Allgemeine Dienstpflicht? Bürgerschaftliches Engagement darf kein Lückenbüßer für Staatsversäumnisse sein

Der Staat soll die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Arbeiten verbessern, aber keinen Zwangsdienst einführen

Berlin, den 06.08.2018. In Deutschland ist eine Diskussion über die Reaktivierung der Wehrpflicht und/oder eine allgemeine Dienstpflicht ausgebrochen. Diese Diskussion scheint offensichtlich nicht nur dem Personalmangel in der Bundeswehr, sondern auch dem Mangel an Pflegekräften im Altenheimen und Krankenhäusern geschuldet zu sein.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, beschäftigt sich seit drei Jahrzehnten kontinuierlich mit Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements. Besonders wichtig ist dem Deutschen Kulturrat, dass ehrenamtliche Arbeit ein freiwilliges Engagement der Bürger ist und bleibt.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bürgerschaftliches Engagement darf nicht vom Staat erzwungen werden. Dieses widerspricht im Kern dem Bürgerschaftlichen Engagement, das durch ein hohes Maß an Selbstermächtigung und Freiwilligkeit geprägt ist. Bürgerschaftlich Engagierte sollen nicht für mangelnde staatliche Unterstützung einspringen, sondern aktive Partner in der Gestaltung der Gesellschaft sein. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten für das Gemeinwohl sehr viel auf freiwilliger Basis, wenn der Staat noch mehr Engagement wünscht, soll er die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Arbeiten weiter verbessern, aber keinen Zwangsdienst einführen.“

 

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