Erste Lesung Kulturgutschutzgesetz heute im Bundestag

Hoffentlich erhalten wir bald ein modernes Kulturgutschutzgesetz

Berlin, den 18.02.2016. Heute geht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (18/7456) in die erste Lesung. Ziel ist es laut Bundesregierung, den Schutz von Kulturgut „umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen“. Dazu sollen unter anderem die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden. Mit der Vorlage, die im vergangenen Jahr zu heftigen öffentlichen Diskussionen führte, soll der Regierung zufolge auch die Rückgaberichtlinie der EU von Mai 2014 umgesetzt werden.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstützt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben im geplanten Kulturgutschutzgesetz die Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Kulturgut klarer zu fassen. Mit dem Kulturgutschutzgesetz soll die Aus- und die Einfuhr sowie die Rückgabe von Kulturgut in einem Gesetz geregelt werden. Diesen zusammenführenden Ansatz begrüßt der Deutsche Kulturrat grundsätzlich.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die „UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ auch bei diesem Gesetzesvorhaben zur Richtschnur genommen werden muss. Das bedeutet u.a., die Kulturwirtschaft nicht durch überbordende bürokratische Vorschriften zu belasten. Der Handel mit Kunst, mit Kulturgütern, aber auch mit wertvollen Büchern, Handschriften usw. ist ein essentieller Teil des Kulturbetriebs. Ebenso gehört zum Kulturbetrieb, dass Privatpersonen sowie Unternehmen Kulturgüter kaufen und sammeln. Von diesem privaten Engagement können auch öffentliche Kultureinrichtungen bzw. mehrheitlich öffentlich geförderte Kultureinrichtungen profitieren, wenn ihnen beispielsweise Kunstwerke und Kulturgüter als Leihgaben zur Verfügung gestellt werden. Darum begrüßt der Deutsche Kulturrat ausdrücklich die Klarstellung, dass Leihgaben in Museen nicht automatisch unter Kulturgutschutz gestellt werden. Diese Unterschutzstellung muss vom Leihgeber ausdrücklich gewünscht und kann jederzeit widerrufen werden. Handelt es sich um Werke lebender Künstler so müssen sie der Unterschutzstellung zustimmen. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass außerhalb von Museen nur sehr wenige Arbeiten in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen sind. Angesichts aktueller Debatten und Missverständnisse zum Begriff des national wertvollen Kulturguts regt der Deutsche Kulturrat einen kulturpolitischen Diskurs zu diesem Thema an.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Weg ist grundsätzlich richtig und das Ziel ist wichtig. Jetzt müssen im parlamentarischen Verfahren noch einige notwendige Änderungen im Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes debattiert werden. Dann werden wir hoffentlich bald ein modernes Kulturgutschutzgesetz haben, das besonders den illegalen Handel mit archäologischem Kulturgut in Deutschland unterbindet, national wertvolles Kulturgut nachhaltig schützt und trotzdem das Sammeln und Handeln mit Kunstwerken nicht ungebührlich behindert.“

 

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts finden Sie hier.

 

Lesen dazu auch die folgenden Texte:

Die Zerstörung, der Raub und der illegale Handel mit Kulturgut – Eine Einführung
Die nächste Runde zum Kulturgutschutzgesetz wurde eingeläutet
Kulturgutschutzgesetz: Die Feinde der Kulturstaatsministerin – Ein Kommentar

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