Berlin, den 23.02.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt das Schreiben vom 19. Februar von Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB an EU-Kommissar Günther Oettinger in Sachen Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Bundesjustizminister Maas und Kulturstaatsministerin Grütters unterbreiten mit ihrem Schreiben einen konkreten Regelungsvorschlag, um im europäischen Recht die Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen rechtssicher zu gestalten.
Dieser europäische Weg sollte aus Sicht des Deutschen Kulturrates beschritten werden. Nichtsdestotrotz ist der Deutsche Kulturrat der Meinung, dass es Regelungsmöglichkeiten auf der nationalen Ebene gibt und sich das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zu Verwertungsgesellschaften anbietet, um Rechtssicherheit in Deutschland zu schaffen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die europäischen Mühlen mahlen langsam. So richtig und wichtig es ist, sich dafür zu stark zu machen, auf europäischer Ebene die Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften klarzustellen, so ist es auch dringend erforderlich, in Deutschland jetzt für die Kulturwirtschaft Rechtssicherheit zu schaffen. Neben dem europäischen sollte daher auch der deutsche Weg zur Herstellung von Rechtssicherheit beschritten werden. Das Verwertungsgesellschaftengesetz bietet hierfür sehr gute Anknüpfungspunkte.“
• Das Schreiben von Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB an EU-Kommissar Günther Oettinger und weitere Informationen finden Sie hier.
• Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften finden Sie hier.
• Wollen Sie mehr über Verwertungsgesellschaften wissen, nutzen Sie das Dossier „Save the rights“.