Kulturgutschutzgesetz: Notwendiger Ausgleich zwischen Kulturgut als Ware und Kultur als identitätsstiftendem Wert

Deutscher Kulturrat erfreut über sachliche Anhörung im Deutschen Bundestag Drucken

Berlin, den 14.04.2016. Bei der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes“ trugen 14 Sachverständige ihre Argumente des Für und Wider zum neuen Kulturgutschutzgesetz vor.

 

Diese Anhörung markiert einen Höhepunkt in der öffentlichen Auseinandersetzung zum Kulturgutschutzgesetz. Sie zeichnete sich durch Sachlichkeit und den seriösen Austausch von Argumenten aus. Die Abgeordneten des Ausschusses für Kultur und Medien sowie weiterer Ausschüsse fragten zum Beispiel genau nach, ob die vorgesehenen Sorgfaltspflichten angemessen sind, ob illegaler Handel mit archäologischem Kulturgut wirksam unterbunden werden kann, ob die Entscheidungen der Sachverständigengremien in den Ländern zur Aufnahme von Kulturgut als national wertvolles Kulturgutes verbindlich sein sollen oder nicht, ob ein Vorkaufsrecht des Staates eingeführt werden soll und ob die Definitionen, was national wertvolles Kulturgut auszeichnen soll, angemessen sind.

 

Die Sachverständigen gaben aus ihrer jeweiligen Warte fundiert Auskunft. Vielfach wurde der Gesetzesentwurf aus dem Hause von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, MdB als ausgewogen gelobt. Zusammen mit den schriftlich vorgelegten Antworten zum immerhin 32 Fragen umfassenden Fragenkatalog bietet die Anhörung, so fasste der Ausschussvorsitzende Siegmund Ehrmann, MdB die fast dreistündige Anhörung zusammen, eine gute Grundlage für weitere parlamentarische Arbeit. Er kündigte eine gründliche Befassung mit der Materie an und zeigte sich zuversichtlich, dass noch vor der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein könnte.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist richtig und gut, dass im neuen Kulturgutschutz die Ein- und die Ausfuhr von Kulturgut zusammen geregelt werden. Denn, Ein- und Ausfuhr von Kulturgut hängen eng zusammen. Sehr positiv ist auch, dass so ausgiebig und ausführlich öffentlich, in den Medien und im Parlament über den Kulturgutschutz diskutiert wird. Diese Diskussionen zeigen, dass Kulturgüter mehr sind als eine Handelsware, sie transportieren zugleich Ideen und stehen für Werte. Im jetzt vorgelegten Kulturgutschutzgesetz wird der notwendige Ausgleich zwischen diesen beiden Polen gefunden. Das Gesetz ist gut, notwendig und überfällig.“

 

Die Anhörung kann im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten nachgesehen werden.

 

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