Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Kulturrat vertritt den Kulturbereich im Lenkungsausschuss des Fonds.
Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen:
Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.
Eine Ausfallabsicherung soll Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Beantragung der Sonderfondsmittel:
1. Allgemeine Fragen
2. Registrierung und Antragstellung (relevant für beide Module)
3. Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmenden
4. Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden
5. Welche Kosten sind im Rahmen des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen förderfähig?
Noch weitere Fragen?
Service-Hotline 0800 6648430
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Weitere Hilfen für Soloselbständige, Künstlerinnen und Künstler und Kreative und Kulturunternehmen und Kultureinrichtungen des Bundes finden Sie hier:
- NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Informationen finden Sie hier.
- Informationen zu den Überbrückungshilfen I-III, der Überbrückungshilfe III Plus, der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie zu den November– und Dezemberhilfen finden Sie hier.