Kulturgutschutzgesetz: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf

Deutscher Kulturrat begrüßt Gesetzesentwurf und hofft auf zügige Beratungen im Deutschen Bundestag

Berlin, den 04.11.2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Kulturgutschutzes“ verabschiedet hat. Damit ist der Weg für die Beratungen im Deutschen Bundestag frei.

 

In den letzten Monaten fanden teils hitzige Debatten zum geplanten Kulturgutschutzgesetz statt. Der Deutsche Kulturrat hat sich mit einer ersten Stellungnahme zu den Planungen eines neuen Kulturgutschutzgesetzes im Dezember 2014 positioniert. Im September dieses Jahres hat der Deutsche Kulturrat dezidiert zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Regelung des Kulturgutschutzes Stellung genommen. Er hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich begrüßt, dass im geplanten Gesetz zur Regelung des Kulturgutschutzes die Vorschriften zur Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgut zusammengeführt werden. Zugleich hat der Deutsche Kulturrat betont, dass der Handel nicht durch überbordende bürokratische Vorschriften belastet und das private Sammeln von Kunst nicht behindert werden darf.

 

Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zeigt, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters und ihr Haus in den letzten Monaten sehr genau zugehört und viele Anregungen aufgegriffen haben.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt ausdrücklich, dass bei den Sachverständigenausschüssen, die bewerten, ob Kulturgut in die Liste national wertvollen Kulturguts eingetragen werden können, der Sachverstand aus den Bereichen Museen und Ausstellungshäuser, des Archiv- und Bibliothekswesens, der Wissenschaft, des Handels und der privaten Sammler einbezogen werden soll. Positiv ist ferner, dass Verbände und Organisationen aus diesen Bereichen jederzeit Vorschläge für die Benennung sachkundiger Personen machen können. Zur Verbesserung der Transparenz sollen die Namen der Mitglieder der Sachverständigenausschüsse im Internetportal zum Kulturgutschutz veröffentlicht werden. Mit diesen Regelungen wurden wichtige Forderungen des Deutschen Kulturrates aufgegriffen.

 

Der Deutsche Kulturrat findet weiter positiv, dass das Beschädigungsverbot von Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen ist, präzisiert wurde. Auch dieses wurde vom Deutschen Kulturrat gefordert.

 

Zu begrüßen ist ferner, dass bei diesem Gesetz eine Evaluierung nach fünf Jahren vorgesehen ist. Fünf Jahre sind ein angemessener Zeitraum, um Erfahrungen mit den Neuregelungen zu sammeln und gegebenenfalls nachzusteuern.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz hat den Kulturbereich, aber auch die Feuilletons monatelang in Atem gehalten. Im nun vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf wurden viele Anregungen und Vorschläge aus dem Kulturbereich aufgegriffen. Dabei galt es, durchaus unterschiedliche, teils auch divergierende Interessen zu berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters und ihre Mitarbeiter in den letzten Monaten sehr genau zugehört haben. Jetzt stehen die Beratungen im Deutschen Bundestag an, damit im kommenden Jahr der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen wird und Deutschland ein modernes Kulturgutschutzgesetz bekommt, das den Anforderungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kulturgut gerecht wird. Ich hoffe, dass sich jetzt die Wogen glätten werden, wenn sich im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt wird.“

 

Hier finden Sie den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (pdf-Format)

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