Erklärung des Deutschen Kulturrates zur Entscheidung des Beirats des „ECHO – Deutscher Musikpreis“ zur Nominierung des Albums „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang für den ECHO

Berlin, den 09.04.2018. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, gehört dem Beirat für den „ECHO – Deutscher Musikpreis“ an. Der Beirat des „ECHO – Deutscher Musikpreis“ wurde vom Vorstand des Bundesverbands Musikindustrie eingerichtet, „um in Zweifelsfragen hinsichtlich der Nominierung und/oder Zuerkennung von Preisvergaben im Rahmen der Veranstaltung des „ECHO – Deutscher Musikpreis“ zu entscheiden.“

 

Die Position wird vom Präsidenten des Deutschen Kulturrates Prof. Christian Höppner ehrenamtlich wahrgenommen.

 

Laut Satzung ist Zweck des Deutschen Kulturrates „die Förderung von Kunst und Kultur. Er soll auf nationaler, europäische und internationaler Ebene der Kultur und den Künsten die gebührende Geltung verschaffen und die Voraussetzungen für ihren Erhalt und ihre Entwicklung verbessern.“ Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch „Eintreten für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit“.

 

Der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen Antisemitismus, Rassismus, Hass und Herabsetzung von Menschen. Er tritt für Toleranz und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Vielfalt ein.

 

Der Beirat zum „ECHO – Deutscher Musikpreis“ kam unter Beteiligung des Präsidenten des Deutschen Kulturrates Prof. Christian Höppner nach eingehender Beratung zu dem Schluss, dass das o.g. Album „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang weiterhin für den ECHO nominiert bleiben kann, obwohl dieses Album einen Grenzfall zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit und anderen elementaren Grundrechten darstellt. Die Nominierung dieses Albums durch den Bundesverband Musikindustrie erfolgte aufgrund der Verkaufszahlen.

 

Der Deutsche Kulturrat distanziert sich entschieden von Wortwahl und Inhalt des Albums „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang.

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