Antworten Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft? Wenn ja, welche? Wollen Sie Honorarmindeststandards etablieren? Wie wollen Sie die Vergabepraxis im Kultur- und Medienbereich künftig gestalten? Werden Sie den Künstlersozialabgabesatz weiterhin stabil halten?

 

Ein Schwerpunkt unseres Investitionsprogramms wird die Digitalisierung sein. Davon wird die Kreativwirtschaft profitieren. Bei der Existenzgründungsförderung werden wir GRÜNE den Innovationsbegriff erweitern, sodass digitale Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft stärker Berücksichtigung finden. Wir setzen uns für verbindliche Honoraruntergrenzen ein und die Einhaltung von Mindesthonoraren als Voraussetzung bei der Vergabe von Fördergeldern. Den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wollen wir dauerhaft von 20 Prozent auf 25 Prozent erhöhen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Anwendungsbereich des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) für digitale Plattformen so konkretisiert wird, dass digitale Plattformen mit Gewinnabsicht, die in großem Maße von der Arbeit der Künstler*innen profitieren, abgabepflichtig werden. Zudem wollen wir prüfen, inwieweit der Anwendungsbereich des KSVG so geändert werden kann, dass das Marktortprinzip anstelle des Territorialprinzips gilt, sodass digitale Plattformen mit Sitz oder Niederlassung im Ausland abgabepflichtig werden.

 

6. Werden Sie nach der Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Urheberrecht ergreifen? Wenn ja, welche Akzente wollen Sie setzen? Planen Sie Veränderungen im Steuerrecht, insbesondere Umsatzsteuerrecht, für den Kultur- und Medienbereich? Wenn ja, welche?

 

Das Urheber*innenrecht muss weiter modernisiert und gerechter ausgestaltet werden, auch da Verbesserungen verpasst wurden. Dabei müssen die berechtigten Interessen der Urheber*innen auf angemessene Vergütung umgesetzt werden. Wir GRÜNE setzen uns für eine einfache und schnelle Rechteklärung zwischen Rechteinhaber*innen und Plattformanbietern ein. Wir fordern u. a. die Einrichtung einer öffentlich-rechtlich oder zivilgesellschaftlich organisierten Datenbank für Zwecke der Lizenzierung, Verfahren für automatisierte Lizenzabfragen, eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Leihe von E-Books zu angemessenen Bedingungen und Regelungen für amtliche Werke im öffentlichen Interesse. Die Vergütungsregelungen für Schranken bzw. widerleglichen Vermutungen müssen überprüft werden und mit Privatkopieabgaben sollten auch Streamingdienste in den Blick genommen werden. Wir wollen grundsätzlich weniger Ausnahmen bei der Umsatzsteuer, werden uns hier aber auch in Zukunft für eine Gleichbehandlung von analogen und digitalen Kulturgütern einsetzen.

 

7. Wie wollen Sie das Bundesprogramm ,,Kultur macht stark“ weiterentwickeln? Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Bildung in der außerschulischen Bildung? Werden Sie sich für Kultur und kulturelle Bildung im ländlichen Raum stark machen? Wenn ja, was planen Sie?

 

Alle Menschen in Deutschland müssen Zugang zu kulturellen Angeboten haben. Gerade im ländlichen Raum fehlt es an Proberäumen, Bühnen, Bibliotheken, Buchhandlungen und Kinos. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen, müssen wir Kultur in der Breite fördern. Mit einer Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ könnten kulturelle Einrichtungen in ländlichen und strukturschwachen Räumen gezielt gefördert werden. Wir GRÜNE wollen mehr Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen sowie einen Fonds zum Schutz von Kultureinrichtungen vor Verdrängung und Abriss einrichten und damit Kulturorte langfristig absichern. Die bestehenden Förderstrukturen der Bundesfonds wollen wir stärken, das Programm „Kultur macht stark“ wollen wir weiter entwickeln. Perspektivisch wollen wir ein Sonderprogramm „Kulturraumschutz“ umsetzen. Zudem wollen wir eine zentrale Anlaufstelle schaffen, die u. a. als Anlauf- und Verbindungsstelle von Bildungsakteur*innen fungiert.

 

8. Werden Sie sich für die kulturelle lntegration und den Zusammenhalt in Vielfalt in Deutschland einsetzen? Was planen Sie konkret? Welche Relevanz hat in diesem Zusammenhang die Erinnerungskultur für Sie? Was wollen Sie tun, um Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten?

 

In der Einwanderungsgesellschaft muss Erinnerungskultur multiperspektivisch angelegt sein, in der die Geschichten und Perspektiven aller Menschen ernstgenommen werden. Wir brauchen neue Vermittlungsformen, damit die nationalsozialistischen Verbrechen auch denjenigen Schüler*innen vermittelt werden können, die aufgrund ihrer eigenen Migrationsgeschichte keinen familiären Bezug zur deutschen Historie haben. Viele zivilgesellschaftliche Initiativen setzen sich für einen solchen multiperspektivischen Dialog ein, diese wollen wir stärker unterstützen. Bei öffentlichen Kultureinrichtungen wollen wir GRÜNE darauf achten, dass Programm, Personal und Publikum divers aufgestellt sind. Wichtig sind zudem dialogische Angebote an Gedenkstätten, um Erinnerungskultur direkt für Jugendliche erlebbar zu machen. Durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte wollen wir zudem die Kontinuitäten des Kolonialismus ins Bewusstsein rücken und so eine gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern.

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