Berlin, den 20.01.2026. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in einer Stellungnahme zu der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie/Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ positioniert. Beide Themen sind für den Kultur- und Medienbereich von großer Bedeutung.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass mit dem Gutachten der Versuch unternommen wird, die Kulturwirtschaft umfassend und detailliert in Bezug auf die beiden Fragestellungen zu untersuchen. Kritisch sieht der Deutsche Kulturrat, dass die Studie in wichtigen Punkten unvollständig bleibt und vor allem, dass sie die kulturwirtschaftlichen Teilmärkte nicht ausreichend oder stark verkürzt abbildet. Das wirkt sich wiederum auf die Schlussfolgerungen aus.
Ebenso ist kritisch zu sehen, dass in dem Gutachten zwei Themenkomplexe behandelt werden, die tatsächlich und rechtlich sehr unterschiedlich sind. Während es im Zusammenhang mit der angemessenen Vergütung im „Bereich Streaming und Plattformökonomie“ vor allem um Fragen des Urhebervertragsrechts geht, soll mit den gesetzlichen Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen ein gerechter Ausgleich dafür geschaffen werden, dass Urhebern und Rechtsinhabern ein Schaden aufgrund der gesetzlichen Schrankenregelungen entsteht. Es wäre sicherlich vorzugswürdig gewesen, die beiden Themenkomplexe getrennt voneinander zu behandeln, um so der Komplexität Rechnung zu tragen.
In seiner Stellungnahme geht der Deutsche Kulturrat sowohl auf das Forschungsziel I „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie“ als auch das Forschungsziel II „Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ ein und bewertet die Vorschläge. Ebenso positioniert sich der Deutsche Kulturrat zum Exkurs zu KI und unterstreicht, dass es sich um eine zentrale Problematik handelt, die bei der Diskussion von angemessenen Vergütungen und einer etwaigen Reform der gesetzlichen Vergütungssysteme nicht ausgeblendet werden kann.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit dem Gutachten den Versuch unternommen hat, die Kulturwirtschaft umfassend und detailliert in Bezug auf die angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie und die Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht zu untersuchen. Die beauftragte Studie ist breit angelegt, bleibt jedoch in wichtigen Punkten unvollständig und vergleicht in dieser Unvollständigkeit am Ende strukturell nicht vergleichbare Teilmärkte. Problematisch ist ferner, dass auf den Teilmarkt Musik nicht näher eingegangen wird. Auch andere Bereiche kulturellen Schaffens wie bspw. Bildende Kunst, Architektur oder Übersetzung werden im Gutachten nicht oder nur sehr verkürzt behandelt. So bleibt das vom BMJV beauftragte Gutachten weit hinter unseren Erwartungen zurück und enttäuscht.“
Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Studie des BMJV „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattform-Ökonomie / Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ finden Sie hier.