Berlin, den 29.04.2026. Der Einsatz des sogenannten Haber-Verfahrens in der Kulturförderung sorgt bundesweit für Diskussionen. In der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, nehmen zehn Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dazu Stellung. Die Beiträge zeigen: Die Länder messen der Kunstfreiheit einen hohen Stellenwert zu und begegnen sicherheitsbehördlichen Abfragen im Kulturbereich mit großer Zurückhaltung.
Ausgangspunkt ist die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Nachdem eine unabhängige Jury ihre Auswahl getroffen hatte, wurde bekannt, dass nachträglich das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Bundesressorts beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördermittel erhalten sollen. In der Folge wurden drei Buchhandlungen von der Auswahlliste gestrichen. Welche Erkenntnisse zugrunde lagen, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages an, dass das Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Vor diesem Hintergrund hat Politik & Kultur die Kulturministerinnen und Kulturminister aller Bundesländer gefragt, ob und in welchem Umfang im Kulturbereich nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen Informationen beim Verfassungsschutz eingeholt werden.
Zehn Stimmen aus den Ländern:
Carmen Emigholz, Staatsrätin beim Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen: „Der Verfassungsschutz ist aus meiner Sicht eben kein geeignetes Instrument in der Kulturförderung, und das aus gutem Grund, denn die Kunstfreiheit gehört – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – zu den hochrangigsten Freiheitsrechten unserer Verfassung.“
Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg: „Es ist die Aufgabe der Kulturpolitik, Bedingungen zu schaffen, in denen Kunst in größtmöglicher Freiheit entstehen kann.“
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur des Landes Hessen: „Freiheit in der Kulturpolitik ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und ein strategischer Standortfaktor.“
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Ich halte es für absolut inakzeptabel, das Ergebnis einer Expertenjury infrage zu stellen und anlasslos den Verfassungsschutz abzufragen. Dieses Vorgehen darf in der Kulturpolitik keine Schule machen – weder im Bund noch in den Ländern.“
Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen: „Ein Rückgriff auf den Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen, da die bestehenden fachlichen und rechtlichen Prüfmechanismen ausreichen und zugleich die Freiheit der Kunst gewährleisten.“
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz: „Fachjurys bringen unterschiedliche Perspektiven, Sachkenntnis und Nähe zur kulturellen Praxis ein. Ihre Perspektiven und Entscheidungen tragen wesentlich dazu bei, Qualität, Vielfalt und Innovation im Kulturbereich sichtbar zu machen. Entscheidet man sich für das Einsetzen einer Jury, so sollten die fachlich fundierten Entscheidungen auch respektiert werden.“
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes: „Der Kulturstaat zeigt seine Stärke nicht dadurch, dass er alles kontrolliert. Er zeigt sie dadurch, dass er Freiheit ermöglicht – und ihr vertraut.“
Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus des Landes Sachsen: „Sowohl die Kunst- als auch die Meinungsfreiheit sind wesentliche Grundrechte (…). Zugleich ist es auch Aufgabe der Kulturpolitik, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Dafür gibt es klar geregelte, rechtsstaatliche Verfahren und Zuständigkeiten. Diese beiden Prinzipien stehen nicht im Widerspruch, sondern bilden gemeinsam das Fundament unseres Gemeinwesens.“
Rainer Robra, Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt: „Juryentscheidungen haben in Sachsen-Anhalt empfehlenden Charakter und werden ausschließlich unter fachlichen und qualitativen Gesichtspunkten getroffen. Es bestand bislang keine Veranlassung, den Verfassungsschutz im Kulturbereich einzubeziehen, da ein hohes Vertrauen in die Integrität und Unabhängigkeit der Juryprozesse besteht.“
Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein gilt (…): so viel Freiheit wie möglich, so viel Klarheit wie nötig. Wir schützen die Freiheit der Kunst, aber öffentliche Förderung ist an klare Maßstäbe gebunden. Maßgeblich sind Verfassung, Rechtsstaat, Menschenwürde und die klare Absage an jede Form von Antisemitismus und Ausgrenzung.“
- Die vollständigen Beiträge sind in der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, Mai/Juni 2026, auf den Seiten 4 bis 6 veröffentlicht.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Einsatz des Haber-Verfahrens in der Kulturförderung berührt den Kern der Kunstfreiheit. Sicherheitsinteressen des Staates dürfen nicht dazu führen, dass Förderentscheidungen intransparent werden oder künstlerische Arbeit unter Generalverdacht gerät. Die Stellungnahmen der Länder in Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, zeigen ein breites Bewusstsein für das hohe Gut der Kunstfreiheit. Deutlich wird auch, wie sensibel der Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen in der Kulturförderung ist.“
- Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler.
- Sie ist erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement: Einzelpreis: 5,50 Euro, im Abonnement: 30,00 Euro (inkl. Porto), im Abonnement für Studierende: 25 Euro (inkl. Porto).
- Die Mai/Juni-Ausgabe von Politik & Kultursteht auch als kostenfreies E-Paper (PDF-Datei) zum Herunterladen bereit