CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden.

 

Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke (Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16) sein.

 

Durch die vorläufige Anwendung von CETA würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen. Der EU-Ministerrat soll am 18. Oktober sowohl über die Annahme von CETA als auch über dessen vorläufige Anwendung abstimmen. Gibt das Bundesverfassungsgericht dem Eil-Antrag statt, würde es den deutschen Vertreter im Ministerrat dazu auffordern, gegen die vorläufige Anwendung zu stimmen. Die Beschwerdeführer sehen in dem Handelsabkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden und Standards gefährden können.

Kern der Verfassungsbeschwerde ist eine Überprüfung, ob der CETA-Vertrag im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz steht. Diese Frage wird in dieser Woche aller Voraussicht nach noch nicht vom Bundesverfassungsgericht behandelt, sondern wäre Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens.

 

Die wichtigsten Fragen rund um die Anhörung und die Verfassungsbeschwerde beantworten Mehr Demokratie, foodwatch und Campact in einem Hintergrundpapier das im Internet zum Download bereit steht.

 

Termine:

 

  • Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10 Uhr
  • Urteilsverkündung (geplant): Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10 Uhr

Weitere Informationen zum Thema CETA und Kultur finden Sie hier:

 

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