Kulturförderung ist in NRW Gesetz: Einladung zur Veranstaltung

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „NRW: im Gespräch“ laden das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund und der Deutsche Kulturrat Sie herzlich ein zu einem kulturpolitischen Dialog:

 

Kulturförderung ist in NRW Gesetz

am Montag, 26. Januar 2015, 18:00 – 20:00 Uhr,
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Hiroshimastraße 12-16, Berlin-Tiergarten

 

In fast allen Ländern der Bundesrepublik gibt es Bemühungen, die Kulturförderpolitik konzept- und zielorientierter zu gestalten und für mehr Transparenz und Beteiligung für die Kulturschaffenden und Kulturverantwortlichen zu sorgen. Es werden Landeskulturkonzepte (z.B. Schleswig-Holstein, Thüringen) oder Kulturentwicklungskonzepte (Niedersachsen) erarbeitet, Kulturkonvente einberufen (Sachsen-Anhalt) usw.

 

Nordrhein-Westfalen ist einen Schritt weiter gegangen und hat seine Kulturförderung – deren Grundsätze, Schwerpunkte und Ziele sowie das Verfahren der kulturpolitischen Meinungs- und Willensbildung in einem Gesetz geregelt. Am 17. Dezember 2014 wurde es im Landtag NRW verabschiedet.

 

NRW hat damit ein neues „Governance-Modell“ der Kulturförderung geschaffen, das dauerhaft für mehr Klarheit, Zielorientierung,
Transparenz, Teilhabe und mehr Planungssicherheit sorgen soll.

 

Nicht nur in NRW werden Fragen diskutiert wie z.B.:

  • Braucht man ein solches Gesetz?
  • Ist es nützlich für die Kultur, die Form eines Gesetzes zu wählen?
  • Was bewirkt es?
  • Stärkt es, sichert es die Kulturarbeit?
  • Nützt es auch der Kultur in den Gemeinden?
  • Welches Bild von der Rolle des kulturfördernden Staates liegt ihm zugrunde?
  • Der „aktivierende“ Staat – der „ermöglichende“ Staat?
  • Macht ein Gesetz Sinn, auch wenn kein „frisches“ Geld zu verteilen ist?

 

Mit diesen und anderen Fragen rund um das Kulturfördergesetz beschäftigt sich der kulturpolitische Dialog in der NRW-Landesvertretung.

 

Nach der Einführung in das Kulturfördergesetz durch NRW-Kulturministerin Ute Schäfer wollen wir das Thema mit Min.-Dirigent a.D. Peter Landmann, Dr. Peter Raue, Rechtsanwalt Berlin, Prof. Dr. Oliver Scheytt, Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, diskutieren. Birgit Kolkmann vom Deutschlandradio Kultur moderiert die Diskussion.

 

Wir bitten um Anmeldung per Mail an ed.wr1714375562n.dnu1714375562b-vl@1714375562hcear1714375562pseg-1714375562wrn1714375562 bis 20.01.2015. Zur Einladungs-PDF und dem Veranstaltungsprogramm gelangen Sie hier.

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