Verwertungsgesellschaftengesetz: Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess sind erforderlich

Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes beschlossen

Berlin, den 11.11.2015. Das Bundeskabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung“ (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, VGG) verabschiedet. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in der „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf eines VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes“ vom 14.08.2015 ausführlich mit dem Referentenentwurf des VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes auseinandergesetzt.

 

Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass seine Anregung aufgenommen wurde und in § 32 VGG festgelegt wird, das Verwertungsgesellschaften kulturell bedeutsame Werke und Leistungen fördern und Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für ihre Berechtigten einrichten sollen. In diesen Maßnahmen und Einrichtungen kommen der Charakter und das Selbstverständnis der Verwertungsgesellschaften als „Selbsthilfeeinrichtungen“ der Urheber und sonstigen Rechteinhaber zum Ausdruck. Im Referentenentwurf war noch eine Kann-Vorschrift vorgesehen.

 

Als positiv erachtet der Deutsche Kulturrat ferner die bereits im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Sicherheitsleistung (§ 107 VGG), um sicherzustellen, dass Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien ihrer Vergütungspflicht auch nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten nachkommen.

 

Bedauerlich ist, dass nach wie vor vorgesehen ist, dass Mitglieder in Aufsichtsgremien sensible personenbezogene Daten oder mit Blick auf Unternehmen wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen müssen. Schade ist ferner, dass die Verwertungsgesellschaften auf ihren Internetseiten die geschlossenen Gesamtverträge veröffentlichen sollen. Hier müssen letztlich Geschäftsgeheimnisse dargelegt werden.

Besonders bedauerlich ist, dass mit dem VGG die Chance zur Klarstellung der Verlegerbeteiligung an Vergütungen der Verwertungsgesellschaften vertan wurde. Hier wäre die Gelegenheit gewesen, eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit aufgrund von Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Der Verzicht auf eine Regelung wird unter Verweis auf ein anhängiges BGH-Verfahren begründet. Hier ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, das Thema in den anstehenden Beratungen aufzunehmen und zu regeln.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist gut, dass nun der Gesetzesentwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes vorliegt. Der Deutsche Kulturrat hatte sich im Grundsatz positiv zum Referentenentwurf geäußert, allerdings auf einige gravierende Mängel aufmerksam gemacht. Einige Monita wurden aufgenommen. Andere gilt es in das nun anstehende Beratungsverfahren im Deutschen Bundestag erneut einzubringen. Dies gilt besonders für die seit Jahren schwebende Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aufgrund von Nutzungsrechten oder gesetzlichen Vergütungsansprüchen.“

 

Wenn Sie mehr über die Arbeit der Verwertungsgesellschaften wissen wollen, lesen Sie unser aktuelles Dossier „Save the Rights!“.

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