Für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht

Neue steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 08.11.2022. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legt neue Vorschläge für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht vor und fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, rasch zu handeln.

 

Eine vollständige Auflistung unserer steuerpolitischen Vorschläge finden Sie hier.

 

Hier einige besonders dringliche Anliegen:

 

1. Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen

 

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, dass an der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen festgehalten und eine europarechtskonforme Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsdienstleistungen erzielt werden soll.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, dieses Ziel schnell und mit Nachdruck zu verfolgen, da dringender Handlungsbedarf besteht. Ab dem 01.01.2023 müssen Kommunen auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, Umsatzsteuer abführen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Musikschulen, Volkshochschulen und vergleichbare Einrichtungen.

 

2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen durch Unternehmen

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt sehr, dass mit der seit dem 05.04.2022 geltenden Umsatzsteueränderungsrichtlinie der EU den Mitgliedstaaten ein Instrument in die Hand gegeben wurde, europarechtskonform den ermäßigten Umsatzsteuersatz für gewerbliche Kunstverkäufe, also beispielsweise Galerien oder den Kunsthandel, einzuführen.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, in den deutschen Katalog für Umsatzsteuerermäßigungen Kunstgegenstände im Sinne der EU-Richtlinie aufzunehmen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz sinkt der Preis bei gewerblichen Kunstverkäufen. Dies ist ein bedeutendes Instrument, um insbesondere die Arbeiten junger oder auch wenig bekannter Künstlerinnen und Künstler publik zu machen und so Verkäufe zu ermöglichen. Die Einführung der ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kunstverkäufe durch Unternehmen verbessert die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt.

 

3. Besteuerung im Ausland lebender Künstler, die in Deutschland auftreten

 

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates haben sich die Regelungen zur Besteuerung von im Ausland lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die in Deutschland auftreten, bewährt. Da die Honorare seit Einführung der vereinfachten Regelungen im Jahr 2009 gestiegen sind und generell das Ziel einer fairen Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern verfolgt wird, sollte die Milderungsregel von 250 Euro (Bruttovergütungsvereinbarung) pro Person pro Auftritt auf 500 Euro angehoben werden.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Steuerpolitik ist ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung. Ein die Kultur stärkendes Steuerrecht trägt dazu bei, dass mehr Menschen Kunst und Kultur nutzen und Angebote der kulturellen Bildung wahrnehmen können. Über das Steuerrecht können die Kulturmärkte, gerade jetzt in Krisenzeiten, positiv stimuliert werden. Es kann auch mehr Menschen die Möglichkeit eröffnen, Kunst zu vertretbaren Preisen zu erwerben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, u.a. bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen, beim Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen und bei der Besteuerung im Ausland lebender Künstler, die in Deutschland auftreten, den Kulturbereich durch verbesserte steuerpolitische Regelungen jetzt zu unterstützen. Für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht!“

 


 

Vorheriger ArtikelMuseen brauchen Inklusion
Nächster ArtikelBundesarchiv in Not