Kulturgutschutzgesetz: Karten wurden auf den Tisch gelegt

Referentenentwurf zur Kulturgutschutznovelle liegt jetzt vor

Berlin, den 15.09.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass der offizielle Referentenentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes nun vorliegt. Dieser Referentenentwurf wird nun eine sachliche Diskussion über das Gesetzesvorhaben ermöglicht.

 

Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes ist erforderlich, weil sich die bestehenden Regelungen insbesondere mit Blick auf die Einfuhr von Kulturgut als unzureichend erwiesen haben und überdies eine EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz bis Frühjahr kommenden Jahres umgesetzt werden muss. Der Deutsche Kulturrat hat im Dezember letzten Jahres das Vorhaben, die bestehenden drei Gesetze zum Kulturgutschutz in einem zusammenzuführen, begrüßt.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit der Vorlage des Referentenentwurfs zur Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB nun die Karten auf den Tisch gelegt. Die Zeit der Mutmaßungen ist jetzt endlich vorbei und es gilt nun, sich intensiv und konstruktiv mit dem Gesetzesentwurf zu befassen.“

 

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