CETA

Das geplante Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) soll dazu dienen, den Handel von Gütern und Dienstleistungen zwischen Kanada und der Europäischen Union zu verbessern, bestehende Handelshemmnisse zu beseitigen und die niedrigen Zölle zu senken. Dabei hat Kanada den Kultur- und Medienbereich unter Berufung auf die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt“ aus dem Abkommen ausgenommen. Folglich genießen Kultur- und Medienunternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Kanada investieren, keine besonderen Vorzüge aus dem Abkommen. Die Europäische Kommission hat den

Kultur- und Medienbereich nicht gänzlich, sondern nur audiovisuelle Medien ausgenommen. Kanadische Kulturunternehmen erhalten durch das Abkommen einen erleichterten Marktzugang zum EU-Binnenmarkt. Im Kulturbereich ist neben der öffentlichen Kulturförderung vor allem die Kulturwirtschaft betroffen. In Europa und speziell auch in Deutschland gibt es eine ausdifferenzierte Kulturwirtschaft. Viele kulturwirtschaftliche Güter und Dienstleistungen sind sprachgebunden. Sie werden vor allem für den nationalen und gegebenenfalls europäischen Markt erstellt. Das heißt, dass für die europäische Kulturwirtschaft kaum signifikante Gewinne zu erwarten sind.

CETA nicht ratifizieren!

Berlin, den 14.11.2017. Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Parteien CDU, CSU,...

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Berlin, den 11. Mai 2017. Der Europäische Gerichtshof hat gestern über die Klage der Europäischen Bü...

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