Berlin, den 06.11.2024. Heute soll im Bundeskabinett der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ verabschiedet und danach in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Deutsche Kulturrat hatte sich am 27.08.2023 zum ersten Referentenentwurf des Gesetzes sehr kritisch geäußert und grundlegende Änderungen angemahnt.
Seither wurden diverse Anpassungen an verschiedenen Referentenentwürfen vorgenommen. Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf orientiert sich eng an der Umsetzung der EU-Richtlinie und legt folgende Sektoren kritischer Infrastruktur fest: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung. Unternehmen aus diesen Sektoren werden Pflichten zur Stärkung der Resilienz auferlegt.
Bis zum 17. Januar 2026 muss die Bundesregierung überdies eine nationale Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Anlagen verabschieden. In der Gesetzesbegründung wird hier explizit auf die Kultur eingegangen und klargestellt, dass Kultur-Einrichtungen seit 2011 gemäß einer Bund-Länder-Verständigung als Sektor der kritischen Infrastruktur verstanden werden. Diese Bewertung wird, so die Gesetzesbegründung, durch das KRITIS-Dachgesetz nicht verändert. Die Nationale Resilienzstrategie soll sich insbesondere weiteren Sektoren der kritischen Infrastruktur wie dem Kulturbereich widmen. Darüber hinaus wird im Gesetzesentwurf ausgeführt, dass Bund und Länder Kultur-Einrichtungen Vorgaben zu resilienzsteigernden Maßnahmen machen können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das KRITIS-Dachgesetz war eine schwere Geburt. Nachdem es lange so aussah, als würde der Kulturbereich gar nicht erfasst wird, wird nun zumindest in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass Kultur und kulturelles Erbe in besonderer Weise Geschichte und Identität einer Gesellschaft widerspiegeln. Kulturgüter werden in der Gesetzesbegründung als unverzichtbare sozioökonomische Dienstleistungsinfrastruktur ausdrücklich zur Kritischen Infrastruktur gezählt. Auf den Kulturbereich kommt nun die Aufgabe zu, sich intensiv in die Erarbeitung der Nationalen Resilienzstrategie einzubringen, damit Kultur und Medien dort entsprechend abgesichert werden.“
- Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Kultur gehört zur kritischen Infrastruktur“ vom 27.08.2023 finden Sie hier.
- Der Schwerpunkt der Ausgabe 7/8-2023 von Politik & Kultur ist dem Thema Kulturgutschutz und Resilienzsteigerung gewidmet. Sie finden sie hier.