Länder wollen Kulturgutschutzgesetz – Kritikern wird Wind aus den Segeln genommen

Berlin, den 18.12.2015. In der heutigen Beratung des Bundesrats stand unter anderem der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes“ auf der Tagesordnung. In ihren Redebeiträgen unterstrichen der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Rainer Haseloff, MdL, der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Thüringen Benjamin-Immanuel Hoff und die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Christina Kampmann die Bedeutung des Kulturgutschutzes für Deutschland insgesamt und für die Länder im Besonderen.

 

Während Ministerpräsident Haseloff und Minister Hoff die Zusammenarbeit mit und die frühzeitige Einbeziehung durch den Bund lobten, beklagte Ministerin Kampmann eine unzureichende Einbindung durch den Bund. Klar wurde, dass ein neues Kulturgutschutzgesetzt benötigt wird, das Ein- und Ausfuhr miteinander verzahnt und besser regelt.

 

Die Länder folgten nur teilweise den Empfehlungen des Kulturausschusses des Bundesrats. So soll nun auch nach dem Willen der Länder als Voraussetzung für die Eintragung von Kulturgut in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts sein, dass das Kulturgut „identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist“ und dass „sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt“. Diese Formulierung wurde so von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgeschlagen.

 

Der Geschäftsführer der Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Länder wollen in ihrer Mehrheit den Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes nicht übermäßig verändern. Letztlich kämpfen sie hauptsächlich um ihre möglichst alleinige Zuständigkeit bei der Eintragung von Kulturgut ins Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und eine finanzielle Kompensation ihrer zusätzlichen Aufwendungen durch den Bund. Besonders bedeutsam ist, dass die Mehrheit der Länder, wie die Kulturstaatsministerin, es als unabdingbare Voraussetzungen ansehen, dass Kulturgut nur dann als national wertvoll klassifiziert werden darf, wenn es identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist und sein Verbleib in Deutschland im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt. Damit wird sichergestellt, dass letztlich nur eine überschaubare Menge an Kulturgütern im privaten Besitz unter Kulturgutschutz gestellt werden kann. Den Kritikern des von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Gesetzentwurfes wird damit Wind aus den Segeln genommen.“

 

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes finden Sie hier.

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