Wem nützt das neue Kulturfördergesetz NRW?

Einladung zur Diskussionsveranstaltung zum neuen nordrhein-westfälischen Kulturfördergesetz

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund und der Deutsche Kulturrat laden Sie herzlich ein zu einem kulturpolitischen Dialog:

 

Kulturförderung ist in NRW Gesetz

am Montag, 26. Januar 2015, 18:00 – 20:00 Uhr,
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Hiroshimastraße 12-16, Berlin-Tiergarten

 

In fast allen Ländern der Bundesrepublik gibt es Bemühungen, die Kulturförderpolitik konzept- und zielorientierter zu gestalten und für mehr Transparenz und Beteiligung für die Kulturschaffenden und Kulturverantwortlichen zu sorgen. Es werden Landeskulturkonzepte (z.B. Schleswig-Holstein, Thüringen) oder Kulturentwicklungskonzepte (Niedersachsen) erarbeitet, Kulturkonvente einberufen (Sachsen-Anhalt) usw.

 

Nordrhein-Westfalen ist einen Schritt weitergegangen und hat seine Kulturförderung – deren Grundsätze, Schwerpunkte und Ziele sowie das Verfahren der kulturpolitischen Meinungs- und Willensbildung – in einem Gesetz geregelt. Am 17. Dezember 2014 wurde es im Landtag NRW verabschiedet.

 

NRW hat damit ein neues „Governance-Modell“ der Kulturförderung geschaffen, das dauerhaft für mehr Klarheit, Zielorientierung,
Transparenz, Teilhabe und mehr Planungssicherheit sorgen soll, dass aber auch deutlich kritisiert wurde. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, schrieb in der Stellungnahme zur Anhörung im Landtag NRW zum Kulturfördergesetz am 30.10.2014 in Düsseldorf: „Ich hätte mir gewünscht, dass das Kulturfördergesetz stärker von einem Geist der Freiheit und Unabhängigkeit durchzogen wäre, der letztlich den Kulturbereich ausmacht und prägt. Eines ist meines Erachtens ganz sicher, zahnlos wird das Kulturfördergesetz nicht sein und manch einer wird sich in einigen Jahren vielleicht nach dem ungeplanten Wildwuchs früherer Zeiten sehnen.“

 

Nicht nur in NRW werden diese und weitere Fragen strittig diskutiert wie z.B.:

  • Braucht man ein solches Gesetz?
  • Ist es nützlich für die Kultur, die Form eines Gesetzes zu wählen?
  • Was bewirkt es?
  • Stärkt es, sichert es die Kulturarbeit?
  • Nützt es auch der Kultur in den Gemeinden?
  • Welches Bild von der Rolle des kulturfördernden Staates liegt ihm zugrunde? Der „aktivierende“ Staat oder „ermöglichende“ Staat?
  • Macht ein Gesetz Sinn, auch wenn kein „frisches“ Geld zu verteilen ist?

 

Mit diesen und anderen Fragen rund um das Kulturfördergesetz beschäftigt sich der kulturpolitische Dialog in der NRW-Landesvertretung.

 

Begrüßen werden Sie der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, und die NRW-Kulturministerin Ute Schäfer, die auch eine Einführung in das NRW-Kulturfördergesetz geben wird.

 

Danach diskutieren:

  • Peter Landmann, Min.-Dirigent a.D. und „Vater“ des Gesetzes,
  • Dr. Peter Raue, Rechtsanwalt Berlin,
  • Prof. Dr. Oliver Scheytt, Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft,
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

 

Birgit Kolkmann von Deutschlandradio Kultur moderiert die Diskussion.

Die Diskussion wird von Deutschlandradio Kultur und WDR3 aufgezeichnet und ausgestrahlt.

 

Wir bitten um Anmeldung per Mail an ed.wr1733429245n.dnu1733429245b-vl@1733429245hcear1733429245pseg-1733429245wrn1733429245 bis 20.01.2015. Zur Einladungs-PDF und dem Veranstaltungsprogramm gelangen Sie hier.

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