TTIP, CETA & Co.: Europäischer Gerichtshof weist Europäische Kommission in die Schranken

Europäische Kommission hat demokratische Beteiligungsrechte rechtswidrig vorenthalten

Berlin, den 11. Mai 2017. Der Europäische Gerichtshof hat gestern über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“, an der sich auch der Deutsche Kulturrat beteiligt hat, abgelehnt wurde. Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus.

 

Die als Reaktion auf die Ablehnung der offiziellen EBI gegründete, „selbst-organisierte“ EBI, die ebenfalls vom Deutschen Kulturrat mitgetragen wurde, sammelte dennoch zwischen dem 7. Oktober 2014 und dem 6. Oktober 2015 3.284.289 Unterschriften gegen TTIP und CETA und erreichte das Quorum in 23 EU-Mitgliedstaaten.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das gestrige Urteil ist eine deutliche, wenn auch vermeidbare, Niederlage der Europäischen Kommission. Rechtswidrig hat sie die offizielle Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP untersagt und damit der europäischen Zivilgesellschaft politische Partizipation verwehrt. Die Feinde der Europäischen Union kommen nicht nur von außen, sondern auch die Europäische Kommission selbst beschädigt sie, wenn sie den Bürgern zustehende demokratische Beteiligungsrechte vorenthält.“

 

 

Hier geht es zum Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof!

 

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